Hallo,
ich habe hier mal eine „abstrakte“ Frage 
Herr X mietet eine 3-Zimmer-Wohnung in der das Schlafzimmer und der Flur Laminat verlegt ist, das Gästezimmer hat Kork und das große Wohnzimmer schönes, aber reperaturbedürftiges Parkett.
Der Vormieter des Gästezimmers (ehemals WG) nimmt den Kork raus und lässt den alten Teppich drin.
Bei der Wohnungsübergabe wird im Übergabeprotokoll festgehalten, dass der Vormieter des Schlafzimmers ein paar Reperaturen an dem Laminat macht.
Nun wollte der Vormieter erst, dass Herr X (der neue Mieter) die Reperaturen an dem Parkett bezahlt. Als er sich geweigert hat, sollte der Vormieter, der ein Jahr drin gewohnt hat, den kompletten Betrag zahlen. Er hat sich geweigert.
Die Rechtsauffassung von Herrn X ist, dass Laminat „Mietersache“ ist, da es nicht fest mit dem Objekt verbunden ist. Parkett allerdings, da es verleimt ist (genau wie Fliesen/Heizkörper) fest mit dem Objekt verbunden sind und damit „Vermietersache“ ist. (Parkett ist Ausstattung und nciht Inventar)
Auf Rückfragen von Herrn X meldet sich nun der Vermieter und sagt, dass die Böden (außer Fliesen im Bad/Küche komplett Eigentum der Mieter sind und sie ncihts damit zu tun haben wollen.
Als Herr X fragte, ob das heißen würde, dass er bei Auszug alle Böden rausreißen darf, inkl. verleimtes Parkett und die Wohnung nur mit Estrich übergeben darf, meinte der vermieter: JA, da Parkett nciht fest wäre (schwachsinn)
Nun die Frage von Herrn X: Kann es sein, dass eine Wohnung ohne Bodenbelag vermietet werden darf? Bleibt Herr X auf den Kosten für das (wirklich wunderschöne) Parkett sitzen?
Was soll er tun?
Ich würde mich über zahlreiche Antworten freuen. Wenn möglich schreibt dazu woher ihr die Antworten habt (BGH-Urteile, §, usw.) oder warum ihr euch da super auskennt, da Herr X evtl. einen Rechtsstreit auf seine Kosten anfangen würde.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
Viele Grüße
Snoopy84j