Parkett senkt sich in den Ecken

Bei uns senkt sich nach fast 2 Jahren der Parkettboden an diversen Stellen. Vorwiegend in den Ecken und vor den Treppen. (Zumindest fällt es da auf) Laut Bauträger ist das normal, da der Estrich noch ausgetrocknet ist. Es handle sich auch nur um einen geringen optischen Mangel und dieser muß nicht behoben werden.
Stimmt das oder ist es einfach so, das das Parkett verlegt wurde, bevor der Estrich genügen getrocknet war?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

Servus J M,

generell gilt, dass der Estrich sich senkt.
Ob diese Senkung akzeptabel ist oder nicht lässt sich so aus Deiner Beschreibung nicht entnehmen. Bauträger neigen naturgemäß dazu erst einmal alles zu bestreiten oder als normal hinzustellen. Kontaktiere bitte die für Dich zuständige Handwerkskammer und lasse Dir das Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Parkettleger-Handwerk geben. Einer dieser Personen soll sich das ansehen und beraten. Alles andere hier ist nur lesen in einer Kugel…

Gruß
Martin

Kann man davon Bilder bekommen?
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Hallo J.M.,
wenn der Estrich nicht ausgetrocknet gewesen wäre, hätte das Holzparkett sofort Mängel bekommen. Die Ursache ist also zum Einen ein Schwinden des Zement-Estrichs (längerer Prozess), und zum Anderen das Ermüden der darunter liegenden Dämmschicht.
Oft hat man den beschriebenen Effekt bei gefliesten Böden (die dauerelastische Boden-Wand-Fuge reisst ab). Dringende Empfehlung: innerhalb der 4- bzw. 5-jährigen Gewährleistungszeit den Mangel anzeigen und Nachbesserung verlangen. Das Absinken lässt sich nicht mehr rückgängig machen, aber die entstandenen Parkettschäden und Randfugen müssen beseitigt werden, so dass die Optik wieder stimmt. Wenn an der Treppe eine Stolperkante entstanden ist, ist sie ebenfalls zu beseitigen. Der Mangel muss innerhalb einer Frist von 2 x 4 Wochen behoben werden (evtl. 2. Aufforderung nötig).
Ansonsten würde ich ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren anstrengen (mit Gutachter), um den Mangel nicht verjähren zu lassen. Vorher würde ich sicherheitshalber einen Juristen fragen, der sich im Baurecht bzw. Bauträger-Recht auskennt (Verbraucherschutz-Beratung z.B.).
Viel Erfolg wünscht
T.V.