Parken vorm haus

Hallo Zusammen
Meine Frage ich habe ein Haus gekauft in einen verkehrsberüchten bereich.Vor meinen Grundstück befindet
sich eine Sraße die 5-6 mrter breit ist.Darf ich also vor
meinen Haus parken??

Nun, deine Strasse ist nicht sehr breit und du hast nicht geschrieben ob es eine Einschränkung zum Parken gibt wenn dies nicht der Fall ist und es keine Kurve ist so kannst du Parken aber nicht vor deiner Einfahrt denn die mußt auch du frei lassen ansonsten kannst du es wenn der Fliessende Verkehr nicht beeinträchtigt wird und der wird es hier nicht denn es bleibt genügend Strasse übrig.

MfG
Anubis57

Hallo,
wenn kein Halte- bzw. Parkverbot dort ist und auch keine anderen Verkehrsregeln dagegen sprechen (z.B. Entfernung zur Kreuzung oder Bushaltestelle) kann man nach meiner Meinung dort parken.

Hsllo Thomas,
da Parken in verkehrsberuhigten Zonen ist nur auf den markierten Stellen zulässig.
Gruß
Günter
Schau mal auf folgenden Link:
http://www.verkehrswacht-mk.de

Tip:setz dich mit dem rathaus in verbindung ,das ordnungsamt kennt sich da aus.bei uns geben die je nach problem telefonisch auskunft.es ist je nach begebenheit die ich in deinem text nicht erkennen kann.ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Hallo Thomas,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist das Haus in einer verkehrsberuhigen Lage (Zone 30??).Stehen Halteverbotsschilder dort?
Willst Du Dein Auto IMMER vor dem Grundstück parken oder nur ab und zu? Du musst natürlich aufpassen, dass es nicht den Verkehrsbetrieb einschränkt. Frage lieber bei der Stadtverwaltung nach, bevor es Strafzettel gibt. Heutzutage sind die Behörden ja sehr schnell in solchen Sachen.
LG Gabriela

Hallo ich stehe so dicht am Haus das wie gesagt 5 bis 6 meter von der breite her sind plus ca.:2,50m meine Auto breite

Hallo Thomas,
ich bin kein Verkehrsexperte, aber da hier von einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ die Rede ist, kann ich nur sagen: NEIN !
In verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1: und 325.2: StVO) ist das Parken außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Gruß
Meinolf

Hallo Thomas,
prinzipiell spricht nichts dagegen, aber vorrangig ist immer noch die allgemeine Verkehrsregelung - auch das Parken. Wenn hier keine speziellen Schilder ein Park- oder Halteverbot ausweisen, kannst du meiner Meinung nach problemlos parken. Um ganz sicher zu gehen, kannst du aber auch bei der örtlichen Polizei nachfragen hast.
Gruß Horti

Hallo
Würde in der Gemeindeverwaltung mal nachfragen.
Grüße
_

Ich würde das Ordnungsamt fragen.

moin moin
sorry für die späte Antwort.
hier gilt die Straßenverkehrsordnung.
und die ist sehr komplex zu dieser Fragestellung.
Schau Dir deshalb bitte folgenden Link an:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EngerStrTeil01.php
Viel Erfolg.
VG
WH