Parkgebühren im Außendienst auslegen

Hallo,

die frage ist eigentlich ganz einfach. Muss man als Arbeitnehmer im Außendienst Parkgebühren auslegen?

Habe monatliche Kosten von über 100€ und sehe es nicht mehr ein diese Kosten auszulegen. Da sich meine Firma auch nicht wirklich bemüht eine andere Lösung zu finden. Kann ich die vorstreckung verweigern?

Schließlich kann ein Handwerker auch nicht Arbeiten, wenn sein Chef ihm kein Werkzeug zur verfügung stellt.

Du kannst sämtliche Kosten wie Hotel, Spesen, Parkgebühren über die Spesenabrechnung mit dem Betrieb abrechnen. Den Betrag erhältst in der Regel am Ende der nächsten Lohnabrechnung aufgeführt.
Auf deine Frage: klar kannst du das Auslegen verweigern! Doch musst dich dann auch fragen, ob Aussendienst der richtige Job für dich ist…
Man KANN übrigens alles, die Frage ist eben, welche Konsequenzen das hat. Und DAS ist eine Rechtsfrage, die dir niemand ausser einem Anwalt beantworten DARF!!!
Grüße Harry

Hallo,

wie mir bekannt ist, gibt es keine Verpflichtung vorab etwas zu zahlen. Das ist reine Vereinbarungssache.
Es sind zumutbare Beträge, die Sie begleichen können und nach Quittungsabgabe auch wieder bekommen.
Da hilft nur ein offenes Gespräch und eine gemeinsame Einigung. Alles andere bringt nur Stress.

mfg

Michael

Das regelt wohl der Arbeitsvertrag bzw. Die Betriebsordnung. Dames sich meist um kleine Parkgebühren handelt, dürfte es wohl nur über einen Parkvorschuss monatlich geregelt werden können.

Hallo auch,

zur besseren Verständnis hätte ich noch eine Frage:
wird Dir das Auto vom Chef gestellt oder fährst Du mir Deinem Privatauto?

Ich kann nur von mir ausgehen - bei mir waren Parkgebühren kein Problem - ich erhielt sie erstattet.

Beim Privat-PKW ist es m.M. auch möglich, ein paar Kilometer mehr aufzuschreiben, dann sind die Gebühren auch erstattet.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Frankie