Parkett in ETW hält nicht, wie oft Nachbesserung

Hallo,
vor ca. 2 Jahre kauften wir uns eine Eigentumswohnung, in der wir selbst wohnen.
Nach ca. 1 Jahr stellten wir fest, dass sich an einer Stelle im Wohnzimmer das Parkett löst.
Danach wurden vom Fußbodenleger zwei kleine Löcher reingebohrt und Leim eingespritz und das Ganze beschwert. Nach zwei drei Monaten löste sich alles wieder und der Vorgang wurde wiederholt.

Vor vier Wochen kam der Bauherr unaufgefordert mit einem anderen Fußbodenleger um sich das Problem anzuschauen, da sich nach dem zweiten Klebeversuch trotzdem keine Besserung eingestellt hat.
Er hat zwei Leisten rausgenommen und so gesehen, dass der Leim nicht mal ansatzweise bis auf den Beton aufgekommen ist.
Vorschlag von ihm und nun auch bestätigt vom Bauherren das betreffende Stück rauszunehemn, neu zu verlegen, die komplette Parkettfläche (ca. 15 qm) zu überschleifen und neu zu lackieren (wie vorher). Die Aktion soll eine Woche dauern und sollte während unseres Urlaubes (August 2013) passieren.

Nun meine Frage: müssen wir uns auf die „Flickerei“ einlassen oder können wir darauf bestehen, dass der komplette Parkettbereich im Wohnzimmer neu verlegt wird - um ein einheitliches Bild zu erhalten und auch wie gekauft eine „hochwetrige Ausstattung“?

Hinzu kommt, dass wir jetzt im Juni das Wohnzimmer streichen wollen und da sagte der Bauherr, dass wir ihm etwas unterschreiben sollen, falls es doch zu Beschädigungen an den neu gestrichenen Wänden kommen sollte.
Sollen wir auch darauf einlassen? Fin dich schon komisch. Würden wir nicht streichen wollen, sollten die Wände trotzdem nicht ramponiert werden. Oder?

Vielen Dank schon eimal.

Hallo,

der reparaturversuch ist schon angemessen. es sei denn, man sieht nachher einen farbunterschied. Aber das sollte der parkettleger eigentlich ganz gut hinkriegen.

das mit dem verzicht auf ausgleich für eventuelle schäden ist ja wohl die höhe. darauf würde ich mich überhaupt nicht einlassen. klar, ich würde vielleicht lieber im september renovieren. aber fall die was kaputt machen, müssen die es auch reparieren. also nicht unterschreiben.

gruss,
Andreas

Hallo, dazu mag und kann ich eigentlich nur sagen, dass ihr doch froh sein sollte, wenn sich der Bauherr der Sache annimmt. Und Handwerker können sich nun mal nicht nach euren Plänen richten. Wenn der Bauherr sich der Sache annimmt, dann übernimmt er doch sicherlich auch die Kosten. Also seid zufrieden und ändert eure Pläne. Viel Glück. Gruß Uli

Seh ich nicht ganz so emotionslos, da es sich ja um Gewährleistung handelt …

Ich bin kein Jurist,aber ich bin sicher, dass der Bauunternehmer nur zur „Nachbesserung“ verpflichtet ist. Vorausgesetzt ist natürlich, dass er die gleiche Holzsorte nimmt. Wenn alles geschliffen und lackiert ist,sollte der evtl.einzige Unterschied sein, dass die „neu“ aussehede Partie sich mit der Zeit durch Lichteinfluss völlig angleicht.
Was die geforderte Unterschrift bezüglich der Malerarbeit soll, ist mir schleierhaft.Als Eigentümer der Wohnung können sie malen oder malen lassen,wie sie wollen. Dafür ist er nicht haftbar oder in irgendeiner Form verantwortlich. Und nach zwei Jahren sollte die Wohnung doch völlig ausgetrocknet sein und evtl. Setzrisse, die normal sind, können dann ausgebessert werden.
Ich hoffe, diese Auskunft hat Ihnen geholfen? Mit freundlichen Grüßen, juliuszwo

Der Bauherr oder wer auch immer das Parkett eingebaut hat, darf die Fehler nachbessern und damit beheben.
Sie dürfen aber danach nicht mehr sichtbar sein.
Also die Gesamtfläche muss aussehen wie aus einem Guss.
Sonst kann abgelehnt werden, und gleich alles neu gemacht werden.
Wg. irgendwelcher Unterschriften würde ich mich auf nichts einlassen.Die sollen ihre Arbeit machen und danach wird man sehen, ob Schäden da sind.
Aira92

Hallo,

kenne mich leider nicht mit Handwerkerleistungen aus. Haben Sie die Wohnung neu bezogen?? Ist es nur in Ihrer Wohnung?? Nur eins würde ich sicherlich nicht machen, irgend etwas unterschreiben!!

Sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann!!

Gruß
Annette