Parken vor Garage

Hat jemand schon einmal die Erfahrung gemacht, dass regelmäßig verschiedene Fahrzeug(halter) vor seiner Garage halten und diese blockieren? Immer nur für ein paar Minuten und was soll die Aufregung denn? (wenn man nicht pünktlich zur Arbeit oder zu einem Arzttermin kommt) Mich würde interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, in diesen Fällen etwas wirksames zu unternehmen, vor allem wenn die Falschparker die Garagenbesitzer obendrein noch beschimpfen … Die Nummernschilder sind ja leicht notiert - aber was dann? Oder bleibt man auf seinem Ärger sitzen? Rein hypothetisch…

Vielen Dank
M.

Hm, da hab ich schon so manchen Streit mitbekommen.
So weit mit bekannt ist zählt die Zufahrt zu einer Garage zum Privatgelände, auch wenn sie an einer öffentlichen Strasse liegt.

Da kann man nicht viel machen, die Autos parken auf deinem Privatgelände. Die „Staatsgewalt“ hat damit nichts zu tun.

Du könntest die Wagen abschleppen lassen, aber erst einmal auf eigene Kosten. Diese müsstet du dann vom Abgeschleppten einfordern.

Weitergehende Maßnahmen sind schwierig, es sei du denn du könntest irgendwie Nutzungsausfälle oder Kosten nachweisen. Liefe dann aber wahrscheinlich auf einen Prozess raus, wenn der Beschuldigte nicht freiwillig zahlt.

Hat jemand schon einmal die Erfahrung gemacht, dass regelmäßig
verschiedene Fahrzeug(halter) vor seiner Garage halten und
diese blockieren?

Wenn es - entgegen der Annahme meines Vorredners - um das Parken auf der Straße vor einer Garagenzufahrt geht, das ist lt. StVO verboten (abgesenkter Bordstein).

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html
StVO §12, (3) 3. „Das Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber“

Gruß,
-Efchen

zwar keine rechtliche aber eine praktische Erfahrungs-Antwort:

Also wenn jemand rein hypothetisch auch so wohnen würde, das regelmäßig der eigene Stellplatz / Garage auf privat Grund blockiert wird, dann hätte der jenige rein hypothetisch schon mehrfach zuerst mal bei der freundlichen Polizeidienststelle (nicht Notrufnummer) angerufen, und gefragt ob der freundliche Beamte den Fahrzeug halter (der ja nicht weit sein kann) telefonisch über sein Fehlverhalten informieren könnte, und ihm ebenfalls ausrichten solle, dass bald (15 min)das Abschleppunternehmen gerufen werden würde. *puh, so viel hypothetisiererei*

Darauf hätten bisher alle hypothetischen Falschparker durch ein zügiges Wegfahren (und grummelige schlechte Laune)reagiert. Aber zum tatsächlichen Abschleppen hat es dann hypothetischer weise noch keiner kommen lassen *gg*

Babel

Hallo Xanadu, Efchen und Babel,

vielen Dank für Eure Beiträge! Das ist ja alles nicht sehr ermutigend für den (hypothetischen) Garagenbesitzer.

Obwohl die Sachlage eindeutig geregelt scheint, können rücksichtslose (gedankenlose oder einfach dumme) Menschen sich einfach alles herausnehmen, die Anwohner beschimpfen, ihren Müll vor die Garage werfen und kommen damit durch.

Ich brauche jetzt (ganz hypothetisch versteht sich) einen Therapeuten, damit ich diese „Kröte“ schlucken kann…

vielen Dank nochmals
Mia

Mach doch mal ein schönes Schreiben an das zuständige Ordnungsamt und/oder Polizei. Die freuen sich bestimmt wenn jemand eine neue „Einnahmequelle“ benennt.

Ok, vielleicht nicht gleich beim ersten Schreiben. Aber vielleicht beim Zweiten, oder Dritten, oder… steter Tropfen höhlt den Stein.

Hi,

eine „kleine Anfrage“ beim örtlichen Ordnungsamt könnte helfen: die brauchen doch ein paar Erfolge, und wenn 100% Erfolgsaussicht für ein Knöllchen besteht, kommen die evtl. gerne regelmäßig vorbei…

Ansonsten ist das Nötigung. Mit ein paar Fotos - die im Digi-Cam-Zeitalter schnell gemacht sind und quasi nichts kosten - könnte eine Anzeige erfolgreich sein, insbesondere wenn noch Zeugen vorhanden sind.

