Hallo, liebes Forum Wink
ich habe da eine Frage bzgl. eines Auszuges:
nehmen wir an, Mieter AB will nach drei Jahren aus einer Wohnung ausziehen. Die Wohnung war renoviert. Alles war soweit gestrichen. Das dunkle Parkett in der Wohnung scheint aus recht weichem Holz zu sein, jedenfalls finden sich stellenweise Abdrücke, die offenbar von IKEA-Aufbauarbeiten herrühren (länglich, schmal, nur von der Seite zu sehen). In jedem Fall findet sich im Mietvertrag folgender Zusatz:
„In Ergänzung der Sorgfaltspflichten des Mieters:
sollte das Parkett Beschädigungen wie Kratzer und Abdrücke bei Beendigung der Mietzeit aufweisen, so ist der Boden vom Mieter instandsetzen zu lassen.“
Ansonsten wurden keine weiteren Angaben bzgl. Instandsetzungen getroffen. Es wurden keine Reparaturen durchgeführt.
Meine Frage:
muss Mieter AB wie festgehalten für diese „Schäden“ aufkommen oder fällt ein solcher Fall zum Beispiel unter den Punkt „Schönheitsreparaturen“ - das Parkett an sich weißt neben der Abdrücke keine weiteren Schäden auf.
Es wäre sehr nett, wenn Ihr mir zu diesen Fall ein paar Ansatzpunkte liefern könnte.
Ich freue mich auf jede Antwort,
viele Grüße aus dem kalten Ulm,
ww