Parkettschaden durch falsch montierten Sesselfuß

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hoffe sie können mir in folgender Angelegenheit einen guten Rat geben.

Ende November haben wir einen 3 Sitzer + Sessel in einem Second Hand Möbelhaus welches auch vorher die Sachen repariert und restauriert gekauft. Die Möbel haben wir uns ebenfalls von dem o.a. Kaufhaus liefern und aufstellen lassen. Seitdem wurden die Möbel auch nicht umgestellt.
Gestern beim Möbelumstellen, haben wir festgestellt das ein Fuß vom Sessel nachträglich mit einer Metallschraube angeschraubt wurde. Die Schraube wurde nicht in die vorgesehene Senkung eingeschraubt, sonder einfach amateurhaft quer eingeschraubt. Die Schraube wurde nicht komplett versenkt und eine Ecke hat übergestanden und den Parkettboden auf einer Quadratfläche von ca. 90cm extrem verkratzt, die Kratzer sind teilweise sehr tief und die Beschichtung vom Boden ist teilweise durchgerieben.

Der Schaden wurde sofort dem Möbelhaus gemeldet welches sich mit uns die nächsten Tage in Verbindung setzen möchte. Es müsse erst alles überprüft werden und die Bestellung ausgeheftet werden. Was völlig Ok ist finden wir es war auch kurz vor Feierabend dort.

Wie sollte man in so einem Fall am besten reagieren? Eine Versicherung haben wir leider zurzeit nicht für solche Schäden.

Vielen Dank für ihre Zeit und Rat.

Hallo,
wenn die Betriebshaftpflicht des Unternehmens dafür geradesteht, ist das wohl der Idealfall. Ansonsten evtl. über die Privathaftpflicht unter der Rubrik „Mietsachschaden“ verbuchen.
Gruß
A.

Hallo,

vielen Dank für den Tip.
Das Kaufhaus hat heute einen Chefschreiner kommen lassen, dieser hat den Schaden sich angesehen, sich sehr sehr höfflich und nett Entschuldigt für diesen Vorfall. Nächste Woche kommt ein Mitarbeiter und nimmt eine Parkettprobe mit, besorgt im Baumarkt die passende Farbe und repariert das Parkett. Das nenne ich Kundenservice. Er war wirklich sehr sehr Freundlich und sich um 8Uhr schon Telf. angekündigt.

Wünsche ein schönes WE und Vielen Dank nochmal.

LG

… und wie soll die Frage nach dem Verschulden des Mieters beantwortet werden?

Die nun wohl angebotene Lösung mit der Reparatur scheint pfiffig zu sein, weil das Möbelhaus oder der evtl. selbständige Möbelmonteur, der die Sachen ausgeliefert hat, keine Betriebs-Haftpflicht-Versicherung haben oder oder Angst haben bei der nächsten kleinen Lapalie rauszufliegen.

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