Parkendes Fahrzeug wird getroffen - wer zahlt?

Sofern man an einem parkenden Fahrzeug vorbei fährt, man dabei irgendetwas von der Fahrbahn aufgewirbelt (oder so) und das stehende Fahrzeug dann davon getroffen wird - ist der Fahrer für den möglicherweise entstandenen Schaden zu verantworten?

ja !!!
entweder die Kfz-Haftpflichtversicherung, bzw. der Fahrzeughalter/Fahrer.

wo steht das genau bitte ?

Was ???

Hallo,

Ich glaube er möchte gerne einen Paragraphen oder ein Gerichtsurteil haben.
Dabei kann ich leider nicht weiter helfen.

Gruß
-Thunderbird-

PS: Satzzeichen sind keine Rudeltiere :o)

Hallo Thunderbird,

mit Gerichtsurteilen kann ich auch nicht dienen.
Dafür sollte er einen Anwalt kontaktieren.

Jedoch auf Grund der Gefährdungshaftung eines PKW´s muss der Schaden der einem anderen zugefügt wird, auch von dem Verursacher erstattet werden.

Hier verweise ich auf das STVG verweisen.

Gruß Merger

Hallo Merger

Hallo Thunderbird,

mit Gerichtsurteilen kann ich auch nicht dienen.
Dafür sollte er einen Anwalt kontaktieren.

Klar ist ein Weg zum Anwalt immer der sicherste Weg um Klarheit zu haben. Aber leider auch der teuerste.

Jedoch auf Grund der Gefährdungshaftung eines PKW´s muss der
Schaden der einem anderen zugefügt wird, auch von dem
Verursacher erstattet werden.

Das klingt doch schon ganz anders :smile:
Ich denke hier aber auch an solche Sonderfälle wie „Vorrausfahrendes Fahrzeug wirbelt Rollsplit gegen die Windschutzscheibe - Pech für den Hinterman, da er mehr Abstand hätte halten können“ - Vielleicht gibt es solche Auslegungen ja auch für den ruhenden Verkehr.
Da wissen andere hier im Forum aber bestimmt besser bescheid als ich.

Gruß,
-Thunderbird-

Hallo,

ich kenne einen ähnlichen Fall, schon einige Zeit her. Ein entgegenkommender LKW, plötzlich „Buff“ Scheibe zersplittert. LKW ist nur Schuld wenn ein Stein von der Ladung, oder aus den Reifen (Zwillingsreifen können Steine festklemmen) kommt. Schleudert er einen auf der Straße liegenden Stein weg haftet der LKW nicht. So wurde das damals vom Anwalt erklärt.

Beweislage ist schwierig, ausser die Ladung Kies lugt über die Bordwand.

Anders kann es sein wenn ein Fahrzeugführer einen Gegenstand auf der Straße erkennt und trotzdem drüberrumpelt.

Gruß vonsales

1 Like

hallo

…und genau sowas ist mir auch passiert ! musste den schaden allein tragen.stein von der strasse oder stein vom auto gefallen-ein grosser unterschied.mein stein kam von der strasse.

ps: bitte entschuldigt die kleinschreibung-hab nur rechte hand zur verfügung.

mfg

steffen

Nein!!
Hallo,

hier greift die Kfz-Haftpflicht zur Regulierung NICHT, da es sich um ein sog. „unabwendbares Ereignis“ handelt.
In derartigen Fällen kann sich der Schädiger auch aus der Gefährdungshaftung entlasten.

Für den Geschädigten gehört dies nun einmal (leider) zum allgemeinen Lebensrisiko.

Viele Grüße
Loroth

Huch!
Hallo

Beweislage ist schwierig, ausser die Ladung Kies lugt über die
Bordwand.

Interessante Idee. Und ich dachte bisher immer, Kies wäre ein kohäsionsloser Erdstoff - wo er über die Kante lugt, klebt er nicht am Rest der Ladung, sondern fällt runter.

smalbop