Parken vor Stichweg Reihenhäuser

Hallo,
ich wohne in einem Reihenhaus an einem Stichweg. Dieser endet zur Straße hin mit einem abgesenkten Bordstein. Danach ist noch ein Parkstreifen und dann die normale Straße. Darf ich auf diesem Parkstreifen VOR der Stichwegzufahrt parken?
Danke schon mal für Antworten! :smile:

Was DU darfst oder nicht, kann man wegen der FAQ:1129 nicht
sagen.

Ganz allgemein sagt aber die StVO in §12:

„(3) Das Parken ist unzulässig
1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von
den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2.wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen
verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten , auf schmalen Fahrbahnen
auch ihnen gegenüber,
4.über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch
Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende
Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen

Alles klar, denk ich.