Parkkralle / Firmengrundstück

Hallo,
auf einem Mitarbeiter- und Besucherparkplatz werden öfters Fahrzeuge in den gekennzeichneten Flächen zugeparkt, Fahrzeuge werden mitten im Weg abgestellt, dass man nicht mehr vom Parkplatz kommt. Darf man hier durch z.B. den Hausmeister eine Parkkralle anlegen lassen, welche das weitere „falschparken“ verhindert?
Abschleppdienst wäre natürlich auch eine Möglichkeit, allerdings werden die Betroffenen den wohl nicht freiwillig bezahlen…

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Gruß und ein schönes (hoffentlich) sonniges Wochenende
Tina

Mit einer Parkkralle am behindernden Fahrzeug würde man doch erst recht nicht mehr so schnell ausparken können?!?

Außerdem geht das m.E. nicht.

Damit befände man sich wohl sehr schnell mim Bereich der Nötigung.

Hallo,

hmm. Angenommen das Grundstück hat ein abschließbares Tor (oder eine Schranke) und ich schließe es als Besitzer zu, wenn ein „fremdes“ Auto darauf parkt. Nötigung? Würde ich nicht bejahen, denn Nötigung setzt -und das ist wesentlich- folgende Tatbestände voraus:

§ 240 StGB
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Fraglich sind also insbesondere „rechtswidrig“ und „empfindliches Übel“ (jetzt auch wieder in Bezug auf die Kralle).

Eine Kralle geht schon in Richtung „Selbstjustiz“ - ich könnte das Fahrzeug abschleppen lassen und die Kosten zivilrechtlich einklagen - aber „empfindliches Übel“, also da tue ich mir bei der Kralle auch schwer…

nachddenkliche Grüße
who_knows