Parkgebühren im Arbeitsvertrag

Hallo!

Nehmen wir mal an, ein Arbeitnehmer ist seit 02/2007 für eine Niederlassung eines Unternehmens (Hauptsitz in Süddeutschland)tätig. Mit dem Niederlassungsleiter war von Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart, dass einer der Parkplätze genutzt werden könne.

Nun fällt dem Geschäftführer ein, dass die Hälfte der Parkgebühren vom Arbeitnehmer getragen werden sollte.

Das ist doch eine nachträgliche Verschlechterung des Arbeitsvertrages. Ist das überhaupt zulässig? (Parkplatz wird nicht anderweitig benötigt, ist meist ungenutzt und es gibt die mündliche Zusage des Niederlassungsleiters zur kostenlosen Nutzung)

Danke schon vorab und Viele Grüße

Einseitige Änderung geht nicht
Hallo!

Das ist doch eine nachträgliche Verschlechterung des
Arbeitsvertrages. Ist das überhaupt zulässig? (Parkplatz wird
nicht anderweitig benötigt, ist meist ungenutzt und es gibt
die mündliche Zusage des Niederlassungsleiters zur kostenlosen
Nutzung)

Ein Vertrag ist eine Willenserklärung, die von mehr als nur einem Partner abgegeben werden muss. Soll heißen: Einseitig geht da nix!

Problem: Wie will man ein mündliches „Abkommen“ beweisen, wenn es hart auf hart kommt?

LG
Guido