Hallo,
ich wohne in einem Reihenhaus an einem Stichweg. Dieser endet zur Straße hin mit einem abgesenkten Bordstein. Danach ist noch ein Parkstreifen und dann die normale Straße. Darf ich auf diesem Parkstreifen VOR der Stichwegzufahrt parken?
Danke schon mal für Antworten!
Hallo,
ich wohne in einem Reihenhaus an einem Stichweg. Dieser endet
zur Straße hin mit einem abgesenkten Bordstein. Danach ist
noch ein Parkstreifen und dann die normale Straße. Darf ich
auf diesem Parkstreifen VOR der Stichwegzufahrt parken?
Hallo!
Kann die Schilderung der Örtlichkeit jetzt nicht 100%ig nachvollziehen. Wenn ich dich allerdings richtig verstehe, dann möchtest du gern vor der Einmündung zum Stichweg Parken ohne den sonst üblichen Abstand von 5m vor Kreuzungen/Einmündungen einzuhalten?
Also es ist so, das üblicherweise nur dann vom Vollzugsdienst gehandelt wird, wenn es auch eine Vorfahrtsache ist. Ein Stichweg ist vorfahrtrechtlich gesehen wie eine Ausfahrt zu behandeln. Demnach kann man dort auch parken, ohne die 5m vor einem Kreuzungs/Einmündungsbereich einzuhalten.
MfG