Hi,
Ein Guthabenkonto ist aber gerade darauf angelegt, „am Limit“
gehalten zu werden. Und wenn dann eine Abbuchung zum falschen
Zeitpunkt (kurz vor neuem Geldeingang) kommt, ist diese ohne
Verschulden des Kontoinhabers ungedeckt und wird
zurückgewiesen.
Nur, wer trägt die damit verbundenen (nicht unerheblichen)
Kosten? Der Staat sicher nicht…
Das Problem sehe ich trotzdem nicht. Der Autobesitzer meldet den Wagen an und erteilt gezwungenermaßen eine Einzugsermächtigung. Beim verlassen der Zulassungsstelle kann er aber ja im Prinzip schon den Widerruf der Einzugsermächtigung in den Briefkasten werfen und gut ist. Deshalb wird ihm nicht die Zulassung entzogen.
Grüßle
Frank K.