Parkett instand setzen bei Auszug?

Hallo, liebes Forum Wink

ich habe da eine Frage bzgl. eines Auszuges:

nehmen wir an, Mieter AB will nach drei Jahren aus einer Wohnung ausziehen. Die Wohnung war renoviert. Alles war soweit gestrichen. Das dunkle Parkett in der Wohnung scheint aus recht weichem Holz zu sein, jedenfalls finden sich stellenweise Abdrücke, die offenbar von IKEA-Aufbauarbeiten herrühren (länglich, schmal, nur von der Seite zu sehen). In jedem Fall findet sich im Mietvertrag folgender Zusatz:

„In Ergänzung der Sorgfaltspflichten des Mieters:
sollte das Parkett Beschädigungen wie Kratzer und Abdrücke bei Beendigung der Mietzeit aufweisen, so ist der Boden vom Mieter instandsetzen zu lassen.“
Ansonsten wurden keine weiteren Angaben bzgl. Instandsetzungen getroffen. Es wurden keine Reparaturen durchgeführt.

Meine Frage:
muss Mieter AB wie festgehalten für diese „Schäden“ aufkommen oder fällt ein solcher Fall zum Beispiel unter den Punkt „Schönheitsreparaturen“ - das Parkett an sich weißt neben der Abdrücke keine weiteren Schäden auf.

Es wäre sehr nett, wenn Ihr mir zu diesen Fall ein paar Ansatzpunkte liefern könnte.
Ich freue mich auf jede Antwort,
viele Grüße aus dem kalten Ulm,
ww

Bei Parkett gibt es i.A. keine Instandhaltungen, die unter Schönheitsreparaturen fallen.
Vielleicht sollte es sich aber eher um Laminat handeln?
Egal:
Die Frage ist, ob die „Abnutzungen/Verschlechterungen“ noch vom vertragsgemäßen, üblichen Wohngebrauch gedeckt sind.
Kratzer, die bei Möbelaufbauarbeiten geschehen sind, dürften i.A. eher unter Beschädigung (= nichtvertragsgemäße Verschlechterung) einzuordnen sein.
Hierbei gilt: wer den Schaden verursacht hat, muss ihn auf seine Kosten beseitigen (oder Schadensersatz für die Verschlechterung leisten).