Hallo!
Fiktive Situation: Wohngebiet in München, Zone 30, eher schmalere Wohnstraße.
Haus mit Einfahrt.
Nun würden Autos gegenüber der Einfahrt abgestellt, so dass man nur noch erschwert ein und ausfahren kann.
Gibt es hier irgendwelche Regeln in der StVO oder sonstwo, die z.B. das Parken gegenüber einer Einfahrt ab der Unterschreitung einer gewissen Straßenbreite untersagen?
Bitte keine Tips wie „rede mit den Nachbarn“. Ich möchte nur generell wissen, wie das in einem solchen fiktiven Fall aussieht und niemanden verklagen…
Danke und Grüße,
Mathias