Parkett vom Tischler falsch gelegt

Hallo.
Ich ziehe grade in eine neue Wohnung und das Parkett hatte in 2 von 3 Räumen einen Wasserschaden vom Vormieter. Ein Tischler wurde aufgesucht, der neues Parkett verlegen sollte. Das alte Parkett wurde in den 2 Räumen herausgenommen und neu verlegt. Nur wurde dieses Parkett nicht so verlegt wie es vorher der Fall war (längs), sondern quer. Nun stößt das Parket vom Flur quer auf das Parkett im Wohnzimmer. Dadurch ist die Optik einer sehr exklusiven (und leider auch teuren) Wohnung natürlich massiv gestört.

Da ich noch keine Chance hatte mit dem Tischler zu reden möchte ich mal fragen, ob ich gegen diesen Fehler angehen kann. Da ich ja grade einziehe und meine Alte Wohnung gekündigt habe ist eine Ausflösen des Vertrags ja auch nicht so einfach möglich, da ich sonst auf der Strasse stünde.

Vielleicht kann mir da ja jemand helfen.

Vielen Dank schon mal für mögliche Antworten

Danke für die Anfrage. Leider habe ich auf dem Gebiet handwerklicher Fehler wenig Ahnung. Vielleicht kann ein anderer darauf besser antworten, z.B. eine Verbraucherzentrale. Sorry.

Hallo ob du dagegen angehen kannst muss du einen Anwalt fragen. Zur Verlegung kann ich selbst als Tischler tätig nur sagen das es ein Fehler vom Tischler war so zu Verlegen ! Vielleicht hatte er so weniger Verschnitt. Würde mal den Vermieter fragen was das für ein Fusch wäre !
Viel Glück

Hallo,
ich bin in dieser Sache kein Experte, aber da es um ästhetik geht denke ich das man da von anfang an hätte selber drauf achten sollen, dass es so gelegt wird wie vorher. Ich bin nicht sicher ob der Tischler den Fehler auf seine Kosten beheben muss.
Mir fällt auch nichts ein wo man sich bei solchen Fragen hin wenden könnte, tut mir leid.

Hallo und danke für die Antwort.

Leider war ich selber nicht da, da ich derzeit nicht an meinem Wohnort tätig bin.
Deswegen wurde auch ein Unternehmen beauftragt, welches sich auskennen sollte.
Ich hätte aus dem Grunde auch nicht vermutet, dass solch ein Fehler passiert.
Habe ein wenig Angst, dass ich dadurch eine Wertminderung erleide.

Vielen Dank

Also ob der Parkett längs oder quer verlägt wird, hängt
meistens von der optik ab.
Normalerweise soll der Boden immer so verlägt werden, dass wenn man den Raum betritt längs verlegt wird.
In deinem Fall kann man den Tischler nicht anklagen, es ist oft Geschmack, denn technisch ist es egal wie man den Boden verlegt!
Tut mir leid.

Hallo,

du schreibst hier leider nicht, wer eigentlich der Vertragspartner des Tischlers ist, du oder der Vermieter.

  1. Fall: Vermieter
    ist der Vermieter der Auftraggeber und Vertragspartner kannst du eh nichts machen außer tatsächlich mit dem Tischler zu sprechen, ob ihm was einfällt, wie die Optik noch zu verbessern ist, (mein Rat eine im Türrahmen liegender ganz anderer Optik aussehender Übergang) Wenn der Vermieter die eine Wohnung angeboten hat, die von der Renovierung des Bodens einwandfrei wieder so sein wird wie du ihn besichtigt hat nur ohne Wasserschaden, so ist dann der Vermieter dein Ansprechpartner. Er muss sich dann etwas einfallen lassen. Hast du schon einen Mietvertrag?

  2. Fall: der Tischler ist dein Ver Art des Auftrages. Wenn er keine Anweisung bezüglich der Richtung des Parketts bekommen hat, so ist er raus. Wenn doch, so hat er den Vertrag nicht erfüllt und muss er die Chance zur Ausbesserung bekommen. Wenn er das nicht tut, brauchst du ihn nicht bezahlen.

Vielleicht beschreibst du noch mehr die Fakten hinter deiner Situation, dann kann ich dir besser helfen.
Gruß
Sabine

Hey,
die Frage ist doch eher die, ob es ein Fehler ist oder eher ein ästhetisches Problem…

Das hat nichts mit „keine Ahnung“ zu tun. Man kann Parkett auf verschiedene Weisen Legen. Man spielt damit um Räume evtl größer oder kleiner wirken zu lassen.

Hallo und danke für die Antwort

Also ich bin der neue Mieter.
Der Schaden wurde vom Vormieter angerichtet. Die Versicherung hat sich bereit erklärt diesen Schaden zu beheben und somit wurde von dem Besitzer ein Fachbetrieb aufgesucht um diesen Schaden zu beheben.

Der Vermieter hat dem Tischler wohl gesagt, dass der Schaden behoben werden sollte und ist auch gar nicht davon ausgegangen, dass dieser als (selbsterchorener) Bodenspezialist die ursprüngliche Richtung nicht einhält. Im Gespräch mit dem Parkettleger (und dem Vermieter) kam zwar heraus, dass der neue Boden nicht ganz genau wie der Alte aussehen wird (weil er neu ist), aber das die Schadensbehebung so ausgeführt wird, wurde im Gespräch nicht erwähnt.
Ich konnte die Arbeiten auch schlecht kontrollieren, da ich beruflich derzeit nur jedes 2te Wochenende in der Wohnung bin.

Mietvertrag habe ich schon und habe auch schon einen Großteil meiner Möbel drüben. Einziehen würde ich zum Anfang des kommenden Monats.

In dem Vertrag wurde auch nur von einer Behebung des Wasserschadens gesprochen. Das dieser fachmännisch geschieht habe ich als selbstverständlich angesehen und bin deswegen gar nicht weiter da drauf eingegangen. Einem Elektriker würde ich ja auch nicht verzeihen, wenn er Kabel auf den Putz legen würde und einem Lackierer würde ich doch auch die Ohren lang ziehen wenn er die verbeulte Motorhaube anders lackiert als den Rest des Autos. Auch hier halte ich doch nicht vertraglich so detailiert fest, dass die Motorhaube die gleich Farbe haben soll, wie der Rest des Autos. Diesen gewissen Mindestanspruch sollte doch jeder Handwerker mit sich bringen oder?

Vielen Dank

Hi,

ich denke, die Sachlage ist etwas kompliziert. Vielleicht solltest du einmal herausfinden, ob es eine Laufrichtung bezogen auf Fenster von Parkett gibt. Bei Laminatverlegungen gibt es die und falls dies der Fall ist und nicht eingehalten wurde, so hat der Handwerker eindeutig Mist gebaut, denn das müsste er ja dann wissen. Schade drum, gerade bei Parkett! Trotzdem alles Gute in deiner neuen Wohnung.

Gruß Bine

Hallo, janbohlen,

tut mir leid, dass ich so spät antworte, die mail war säatabends im Entwürfe Ordner hängengeblieben (userfehler)

es gibt die Faustregel dass Parkett längs ( also parallel) zur Haupteinfallrichtung des Tageslichtes gelegt werden sollte . (Ich gehe mal davon aus dass wir über Schiffsboden Fertigparkett reden -bei Fischgräte oder Würfelparkett spielt das keine Rolle) Ich bin nicht sicher ob das einen deutlichen Mangel darstellt, da man ja sowieso eine Dehnfuge oder Übergangsschiene unter der Tür einbauen muß.

MfG Baumschubser