Parkfläche vor geplanter Garage

Hallo Zusammen,
ich bin etwas verunsichert, aus diesem Grunde wende ich mich an das Forum.
Wir haben vor drei Jahren ein Baugrundstück in einer Spielstraße gekauft. Nun fangen wir nächste Woche an zu die Bodenplatte durch ein Tiefbauunternehmen giessen zu lassen. Der Bauantrag ist natürlich schon durch Kreis und Geneinde durch und auch im Zuge des vereinfachten Verfahrens genehmigt worden.
Nun meine Frage: Es befindet sich eine eingezeichnete, straßenebene Parkfläche für einen PKW vor unserem Grundstück. Laut der Planung unseres Architekten befindet sich diese genau VOR!! unserer geplanten Garage.
Kann es ein, dass dies vom Bauamt übersehen wurde?
Wird jetzt immer eine Parkfläche vor meiner Garagenzufahrt sein? Soll ich mich nochmal beim Bauamt melden und eine Vertagung des Bauvorhabens fürchten?
Warscheinlich werden jetzt einige Experten lächeln und mit dem KOpf schütteln aber für ich als Laien ist das doch etwas verwirrend.

Ich freue mich auf Ihre/Eure Antwort.

Hallole,
im vereinfachten Verfahren prüft das Bauamt die Unterlagen nicht auf deren Richtigkeit, dafür ist ausschliesslich der Architekt verantwortlich.
Solang es sich um eine nur markierte und eingezeichnete Parkfläche handelt, so kann diese ja verändert werden, ist nur die Frage, wer die Kosten trägt. Wenn es sich um eine baulich bspw. durch Fahrbahnverengungen hergestellte Parkfläche handelt, würde ich beim Bauamt nachfragen, wie man sich dazu stellt.
Evtl. müsste die Garagenzufahrt verändert werden.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo Draconier,

das ist eine gute Frage, die meiner Ansicht nach ein Jurist (Baujurist) beantworten sollte. Ich wünsche viel Erfolg,

Anna

Ich würde mal beim Bauamt anrufen und nachfragen ob eine verlegung der parkfläche möglich ist und das da kostet wenn das nur eingezeichnet ist ist das sicherlich möglich die wo auch immer eingezeichnete Fläche zu verlegen. wenn nicht stellst du halt ein schild mehr auf wie es in Deutschland so ist und dann sollte es gut sein. oder dein a… hat mist gebaut dann hat er die aug´fgabe das zu klären und zwar kostenfrei und sofort…
Gruß JH

Hallo,

die angst verstehe ich. Bei uns war das so änlich, aber als wir fertig gebaut hatten hörte die Parkfläche zu unserem Grundstück und war dann nur die einfahrt zur Garage. Nachfagen bitte nur bei ihrem Rechtsanwalt oder Katasteramt, ansonsten kann ihnen wirklich ein Baustopp passieren.

MfG

Hallo Draconier,

da kenn ich mich gar nicht aus. Sorry.

Liebe Grüße
Bine27

Hallo Draconier,
du machst Dich natürlich Gedanken,dies ist verständlich aber diese hättest Du dich natürlich vorher machen müssen.
Also ich denke folgendes:Wenn Du das Grundstück von der Stadt oder Gemeinde gekauft hast,sehe ich überhaupt keine Probleme,da muß denke ich die Komune dafür sorgen das die Markierung weg kommt.
Wenn Du es Privat gekauft hast mußt Du auf jeden Fall einen Antrag stellen das sie entfernt wird.
Erkundige Dich auf jeden Fall dazu brauchst Du die Flurnummer.
Absolut problematisch wird es natürlich wenn es ein Stellplatz ist der verkauft worden ist,wenn dies nicht der Fall ist denke ich das es keine Schwierigkeiten gibt.
Auf jeden Fall muß man so etwas sich immer vorher schriftlich geben lassen.

Bleib ruhig,rufe morgen an und schlechtesdenfalls frage die Baufirma ob sie den Auftrag verschieben kann.

Ich wünsche Dir viel Glück und hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben,der absolute Fachmann bin ich halt auch nicht.

Schöne Grüße aus Oberfranken

Herbert

Hallo,
wenn im BP eine Parkfläche vorgeschrieben ist, dann ist diese rechtens.
Ob jetzt der Planer oder das Bauamt es übersehen haben läßt sich klären, ich empfehle Ihnen zum Bauamt zu gehen und die Angelegenheit abzuklären bevor vollendetete Tatsachen geschaffen werden.

Hi,

da hilft nur eine Nachfrage beim Bauamt, ob ein Versehen vorliegt. Es kann allerdings sein, dass - wie in meiner Heimatstadt - die Kommune Geld sparen will und jeden Bauherrn beauftragt, auf seine Kosten je nach Grundstücksgröße einen oder mehrere zusätzliche Parkplätze für die Allgemeinheit zu errichten.

ISchu

moin aus dem hohen Norden,

zur Klärung des Sachverhaltes ist es meiner Meinung nach immer Schlauer die Sache zu klären.
Denn: einfach gegen den vom Kreis festgelegten Bebauungsplan zu arbeiten kostet im Zweifel Strafgeld!!
Also was würde ich tun:
Persönlich im zuständigen Bauamt mit Voranmeldung vorstellig werden.
Denn dann hat man alle Möglichkeiten sein Vorhaben mit dem Segen des Amtes zu vollenden.
Viel Glück für ein erfolgreiches Resultat.
Herzliche Grüße

WH.

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