Wenn tatsächlich Termine kaputt gehen und (!) Kosten entstehen, kann man diesen Schadenersatzanspruch beim KH-Versicherer geltend machen (diesen findet man wiederum unter 0180 25 0 26 in 3 min raus, wenn man das AKZ hat). Zuzüglich Kostenpauschale und ggf. RA-Gebühren. Ist aber ein wenig Aufwand (Papierkrieg), dazu muss man also Lust haben…).

Grüße, M

Hallo,

Obwohl die Sachlage eindeutig geregelt scheint, können
rücksichtslose (gedankenlose oder einfach dumme) Menschen sich
einfach alles herausnehmen, die Anwohner beschimpfen, ihren
Müll vor die Garage werfen und kommen damit durch.

So ein Unsinn. Was hat das kurze Parken mit Beleidigung und illegaler Müllentsorgung zu tun? Was hindert denn den Garagenbesitzer, den Falschparker abschleppen zu lassen und sich das Geld zurück zu holen, nachdem man sich genau über die Bedingungen dafür beraten hat lassen? Und was hindert den Garagenbesitzer, die beiden letzteren Fehlverhalten einfach anzuzeigen?
Wir sind doch nicht im Wilden Westen!
Gruß
loderunner

Hallo Babel,

und gefragt ob der freundliche
Beamte den Fahrzeug halter (der ja nicht weit sein kann)
telefonisch über sein Fehlverhalten informieren könnte

Wie bitte???
Wie soll das funktionieren? Woher soll der freundliche Mann in Uniform wissen wo sich der Fahrzeughalter momentan aufhält? Oder ob er ein Handy hat und wenn ja, wie die Nummer des Handies ist?

Rätselnde Grüße,
Tinchen

Hallo loderunner,

Was hindert denn den Garagenbesitzer, den Falschparker abschleppen
zu lassen und sich das Geld zurück zu holen, nachdem man sich genau
über die Bedingungen dafür beraten hat lassen?

ich kann mir gut vorstellen, dass dem Garagenbesitzer durch alle diese Maßnahmen überhaupt nicht geholfen ist in seiner aktuellen Situation.
Man stelle sich vor:
Der Garagenbesitzer muß zu einem Arzttermin oder zu Gericht.
Alles Termine, die keinen zeitlichen Aufschub vertragen.
Er hat genau geplant, wann er mit seinem Auto losfahren muß, um rechtzeitig da zu sein.
Jetzt parkt jemand vor seiner Garage, und er kommt nicht raus mit seinem Auto.
Wenn er jetzt einen Abschleppdienst anruft, muß er warten bis der gekommen ist und das Hindernis entfernt hat, das dauert alles viel zu lange.
Alternative: er ruft sich ein Taxi.
Bis das Taxi kommt, vergeht normalerweise auch einige Zeit, die im allergünstigsten Fall - keine Parkplätze vor dem Arzt / Gericht - dadurch kompensiert wird, dass die Parkplatzsuchzeit entfällt, weil das Taxi direkt vor dem Arzt / Gericht halten kann.
Aber auch in diesem Fall hat der Garagenbesitzer nicht unerhebliche Mehrkosten!

Mein Rat wäre für den Garagenbesitzer, entsprechende Hinweisschilder vor seiner Garage aufzustellen und ein Parkverbotszeichen auf Antrag zu versuchen aufstellen zu lassen.

Gruß
BT

Hallo,

ich kann mir gut vorstellen, dass dem Garagenbesitzer durch
alle diese Maßnahmen überhaupt nicht geholfen ist in
seiner aktuellen Situation.
Man stelle sich vor:…

Sämtliche entstehenden Aufwendungen kann er sich vom Verursacher zurückholen. Solange sie angemessen sind. Da man aus der Ferne die Umstände vor Ort nicht kennt und die Fragestellerin sie auch nicht schildern mag, kann man auch nicht raten, was nun im Einzelfall angemessen wäre. Da muss sie sich halt mal vor Ort von einem Anwalt (kostenpflichtig) beraten lassen.

