Hallo J.M.,
wenn der Estrich nicht ausgetrocknet gewesen wäre, hätte das Holzparkett sofort Mängel bekommen. Die Ursache ist also zum Einen ein Schwinden des Zement-Estrichs (längerer Prozess), und zum Anderen das Ermüden der darunter liegenden Dämmschicht.
Oft hat man den beschriebenen Effekt bei gefliesten Böden (die dauerelastische Boden-Wand-Fuge reisst ab). Dringende Empfehlung: innerhalb der 4- bzw. 5-jährigen Gewährleistungszeit den Mangel anzeigen und Nachbesserung verlangen. Das Absinken lässt sich nicht mehr rückgängig machen, aber die entstandenen Parkettschäden und Randfugen müssen beseitigt werden, so dass die Optik wieder stimmt. Wenn an der Treppe eine Stolperkante entstanden ist, ist sie ebenfalls zu beseitigen. Der Mangel muss innerhalb einer Frist von 2 x 4 Wochen behoben werden (evtl. 2. Aufforderung nötig).
Ansonsten würde ich ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren anstrengen (mit Gutachter), um den Mangel nicht verjähren zu lassen. Vorher würde ich sicherheitshalber einen Juristen fragen, der sich im Baurecht bzw. Bauträger-Recht auskennt (Verbraucherschutz-Beratung z.B.).
Viel Erfolg wünscht
T.V.