Soll man Parkettboden besser klebend oder schwimmend verlegen? Welche Verlegeart hat die meisten Vorteile?
Bei einer Fussbodenheizung würde ich den Parkettboden nur schwimmend verlegen.
Die Vorteile bei einer schwimmenden Verlegung gegenüber der vollflächigen Verklebung:
- Kostenersparnis (Estrich muss perfekt passen, daher eventuelle Ausbesserungsarbeiten, Spezialist für Verlegung da sehr kompliziert, sündteure Preise für Parkettkleber)
- weniger Arbeitsaufwand
- weniger Chemie da kein giftiger Parkettkleber Verwendung findet (Stiftung Warentest warnt sogar im „test 09/2004“ vor giftige Dioxine die Krebs verursachen können wenn das Parkett beschädigt wird, und die Gifte austreten können)
- bessere Wärme und Trittschalldämmung
- Elemente können ohne Behinderung quellen und schwinden
- genauer Höhenausgleich ist möglich
- einfache Entfernung sollte einmal ein neuer Boden kommen
Quelle: Bei verklebten Parkett auf einer Fussbodenheizung be…
Hallo Fragesteller,
die Frage, ob Verklebung oder schwimmende Verlegung richtet sich danach, ob
a) eine Fußbodenheizung besteht und
b) ob die Wohnung im Eigentum steht.
Die Vorteile einer schwimmenden Verlegung sind natürlich die geringeren Kosten, welche entstehen. Die Nachteile: der Trittschallschutz ist nicht so effektiv wie bei der flächigen Verklebung. Bei einer Fußbodenheizung ist der Wärmeübergang zudem (aufgrund der sogenannten „Trittschallfolie“ und auch des verbleibenden Luftpolsters) verringert, was die Effektivität des Heizungssystems reduziert.
Die Vorteile der flächigen Verklebung liegen in den Nachteilen der schwimmenden Verlegung.
Die Nachteile der Verklebung sind
a) der kostenseitig höhere Aufwand, da der Verlegeuntergrund intensiver vorbereitet werden muss (von „sündhaft teuer“ kann dabei überhaupt nicht die Rede sein. Auch Teppichböden oder PVC-beläge werden grundsätzlich verklebt, ohne dass exorbitant hohe Verlegekosten entstehen), und
b) nach dem Rückbau (in vielen Jahren) wird eine Oberflächensanierung des Estrichs unumgänglich sein. Das ist aber auch nicht „die Welt“!
Alle anderen Pseudoargumente, insbesondere in Hinsicht „Giftigkeit“, sind aus der Luft gegriffen, da spätestens seit Januar 2011 alle für den Innenbereich verwendeten Bauhilfsstoffe eine Bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin) aufweisen müssen.
Also: die zur Entscheidung notwendigen Kriterien liegen Dir nun vor.
-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus
Hallo
für so eine Frage (ohne Anrede…) ganz schön lange Antwort…
Ich stelle mir grad die Frage: wenn ich „richtiges“ Parkett, also Holzklötzchen) verlege, dann müssen die doch fixiert werden. Da muss ich doch kleben. Die fliegen mir doch sonst spätesten beim Schleifen um die Ohren.
Haelge
Hallo „Haelge“,
mit Verlaub: eine Anrede ist in meinen Ausführungen natürlich immer (dies bereits aus Gründen der Höflichkeit) vorhanden. Ich bitte deshalb, mein 1. posting noch einmal vor Augen zu führen!
—…
Ich stelle mir grad die Frage: wenn ich „richtiges“ Parkett,
also Holzklötzchen) verlege, dann müssen die doch fixiert
werden. Da muss ich doch kleben. Die fliegen mir doch sonst
spätesten beim Schleifen um die Ohren.
Antwort:
Das ist richtig, soweit es sich beispielsweise um Stabparkett, Mosaikparkett oder Lamparkett handelt. Diese dürfen nciht lose/schwimmend verlegt werden!
Bei Mehrschicht-Parkettelementen allerdings ist eine schwimmende Verlegung möglich, da dieses völlig anders (mehrschichtig und dadurch formstabiler) aufgebaut ist.
-.-.-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus
OT
Hallo Klaus,
Hallo „Haelge“,
?
mit Verlaub: eine Anrede ist in meinen Ausführungen natürlich
immer (dies bereits aus Gründen der Höflichkeit) vorhanden.
Ich bitte deshalb, mein 1. posting noch einmal vor Augen zu
führen!
Ich glaube du wervechselst da was. So wie ich das sehe meinte Haelge
daß du positiver Weise eine lange Antwort geschrieben hast und das zu einer Anfrage die hier mal so kurz und unhölich reingerotzt wurde.
Noch dazu von jmdn. der sich erst gestern hier angemeldet hat.
In so Fällen ist leider die Wahrscheinlichkeit groß daß deine Mühen in Bezug auf den Anfrager für den papierkorb waren.
Natürlich ist das eine Unterstellung aber ich hab in den jahren hier so meine Erfahrungen gesammelt.
Davon losgelöst ist deine Mühe für die Antwort nicht völlig für die Tonne, Mitlesende, das Archiv freuen sich darüber.
Gruß
Reinhard
—…
Ich stelle mir grad die Frage: wenn ich „richtiges“ Parkett,
also Holzklötzchen) verlege, dann müssen die doch fixiert
werden. Da muss ich doch kleben. Die fliegen mir doch sonst
spätesten beim Schleifen um die Ohren.Antwort:
Das ist richtig, soweit es sich beispielsweise um Stabparkett,
Mosaikparkett oder Lamparkett handelt. Diese dürfen nciht
lose/schwimmend verlegt werden!
Bei Mehrschicht-Parkettelementen allerdings ist eine
schwimmende Verlegung möglich, da dieses völlig anders
(mehrschichtig und dadurch formstabiler) aufgebaut ist.
-.-.-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus
Hallo Klaus,
da habe ich mich unklar ausgedrückt: ich meinte nicht dich, sondern den Ursprungsposter.
Sorry, wenn du das falsch verstanden hast.
Haelge