Parkfläche oder Gehweg

Hallo zusammen!
Folgende Situation:

Eine kleine Spielstraße ist grau gepflastert, auf einer Seite grenzt ein großes Grundstück, dort sind ca. 2 Meter rot gepflastert (gleiche Höhe zu den grauen Steinen) und dann kommt ein Zaun. Auf der anderen Seite sind in einer Rasenfläche mehrere Parkplätze deutlich gekennzeichnet (rot gepflastert und mit weiß-gemalten Streifen separiert). Neben dem Spielstraßen-Schild sind keine weiteren Verkehrsschilder aufgestellt.

Nun die Frage: Wo ist geregelt, ob der lange rote Streifen auf der einen Seite zum Parken genutzt werden darf oder nicht. Ein Teil der Anwohner hält dies für einen Gehweg der andere Teil parkt dort gelegentlich Autos (wenn die Parktaschen auf der anderen Seite alle belegt sind).

Ich habe gerade die StVO überflogen, aber nichts gefunden bzw. den eventuell wichtigen Teil überlesen.

Gibt es eine eindeutige Regelung? Ich selber parke dort auch gelegentlich, da ich einen separaten Gehweg in einer Spielstraße nicht gerade für einleuchtend halte - ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren!

Danke!

Hi,

im Rechtsforum wäre die Frage passender.

Ich gehe mal davon aus, du meinst einen Verkehrsberuhigten bereich. dort darf nur in gekennzeichneten flächen geparkt werden. und nun bin ich leider auch am ende meines lateins. ein gehweg scheint hier nicht sein zu dürfen.

grüße

matthias

So eine Straße kenne ich auch, dort ist eine Art Gehweg farblich abgehoben durch rote Steine (Rest ist asphaltiert). Meiner Meinung nach darf dort nur geparkt werden, wo ausdrücklich eine Parkfläche ausgewiesen ist, also nicht auf dem roten „Pseudogehweg“.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gibt es eine eindeutige Regelung? Ich selber parke dort auch
gelegentlich, da ich einen separaten Gehweg in einer
Spielstraße nicht gerade für einleuchtend halte - ich lasse
mich aber gerne eines besseren belehren!

Du hast Recht, ein besonderer Gehweg ist nicht vorgesehen. Verkehrsberuhigter Bereich = Mischverkehr, d.h. es gibt entweder „Straße“ oder Parktaschen.
Im Klartext: Alles was nicht eindeutig zur „Fahrbahn“ gehört, darf als Parkfläche benutzt werden.

Gruß, Torsten

P.S.: Wie so oft ergibt sich dies nicht aus der StVO direkt, sondern aus Kommentaren bzw. Rechtsprechung dazu.