Mir ging es aber um das angebliche ‚damit durchkommen‘ der Verursacher. Das ist schlicht Unsinn. Erst recht ist es Unsinn, derartiges zu behaupten, nur weil man selber nichts unternehmen will.

Gruß
loderunner (ianal)

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Man stelle sich vor:
Der Garagenbesitzer muß zu einem Arzttermin oder zu Gericht.
Alles Termine, die keinen zeitlichen Aufschub vertragen.

Alles Termine, bei denen man aber auch rechtzeitig, d.h. mit einem gewissen Zeitpuffer losfährt. Schließlich kann es immer Gründe geben, warum die errechnete Zeit zu knapp ist, Stau z.B., oder das eigene Auto springt nicht an. Ich denke nicht (IANAL), dass das ein Richter durchgehen lassen würde, wenn jemand ohne Zeitpuffer zu wichtigen Terminen will und sich dann auf einen Falschparker beruft.

Er hat genau geplant, wann er mit seinem Auto losfahren muß,
um rechtzeitig da zu sein.

Selbst schuld. Sowas geht lt. Murphy immer in die Hose.

Mein Rat wäre für den Garagenbesitzer, entsprechende
Hinweisschilder vor seiner Garage aufzustellen und ein
Parkverbotszeichen auf Antrag zu versuchen aufstellen zu
lassen.

Und was soll das bringen? Durch zusätzliche Beschilderung wird das Parken vor Garagenzufahrten auch nicht verbotener als sonst und wenn jemand so ein notorischer Garagenzuparker ist, dem sind auch solche Schilder egal.

Gruß,
-Efchen

Hallo,

letztens sah ich ein Schild an einer Garage mit der Aufschrift…hab hier sogar gleich eins gefunden:
http://www.shirtfactory24.de/blechschild-dies-ist-ei…
:o)

Nummernschilder sind ja leicht notiert - aber was dann? Oder
bleibt man auf seinem Ärger sitzen? Rein hypothetisch…

Warum nicht Photos (des Nummernschildes) machen? Das Ordnungsamt wäre einer der Ansprechpartner, oder bei Privatgelände siehe auch zB:
http://www.stadt-koeln.de/bol/parken/produkte/02740/…

Ich würde mich mal bei Polizei und Ordnungsamt schlau machen.

Das sagt die STVO:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

Interessant auch hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/%C2%A7-240-StGB-wege…
Spekulier:
Wenn man jemanden zuparkt der einem die Garage zuparkt, dann kann das als Nötigung angesehen werden.
Wenn aber jetzt jemand eine erkennbar genutzte Garage zuparkt meine ich, könnte man das genauso als Nötigung ansehen, denn das Zuparken geschah ja ebenfalls bewußt…

Besteht die Möglichkeit vor der Garage so einen umklappbaren Poller zu setzen?

Gruß
Maja

Hallo,

hab’ noch was gefunden
http://www.parkplatzdieb.de/rechtsinfos/

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Moin,

hab’ noch was gefunden
http://www.parkplatzdieb.de/rechtsinfos/

Darin steht unter anderem, daß die Abtretung der Forderung der Abschleppkosten an den Abschleppunternehmer bei der Neufassung des Rechtsberatungsgesetzes gegen Mitte 2007 (der Text scheint so neu nicht zu sein…) vermutlich erlaubt würde.

Weiß jemand, wie es damit aussieht? Gibt es die neue Fassung schon, und erlaubt sie dieses Vorgehen?

Neugierig,

Kubi

Hallo Kubi,

das Rechtsberatungsgesetzt wird anscheinend erst dieses Jahr geändert, deshalb nehme ich mal an, dass noch die alten Bestimmungen gelten…
Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz

Rechtsberatungsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/rberg/index.html

Gruß
Maja

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Hi Tinchen,

Hab das noch nie hinterfragt um ehrlich zu sein,ich weiß nur dass es funktioniert. Ich vermute die rufen Zuhause an, da ist dann vielleicht jemand ders ausrichtet oder die Handynummern sind im Telefonbuch oder was weiß ich.

Aber vielleicht sinds ja auch immer „Nachbarn“ im weitesten Sinne, da in dem Viertel die Parkplatzsituation bescheiden ist, und die hocken grad gemütlich bei Kaffee und Kuchen :wink:

Babel