Hallo,
ich habe am 5.8.2010 ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 euro bekommen weil ich ohne Parkschein geparkt habe. Es ist so das meine Großeltern ziemlich Zentral in der Stadt wohnen und ich sie ab und an besuche. Genau vor dem Haus gibt es 3 Parkpläte und dazwischen die Garage die sich im haus befindet. Ich versuch es mal bildlich darzustellen:
_____,Haus mit Garage,__/
_______Gehweg___________/
__P__/__P__/__GE__/__P__/
Die Garageneinfahrt verläuft quasi quer zur garage in einer reihe mit den Parkplätzen. So nun war es so das ich dort am besagten tag übernachtet habe und ein Verwarnungsgeld zahlen soll. Ich stehe dort so gut wie immer wenn ich dort bin (manchmal auch über nacht) und habe noch nie einen Strafzettel wegen was auch immer bekommen.
Meine frage ist nun ob ich diesen Strafzettel zahlen muss? es wird niemand auf dem Gehweg oder sonstwo deswegen behindert. Das auto steht einfach nur quer zur strasse wie die andren geparkten autos auch nur eben auf dem markierten garagen bereich meiner Großeltern.
Hallo,
Du schreibst, dass du ohne Parkschein geparkt hast. In Parkscheinzonen darf nur auf den dafür vorgesehenen Flächen mit Parkschein geparkt werden.
Es kann auch sein, dass du den Verwarnungsgeldbescheid bekommen hast, weil du auf einer markierten Fläche geparkt hast.
Die genauen Gegebenheiten kenne ich nicht.
Setze dich am Besten mit der Behörde in Verbindung, die den Bescheid ausgestellt hat, und versuche die Situation zu klären. Einfach nicht zu bezahlen kann eine Anzeige nach sich ziehen, wird aber in jedem Fall teuerer.
Viel Erfolg und ein schönes Wochenende.
Hallo, ja ich habe ohne Parkschein geparkt. Das habe ich, wenn ich vor der Garage stand, immer so gemacht. Das war auch das 1. mal das ich ein Verwarnungsgeld dafür bekommen habe. Übrigens meinte ich nicht einfach nicht zu bezahlen sondern widerspruch einzulegen, ist wohl falsch rübergekommen.
Danke erstmal und auch ein schönes Wochenende.
Hallo,
ich bin momentan auf der anderen Seite des Globus und kann dir leider nicht weiterhelfen.
Viele Grüsse,
Tomate
Hallo,
was genau wird denn vorgeworfen? Wem die Garage gehört ist aus meiner Sicht völlig unerheblich. Es kommt lediglich auf Schilder / Markierungen usw. in diesem öffentlichen Verkehrsraum vor der Garage an der ja wenn ich es richtig verstanden habe nicht zur Garage gehört. Wenn hier in irgendeiner Weise ein Verbot zu erkennen ist dann ist das „Knöllchen“ unanfechtbar.
Gruß
Naja ein Verbot nicht direkt. Vor der Garage bzw. an der Garage ist ein Schild angebracht: „Einfahrt Freihalten“. Der Bereich vor der Garage ist markiert, davor und dahinter sind parkplätze (siehe „zeihnung“). Mir wird vorgeworfen geparkt zu haben ohne Parkschein. Meines erachtens brauche ich eben keinen Parkschein wenn ich auf dem Markierten Bereich vor der Garage stehe, oder?
nur weil Du das immer so machst und noch nie ein Ticket bekommen hast, sagt ja nichts darüber aus, ob es rechtens war sonder scheinbar eher über dein bisheriges Glück. Entscheidend ist hier, wem der Platz gehört, auf dem Du standest. Ist es Privatgrund, ist das Ticket nicht ok, ist es Stadtgrund: Pech gehabt oder, bisher Glück gehabt.