Hallo Experten,
Wie ist, bitte, die Rechtslage bei solcher Konstellation?
Ein Fahrzeugbesitzer (FZB) steht an einem Samstag nacht (ca. 10:00 Uhr) vor den Toren eines geschlossenen Parkhauses (PH). Drinnen steht sein Auto.
Zu lesen ist Folgendes: „Wenn das Auto dringend benötigt wird, kann man bei der Sicherheitsfirma XY unter 123456 anrufen und gegen 35,- EURO wird das Tor geöffnet.“ Die Öffnungszeiten sagen aus, dass am Sonntag das PH geschlossen ist.
Nun ruft unser FZB der Firma an und tatsächlich, gegen 35,- EURO würden sie das Tor öffnen.
Am montag früh, kommt der FZB wieder zum PH und erfährt, dass er den Stundenpreis für den Sonntag ebenfalls bezahlen muss. Die Aussage der Wächter ist, dass der FZB einen Vertrag mit dem PH geschlossen hat und genauso wie an den PH am Flughafen, muss er die ganze Zeit, in der das Auto innerhalb des Hauses war, bezahlen. Schließlich war es im Haus untergebracht.
Die Widerrede des FZB läßt nicht auf sich warten: Stimmt. Aber im Gegensatz zu den PH am Flughafen, kann er nicht „straffrei“ über das Auto verfügen. Schließlich muss er die genannten 35,- EURO an die Firma bezahlen, die das Tor öffnet. Ausserdem seinerseits wollte er schon am Samstag den eingegangen Vertrag kündigen und der PH-Betreiber hat dies verhindert, indem er das Auto nicht hat abholen lassen.
Auf der Tafel mit den AGB’s, die sich innerhalb des PH befindet, wird auf diese Problematik keineswegs, auch nicht ansatzsweise eingegangen. Da steht nichts über eine (oder mehrere) Übernachtung(-en) des Autos in diesem Hause.
Schon jetzt vielen Dank für fachkündige Antworten!
Schöne grüße,
Helena
