Parken vor unvermieteter Garage ?

Hallo liebe Forengemeinde,

meine Frage steht ja schon oben.
Es geht um zwei Garagen die nicht vermietet sind.Eine dritte Garage ist von meiner Nachbarin angemietet.

Ich selbst benötige nicht dringend eine und parke deshalb unweit von meiner Mietwohnung.
Nun ist es so das ich z.B. nach dem Einkauf mein Auto vor eben diesen beiden freien Garagen abstelle und dort auch wirklich nicht dauerparke. Ich glaube mein Auto stand dort mal max. 2stunden.

Die Garage meiner Nachbarin wird dadurch nicht behindert, sie kann da problemlos raus und rein fahren.

Also bräuchte sie sich eigtl. nicht daran zu stören.

Wir haben nicht das beste Nachbarschaftsverhältnis…ganz im Gegenteil.

Nun bat sie mich doch, meinen Wagen dort wegzufahren… mit der Begründung, wer nicht zahlt, hat auch keinen Parkplatz.

Wie sehr ihr das? Ist das rechtens ?
Ich würde es ja verstehen wenn ich dort ständig stehen würde.
Aber wie gesagt, es ist eher eine seltenheit.

Danke schon mal im voraus für die Antworten.

Dieser unverschämten Ton hat hier nichts zu suchen.
Korrigierende Informationen wären hilfreicher.

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Was stört einen an dieser klaren Aussage ?

Man hat doch dort weder einen Stellplatz noch eine Garage. Also was hat man dort überhaupt zu suchen ?
Nichts, oder ?
Das auch kurzzeitige( 2 h sind kurz ?) Parken dort muss nicht hingenommen werden.
Aber zuständig ist halt der Vermieter dort, rechtlich kann nur er etwas gegen „Wildparker“ unternehmen. Möglicherweise auch Wohnungseigentümer, denen gehört ja ein Anteil am Garagenplatz.

Es geht nicht darum, ob man andere nicht behindert.

Wobei, parken VOR einem Garagentor ist immer hinderlich, wenn der Nachbar ein-oder ausparken will.

MfG
duck313

Wer nicht zahlt, hat auf dem Parkplatz nichts zu suchen. Es ist nicht anderes als Schwarzfahren, nämlich total unfair gegenüber den Leuten, die zahlen. Es nennt sich Erschleichung einer Leistung und ist streng genommen sogar eine Straftat.
http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Als Laternenparker musst Du halt Deine Einkäufe ein paar Meter weiter schleppen und dabei Sport treiben. So wie ich es verstanden habe, könntest Du ja die Garage jederzeit mieten.

kannst du grad mal erläutern, ob der platz vor einer garage nun ein Automat, ein öffentlichen Zwecken dienendes
Telekommunikationsnetzes, ein Verkehrsmittel oder eine Veranstaltung oder eine Einrichtung ist?

du schreibst kompletten unfug.