Hallo
Ein Fahrzeughalter hat ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft .
Das Kfz ist noch auf den Verkäufer zugelassen.
Der neue Besitzer fährt mit dem PKW an die nächste Zulassungsstelle die für ihn zuständig ist , schraubt die ortsfremden Kennzeichen auf diesem öffentlichen Parkplatz ab , nimmt die zum entwerten mit auf die Zulassungsstelle und kommt dann einige Zeit später wieder mit neuen Kennzeichen wieder und schraubt diese an dem Wagen fest .
soweit sollte das logisch sein.
allerdings während der Wagen ohne Nummernschilder auf dem Parkplatz stand , muss wohl das Ordnungsamt da gewesen sein und einen Abschlepper beauftragt haben , der just in dem moment kommt , als der Fahrzeughalter dabei ist , seine neuen Kennzeichen anzuschrauben.
Der Fahrzeughalter hatte ein Parkticket an dem Automat gezogen und das lag auch gut sichtbar auf dem Amaturenbrett , auch war die gelöste Parkzeit noch im Limit
Der Abschlepper will jetzt die Fahrtkosten von dem Fahrzeughalter ersetzt haben , er wurde beauftragt ein nicht zugelassenes Auto von öffentlicher Parkfläche zu entfernen .
ist das rechtens ?
Toni