Parkhaus geschlossen - Gebühren fällig?

Hallo Experten,

Wie ist, bitte, die Rechtslage bei solcher Konstellation?

Ein Fahrzeugbesitzer (FZB) steht an einem Samstag nacht (ca. 10:00 Uhr) vor den Toren eines geschlossenen Parkhauses (PH). Drinnen steht sein Auto.

Zu lesen ist Folgendes: „Wenn das Auto dringend benötigt wird, kann man bei der Sicherheitsfirma XY unter 123456 anrufen und gegen 35,- EURO wird das Tor geöffnet.“ Die Öffnungszeiten sagen aus, dass am Sonntag das PH geschlossen ist.

Nun ruft unser FZB der Firma an und tatsächlich, gegen 35,- EURO würden sie das Tor öffnen.

Am montag früh, kommt der FZB wieder zum PH und erfährt, dass er den Stundenpreis für den Sonntag ebenfalls bezahlen muss. Die Aussage der Wächter ist, dass der FZB einen Vertrag mit dem PH geschlossen hat und genauso wie an den PH am Flughafen, muss er die ganze Zeit, in der das Auto innerhalb des Hauses war, bezahlen. Schließlich war es im Haus untergebracht.

Die Widerrede des FZB läßt nicht auf sich warten: Stimmt. Aber im Gegensatz zu den PH am Flughafen, kann er nicht „straffrei“ über das Auto verfügen. Schließlich muss er die genannten 35,- EURO an die Firma bezahlen, die das Tor öffnet. Ausserdem seinerseits wollte er schon am Samstag den eingegangen Vertrag kündigen und der PH-Betreiber hat dies verhindert, indem er das Auto nicht hat abholen lassen.

Auf der Tafel mit den AGB’s, die sich innerhalb des PH befindet, wird auf diese Problematik keineswegs, auch nicht ansatzsweise eingegangen. Da steht nichts über eine (oder mehrere) Übernachtung(-en) des Autos in diesem Hause.

Schon jetzt vielen Dank für fachkündige Antworten!

Schöne grüße,
Helena

Hallo,

Ausserdem
seinerseits wollte er schon am Samstag den eingegangen Vertrag
kündigen und der PH-Betreiber hat dies verhindert, indem er
das Auto nicht hat abholen lassen.

Der PH-Betreiber hat sich doch an den Vertrag gehalten. Oder sind die Öffnungszeiten etwa von ihm nicht eingehalten worden?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo loderunner,

angenommen, es sei angegeben, dass das PH nur sonntags geschlossen sei (so lässt sich der Ausgangsbeitrag auffassen), ist es dann rechtlich zulässig, samstags das Auto nur gegen diese Gebühr herauszugeben, wenn es montags wieder ohne diese Gebühr erreichbar ist?

Ich frage nur, da ich einen grundsätzlich ähnlichen Fall kenne. Da hatte sich ein Student um 15:00 aus der Wohnung im Studentenwohnheim ausgeschlossen. Die Hausmeister hatten nach eigenem Aushang bis 15:30 „offen“, also sollten auf dem Gelände anwesend sein. Auf Nachfrage bei der Wohnheimverwaltung waren die Hausmeister aber schon zu hause und daher fiel eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro an, die gemäss Mietvertrag ausserhalb der Arbeitszeiten der Hausmeister vorgesehen ist. Und auch da frage ich mich halt, ob die Bearbeitungsgebühr verlangt werden kann, da davon auszugehen war, dass die Hausmeister eben noch nicht bereits gegangen waren.

Viele Grüsse
d.

Hallo, Loderunner
Ich danke Dir für deine Antwort.

Der PH-Betreiber hat sich doch an den Vertrag gehalten. Oder
sind die Öffnungszeiten etwa von ihm nicht eingehalten worden?

Doch seine Öffnungszeiten hat er eingehalten.
Nur die Frage ist, ob der PH-Betreiber Parkgebühren für eine Zeit anrechnen darf, an die man nicht ans Auto kommt und daher nicht ausgefahren werden kann.

Schöne Grüße,
Helena

Hallo,

Nur die Frage ist, ob der PH-Betreiber Parkgebühren für eine
Zeit anrechnen darf, an die man nicht ans Auto kommt und daher
nicht ausgefahren werden kann.

Natürlich, denn man hätte ja ausfahren können, wenn man den 35-Euro-Dienst in Anspruch genommen hätte. Sonst würde ja, ein Schelm, der Böses dabei denkt, keiner, der einen Parkplatz übers Wochenende braucht, denn Sonntag bezahlen.

lg
Richard

Hallo,
wenn das Parkhaus die Öffnungszeiten nicht einhält, kann es auch keine Zusatzgebühren verlangen. Denn die sind ja nichts anderes als ein Ersatz für die Zusatzkosten, also den entstandenen Schaden. Und den zahlt der Verursacher. Das gleiche gilt imho für Deinen Wohnheimfall.
Aber: ianal.
Gruß
loderunner

Danke (owT)

Hallo,
Vielen Dank, Richard, für Deine Antwort!

Sonst würde ja, ein
Schelm, der Böses dabei denkt, keiner, der einen Parkplatz
übers Wochenende braucht, denn Sonntag bezahlen.

Entschuldige, aber diesen Teil der Antwort verstehe ich überhaupt nicht (rein grammatikalisch).

Schöne Grüße,
Helena

In meinem Fall, schon
Hallo d.,

In meinem Fall hat der PHB die Öffnungszeiten eingehalten.

angenommen, es sei angegeben, dass das PH nur sonntags
geschlossen sei (so lässt sich der Ausgangsbeitrag auffassen),

Ja, so ist es auch gemeint. Geschlossen ist in der Nacht und Sonntags.

Vielen Dank!
Schöne Grüße,
Helena

VIELEN HERZLICHEN DANK…
Hi Loderunner, Richard und d.-punkt
Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!

Schöne Grüße,
Helena

Hallo,

Sonst würde ja, ein
Schelm, der Böses dabei denkt, keiner, der einen Parkplatz
übers Wochenende braucht, denn Sonntag bezahlen.

Entschuldige, aber diesen Teil der Antwort verstehe ich
überhaupt nicht (rein grammatikalisch).

Vielleicht, weil ein „n“ zuviel drin steckt im „den“ :frowning:

Gemeint war: Keiner würde den Sonntag mehr bezahlen wollen, wenn man mit einem Anruf am Samstag nach Torschluss das so regeln könnte.

lg
Richard