Parken vor der Einfahrt

Hallo!

Fiktive Situation: Wohngebiet in München, Zone 30, eher schmalere Wohnstraße.
Haus mit Einfahrt.
Nun würden Autos gegenüber der Einfahrt abgestellt, so dass man nur noch erschwert ein und ausfahren kann.

Gibt es hier irgendwelche Regeln in der StVO oder sonstwo, die z.B. das Parken gegenüber einer Einfahrt ab der Unterschreitung einer gewissen Straßenbreite untersagen?

Bitte keine Tips wie „rede mit den Nachbarn“. Ich möchte nur generell wissen, wie das in einem solchen fiktiven Fall aussieht und niemanden verklagen…

Danke und Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

Gibt es hier irgendwelche Regeln in der StVO oder sonstwo, die
z.B. das Parken gegenüber einer Einfahrt ab der
Unterschreitung einer gewissen Straßenbreite untersagen?

StVO § 12 Abs. 3:
(3) Das Parken ist unzulässig
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber

Bleibt nur zu klären wie eine „schmale Fahrbahn“ definiert ist…

Grüße von
Tinchen

Hallo,
für den fließenden Straßenverkehr muss immer eine Restbreite von 3,5 m als Rettungsweg bleiben. Nach geltender Rechtsprechung ist bei „Behinderungen“ ein mehrmaliges Rangieren zumutbar, um z.B. in seine Garageneinfahrt zu kommen. In unserer Stadt schicke ich bei entsprechenden Beschwerden im ruhenden Straßenverkehr eine Politesse hin, die die Angelegenheit klärt und ggfl. ein „Knöllchen“ verteilt. Gruß Feuerstein

Bleibt nur zu klären wie eine „schmale Fahrbahn“ definiert
ist…

Hi,

das entscheidet letztendlich ein Richter, und da kann die Beurteilung ganz unterschiedlich ausfallen.

Aus Erfahrung sprechend,
Nelly

Hallo Nelly,

das entscheidet letztendlich ein Richter, und da kann die
Beurteilung ganz unterschiedlich ausfallen.

Ja, genau.
Eben das meinte ich auch. :smile:

Grüße von
Tinchen