Parken vor Gehweg

Hej.

Darf man vor einem Gehweg parken, wenn dort kein Parkverbotsschild
steht? Die einzige Kennzeichnung des Weges ist „Gehweg“.

Danke. :smile:

Hi,

ob man VOR (oder neben?)einem Gehweg parken darf, also auf der Straße, hängt davon ab, ob dort das Parken nicht aufgrund anderer Regeln verboten ist (Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortschaften, kurz vor einer Kreuzung, Ausfahrt etc.).
Auf einem Gehweg darf man grundsätzlich nicht parken - das muß nicht ausdrücklich verboten sein. Ein Gehweg ist ein Gehweg (für Fußgänger!) und kein Parkweg.

Grüße
Gordie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

N’Abend,

Auf einem Gehweg darf man grundsätzlich nicht parken - das muß
nicht ausdrücklich verboten sein. Ein Gehweg ist ein Gehweg
(für Fußgänger!) und kein Parkweg.

Auch nicht, wie es manche Zeitgenossen gerne machen, sich auf den Gehweg stellen und die Warnblinkanlage an, selbst, wenn der Fahrer im Wagen sitzen bleibt.

CU

Axel

Das hab ich dann wohl falsch erklärt:

Man nehme eine Straße. Auf der rechten Seite sind markierte
Parkplätze (Hinterreifen auf Straße, Vorderreifen auf Bordstein).
Zwischen diesen Parkplätzen geht über den Bordstein bzw. Fußgängerweg
ein Gehweg ins Grüne. An diesem Weg steht ein Schild „Gehweg“, da man
es sonst irrtümlich für eine Ausfahrt halten könnte. Wenn man also
davor parkt, steht man wie die anderen in Reih und Glied + der
Fußgängerweg wird nicht blockiert. Den Gehweg, den ich meine, ist
nicht der „normale“ auf dem Bürgersteig, sondern eine Abzweigung in
die Wallachei.

-)

Guten morgen,

nicht der „normale“ auf dem Bürgersteig, sondern eine
Abzweigung in
die Wallachei.

ist dort der Bordstein abgesenkt?

Gruß,
Christian

Ich meine ja…

Re^5: Aufklärung :smile:

Ich meine ja…

http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015650970BJNE00…

Abs. 3 Nr. 9

Gruß,
Christian

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Besonders schlaue Parkweise
Hallo,

mich würde mal interessieren, wie es sich hier verhält:

Hinter einem Gehweg befindet sich eine Art Grünstreifen. Dort parken tagtäglich ca. 20 Autos nebeneinander. Sie fahren also über den nicht abgesenkten Bordstein geradeaus auf diese Fläache, was seit Jahren Usus ist.

An einer Stelle steht auf dem Gehweg ein Parkverbotschild, was für die Straße davor gilt.

Und jetzt kommt´s:
Ein ganz besonders schlauer Mensch stellt sein Auto so hin, dass er das Schild mittig hinter seinem Auto hat. Er ist seitlich daran vobeigefahren und hat das Fahrzeug dahinter rangiert. Später kam ich und stellte mich in Ermangelung eines anderen Parkplatzes links neben ihn. Also auf die Fläche, über die er in die Parklücke gekommen ist. Rechts steht auch ein Auto. Er kommt also nicht mehr raus, bevor nicht einer von uns wegfährt.

Nur mal spaßeshalber die Frage: Welche Möglichkeiten hat er, falls er heute Nacht plötzlich weg muss? Würde die Polizei irgend etwas zu seinen Gunsten unternehmen? Oder müsste er schlichtweg warten, bis er wieder freie Bahn hat? Normalerweise stellt sich dort nie jemand hin.

Viele Grüße,

Annette.

Hallo Anette,

zuerst
§ 240 des StGB
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.

dann auch nach nach
§ 1 der StVO Absatz 2:
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

mfg

Ernsthaft?
Hallo Frank,

jetzt mal ganz ernsthaft- wenn sich jemand sozusagen selbst zuparkt, weil er sein Auto hinter ein Schild quetscht, obwohl daneben noch etwas frei ist, dann nötige ich ihn, wenn ich neben ihm parke???

Ich dachte mir eigentlich, die Polizei würde ihm dann sagen, tja, junger Mann, nicht nur vorausschauend fahren, auch vorausschauend parken, oder etwas in der Art.

Gruß,

Annette.

Hallo!

Also warum das eine Nötigung sein sollte, ist mir auch nicht klar. Jedenfalls ist es aber eine Besitzstörung, wenn du jemanden zuparkst. Auch wenn einer noch so rechtswidrig parkt, darf man ihn nicht zuparken.

Und übrigens: du musst nicht immer alles ernst nehmen, was Frank so schreibt - also nur weil du danach gefragt hast.

Gruß
Tom

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Verflixt und zugeparkt

Hallo Tom,

ich gebe zu, ich habe ja auch ziemlich doof gefragt. Ich hätte es irgendwie lustig gefunden, wenn jemand die Polizei ruft, weil er ein Parkverbotschild hinter dem Auto hat und nicht mehr rauskommt.

Aber ich glaube, das hätte er sich nicht getraut, denn die Polizei hätte sein Anliegen nicht wirklich ernsthaft nachvollziehen können, oder?

Ich schätze mal, er hat gewartet oder das Fahrrad genommen.

Schönen Abend noch,

Annette.

oder er hätte Dir einfach das Auto zerkratzt, o.ä.

Also warum Streit suchen…

ElC.

Das gilt auch für deine Kommentare…*grinz*
o.w.T.

…rechtsbelehrte der Sanitäter den Juristen.(owt)

o.w.T.

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Irgendwie scheint mir der Narrenruf aus
Friedrichshafen hier am passendsten: „Gockelores - Kikeriki“

Und damit wird der diese Auseinandersetzung hier beendet.

Gruss ivo

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Hallo!

ich gebe zu, ich habe ja auch ziemlich doof gefragt. Ich hätte
es irgendwie lustig gefunden, wenn jemand die Polizei ruft,
weil er ein Parkverbotschild hinter dem Auto hat und nicht
mehr rauskommt.

Aber ich glaube, das hätte er sich nicht getraut, denn die
Polizei hätte sein Anliegen nicht wirklich ernsthaft
nachvollziehen können, oder?

Ja aber nur aus einem anderen Grund. Ich denke nicht, dass das Zuparken strafbar wäre (ich weiß nicht, wie das in Deutschland ist, für Österreich könnte ich das in so einer Situation definitiv ausschließen). Eine Besitzstörung ist ein zivilrechtliches Problem, für das die Polizei nicht zuständig ist - so gesehen würde es tatsächlich nichts bringen, die Polizei zu verständigen.

Gruß
Tom