Parken vor Hofdurchfahrt

Hi,

habe neulich ein Ticket bekommen, und möchte nun mal erfahren, ob das gerechtfertigt war.

Ich stand mit meinem Auto vor einer doppelten Hofdurchfahrt, von der eine Seite mit Zaun verschlossen ist, und auch dicke Marmorpoller davorstehen. D.h. es ist nur eine Durchfahrt in Betrieb. Vor der anderen stand ich und sollte abgeschleppt werden. Die Polizisten waren sich selbst nicht einig, der eine meinte die Pflasterung zählt, obwohl die zweite Seite offensichtlich stillgelegt ist.

Der andere war auf meiner Seite :wink: , es half aber nichts.

Weiss jemand genau Bescheid?

Ich soll für die Anfahrt des Abschleppers 94€ bezahlen, habe aber heute im Fernsehen gesehen, dass die Abschlepper der Polizei nur ca. 30€ dafür berechnen, der Differenzbetrag wird seitens der Behörde mit Verwaltungskosten begründet.
Wie kann das sein?

Andreas

Hi,
das Abschleppen steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ordnungswidrigkeit. Ein Fahrzeug darf nur dann abgeschleppt werden, wenn eine konkrete Behinderung faktisch besteht.
Wenn du vor einer Hofeinfahrt geparkt hast und diese durch einen Zaun oder festmontierte Poller ohnehin nicht zum Durchfahren geeignet war, dann liegt eine konkrete Behinderung nicht vor.

Die Behörde hat zu Unrecht abschleppen lassen. Ich würde einen Rechtsanwalt beauftragen, die entstandenen Kosten und eventuell Schadenersatz zu fordern.

Gruß,
Francesco

Hallo,

vorher sollte am aber noch überlegen, ob

a.) der Zaun durchgängig
b.) Keine Türe drin war

den die Marmorpolder sagen gar nichts, es reicht doch sicherlich schon wenn man Fahrradfahrer und Fussgänger behindert.

Gruß Ivo

Hi,
das Abschleppen steht nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
der Ordnungswidrigkeit. Ein Fahrzeug darf nur dann
abgeschleppt werden, wenn eine konkrete Behinderung faktisch
besteht.
Wenn du vor einer Hofeinfahrt geparkt hast und diese durch
einen Zaun oder festmontierte Poller ohnehin nicht zum
Durchfahren geeignet war, dann liegt eine konkrete Behinderung
nicht vor.

Sorry, das hab ich wohl nicht beschrieben, eine Behinderung lag schon vor, denn ein LKW konnte nicht rausfahren. Er hätte auch nicht reinfahren können, aber er war halt schonmal drin, was ich nicht wusste.

Die Behörde hat zu Unrecht abschleppen lassen. Ich würde einen
Rechtsanwalt beauftragen, die entstandenen Kosten und
eventuell Schadenersatz zu fordern.

Gruß,
Francesco

Hi,
der Zaun ist dort nicht durchgängig, das ist alles auf der anderen Seite. (Fußgängertür + Tor zur Durchfahrt).
Andreas

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Hi Andreas,
demnach wäre das Abschleppen gerechtfertigt. Meines Wissens nach, wird aber der Polizei überhaupt nichts in Rechnung gestellt. Zahlen musst Du direkt an den Abschleppunternehmer. Unabhängig davon ist die Ordnungswidrigkeit zu zahlen.
Gruss Sebastian