Parken zw. Feuerwehrzufahrt und offiz. Parkfläche

Hallo liebe Experten,

folgender Fall:
Jemand besucht eine starkt frequentierte Veranstaltung, reist per Auto an. Der einzige verfügbare Parkplatz am Veransaltungsort ist total überlastet.
Daher entscheidet er sich, zwischen einer Zufahrtsstraße und den offiziellen Parkflächen zu parken, siehe folgendes Bild:

http://img28.imageshack.us/img28/8905/pret.jpg

Die Zufahrtsstraße ist mit absolutem Halteverbot wegen Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet. Das Auto steht jedoch mit keinem Teil auf dieser Straße.

Kann hierfür ein Bußgeld von 35 EUR verhängt werden wegen angeblichen Blockierens der Feuerwehrzufahrt oder ist das eher eine Ordnungswidrigkeit wegen Nicht-Einhaltens der offiziellen Parkflächen?

Vielen Dank für fundierte Antworten.

Gruß, Marius

Hallo !

Eine Verwarnung in Höhe von 35 ist gerechtfertigt.

Ein blockieren einer Feuerwehrzufahrt wäre ein Bußgeld in Verbindung mit Punkte in Flens…also ab 40 Euro.

Gruß

Hallo,

das verbotene Parken auf Grünflächen hätte nur 15,00 Euro gekostet.

Das Parken im Bereich von Feuerwehrzufahrten ist deutlich teurer:

Auszug StVO:

Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehr-
zufahrten geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

§ 12 Abs. 1 Nr. 8
§ 49 Abs. 1 Nr. 12

35 €

Also wenn 35,00 Euro verhängt worden sind, dann hat hier die zweite Alternative gestochen.

Übrigens zur Straße gehört nicht nur die Fahrbahn…

Der überfüllte Parkplatz des Veranstaltungsortes spielt keine Rolle. Höchstens weist es eine hohe Teilnehmeranzahl nach und begründet das Einschreiten erst recht. Aus meiner Sicht wäre hier auch ein Abschleppen gerechtfertigt gewesen. So gesehen sind 35,00 Euro ein günstige Variante.

mfg
strucki

Hallo Marius,
meine erste Reaktion nach Lesen des Textes war: können die Leute nicht einfach etwas weiter weg parken und mal ein paar Meter laufen?.. und dann sah ich das Bild… nun gut also: die Sache ist trotz der wirren Beschilderung relativ eindeutig… das Schild gilt für die Straße/Fahrbahn - wenn das Fahrzeug so stand, wie auf dem Foto, dann stand es wegen der Markierung eindeutig nicht auf der Fahrbahn… eventuell könnte „sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Haltverbot“ vorgeworfen werden… das kostet ohne tatsächliche Behinderung 15,00 €… oder eben „Parken nicht entsprechend der Markierung“ für 10,00 €…
Ich hoffe, diese Aussage hilft bei dem Kampf gegen die Mühlen…
Viele Grüße
Conny

Hallo Marius,
auf dem Foto ist leider nicht klar erkennbar ob Zusatzzeichen angebracht sind, wo das Parken auf dem Gehweg gestattet.

Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO)

§ 12 Abs. 1 Nr. 5
§ 49 Abs. 1 Nr. 12

35 €
Wenn Sie wirklich vor oder im Bereich der Feuerwehrzufahrt geparkt haben, sind die 35,00 € rechtens. Aber dann hätten die Ordnungskräfte ihr Fz auch Umsetzen müssen (Regelfall, Umsetzen von Kfz), was sie nicht taten. Deshalb würde ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Gruß W. Gebauer

Hallo,

sie haben richtig erkannt, dass sie mit keinem Teil auf der Fahrbahn parken. Allerdings gibt es Zusatzschilder beim Haltverbotschild, welche auch das Parken auf dem Seitenstreifen verbieten. Deshalb ist es wichtig zu wissen was es für ein Zusatzschild ist.

Ich tendiere ganz klar in ihre Richtung. M.E. haben sie nicht im Haltverbot geparkt oder eine Behinderung verursacht. Wie gesagt, ich kenne nicht das Zusatzschild. In jedem Fall würde ich Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass sie nicht auf der Straße geparkt haben und somit auch nicht die Feuerwehrzufahrt behindert haben.
Um ein Verwarnungsgeld kommen sie aber sicher nicht rum. Dann wird halt Parken auf Gehweg oder wie auch immer.

Gruß

Hallo,

ich muss mich verbessern.
Beim Haltverbot mit Zusatz Feuerwehrzufahrt zählen ALLE Straßenteile dazu…also auch der Gehweg, Grünflächen etc. welche nicht als Parkfläche ausgewiesen sind.

Hallo Marius,
das Parken in einer Feuerwehrzufahrt kostet nach dem Busgeldkatalog 35,- Euro.
Da kann man das ganze noch so schön reden. Auf dem Bild kann ich leider nicht ganz so viel erkennen, da das Bild spiegelt. Mein Tipp bezahle das Bußgeld besser, da es auch eine Beschilderung mit einem Haltverbot gab. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast kannst du es über einen Anwalt versuchen, aber ich sehe da keine große Chancen.
Grüße
Georg

Hallo Marcus,

entschuldigen Sie, wenn ich jetzt erst antworte, aber ich war im Urlaub. Leider kann ich Ihre Frage auf Grundlage des mir zugesandten Fotos nicht beantworten.

MfG
der Vekehrsexperte