Parkett abschleifen nach 13 J Mietzeit?

Ein Mieter kündigt nach 13 J ein Mietverhältnis einer Wohnung. In dem Mietvertrag ist aufgeführt, dass Schönheitsreperaturen, zu denen das Streichen der Wände und das Ausbessern von Schäden am Bodenbelag gehört, während der Mietdauer auf eigene Kosten auszuführen sind, sowie Schönheitsreperaturen bis zu 80 € vom Mieter zu tragen sind. Bedeutet dies auch, dass beim Auszug das Parkett, das altersgemäße Gebrauchsspuren aufweist, vom Mieter abgeschliffen werden muss? Oder sind die Kosten für die Ausführung vom Mieter anteilig zu tragen?
Betti

Das ist mit der Miete abgegolten.
Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Betti,

in dem Mietvertrag gibt es sicherlich bei den Schönheitsreparaturen einen Hiwneis, wie deise auszuführen sind. Gehe ans Ende dieses Bretts. Dort findest Du einen Fragenkatalog, denn möglicherweise bei einem derart alten Vertrag sind zum Umzug keine Schönheitsreparaturen zu leisten.

Der Hiwneis auf 80 e gilt nicht für Schönheitsreparaturen, wenn eine solche Vereinbarung bestehen würde, wäre sie unwirksam. Es ist wohl die Kleinreparaturpauschale, die jedoch durch die Begrenzung der Jahressumme nur wirksam ist.

Sei mir nicht böse, aber mit dieser Frage kann ich nichts anfangen. Was ist in Deinen Augen eine altersgemässe Gebrauchsspur am Parkett ?
Nur daraus lässt sich eine Auskunft ableiten, wobei man wissen sollte, wann zuletzt das Parkett abgeschliffen und neu versiegelt wurde. Ohne einen klaren Hinweis kann man weder empfehlen nichts zu tun noch erklären, dass es notwendig ist. Bitte daher Fragen beantworten.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Naja, altersgemäße Gebrauchsspuren sind halt abgeschlissene Stellen z.b. durch Stühle oder im Eingangsbereich, wo die Versiegelung ab ist und deshalb das dunkle,graue Unterholz sichtbar wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Frage ist leider nich so klar benatwortet wie ich gehofft ahbe. Der Eingangsbereich ist sicher normale Abnutzung. Der Bereich, auf dem bislang Stühle standen ist dann ein Schaden, wenn der Boden zerkratzt ist. Die Abdrüncke der Stuhlbeine dagegen nicht. Hier dürfte eine neue Versiegelung nicht geshcudklets ein. Nimm den Mietvertrag und frage direkt wegen des Gesamttextes bei einem Mieterverwein nach.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]