Parkkralle

Hallo zusammen,
Also, damit mich niemand falsch versteht: Ich bin für die Durchsetzung öffentlicher Forderungen, schließlich werden von den Steuereinnahmen die Leistungen des Staates bezahlt.
In der heutigen Ausgabe der Tageszeitung habe ich gelesen, dass es immer mehr Steuersünder gibt, die ihre Kfz-Steuer nicht zahlen. Zur Vereinfachung der Zahlung ist nun in NRW die Forderung durchgesetzt, dass die Neuanmeldung eines Kfz. nur noch mit Erteilung einer Einzugsermächtigung möglich ist.
Wird nun festgestellt, dass bei bisher angemeldeten Kraftfahrzeugen trotz Mahnung die Steuerschuld nicht bezahlt wurde, dann ist es möglich, eine Parkkralle einzusetzen.
Ist das nicht die moderne Form des Prangers? Nun weiss doch jeder Nachbar: Aha, der XY hat seine Steuern nicht bezahlt. Ist sowas eigentlich möglich?

Hallo,

das ist in vielen anderen Bundesländern schon üblich.

Wo ist das Problem ?

Wer zahlt, bekommt keine Parkkralle und braucht nichts befürchten.

Es ist ein unheimlicher Aufwand für die Finanzämter, die Kfz-Steuern einzutreiben, wenn nicht freiwillig gezahlt wird, ich behaupte, der Aufwand ist sogar höher als der Ertrag.

Das geht also zu Lasten der Allgemeinheit, was auch nicht richtig sein kann.

Gruß

Petz

Hallo!

Ist das nicht die moderne Form des Prangers? Nun weiss doch
jeder Nachbar: Aha, der XY hat seine Steuern nicht bezahlt.
Ist sowas eigentlich möglich?

Das ist natürlich ein Problem, aber man nimmt das bei der Zwangsvollstreckung in Kauf. Die Parkkralle ist ja nichts anderes als eine etwas verbesserte Form des „Kuckucks“. Viel unangenehmer ist eine Lohnpfändung und die ist ja auch zulässig.

Gruß
Tom

HAllo Richard,

Wird nun festgestellt, dass bei bisher angemeldeten
Kraftfahrzeugen trotz Mahnung die Steuerschuld nicht bezahlt
wurde, dann ist es möglich, eine Parkkralle einzusetzen.
Ist das nicht die moderne Form des Prangers?

Ich sehe es so, dass es schon mehrere Mahnungen gab und der Betrag auch schon recht hoch ist, finde ich das Mittel verhältnismässig. Hier in Sachsen wird man auch noch vorgewarnt (a la: Wenn sie jetzt nicht zahlen, kommt die Parkkralle), allein dies führt schon zu erhöhter Zahlungsbereitschaft. In einem aktuellen Zeitungsartikel stand etwas von X Androhungen, die allein schon Y EUR gebracht haben. Der Quotient Y/X ergab eine Zahl von mehr als 2.000 EUR/Androhung.

Nun weiss doch jeder Nachbar: Aha, der XY hat seine Steuern nicht
bezahlt. Ist sowas eigentlich möglich?

In der Schweiz kannst du auf dem Gemeindemt die Einkommenssteuererklärung deines Nachbarn einsehen.

Ciao maxet.

Auch Hallo,

geht jetzt zwar in bissl am Thema vorbei, aber darin zeigt sich mal wieder der Schwachsinn unserer Gesetzgeber, meine Meinung. Durch die Mineralölsteuer kommt in die Staatskassen ein Vielfaches als die Kfz-Steuer. Tja, ist schon blöd, wenn Autofahrer nicht mehr tanken (können) mangels eines entsprechendes Fahrzeuges. Gruß

hallo tom,
ich bin da etwas anderer ansicht. eine parkkralle ist nicht so etwas, wie ein kuckuck. der wird üblicherweise nicht sichtbar irgendwo angeklebt. die parkkralle ist sichtbar.
aber ansonsten sehe ich natürlich ein, dass sich der staat irgendwie wehren muss, aber ist da nicht waffengleichheit geboten? auch der staat könnte sowas wie eine lohnpfändung vornehmen, da würde nur der arbeitgeber etwas von seinem arbeitnehmer erfahren, nicht aber die ganze nachbarschaft.
richard

Hallo!

ich bin da etwas anderer ansicht. eine parkkralle ist nicht so
etwas, wie ein kuckuck. der wird üblicherweise nicht sichtbar
irgendwo angeklebt.

Nein, der ist üblicherweise schon sichtbar aufgeklebt. Das ist ja der Sinn der Sache.

die parkkralle ist sichtbar.
aber ansonsten sehe ich natürlich ein, dass sich der staat
irgendwie wehren muss, aber ist da nicht waffengleichheit
geboten?

Sie ist ja eh geboten. Aber es muss eben auch eine Zwangsvollstreckung geben. Wie soll das denn sonst funktionieren?

auch der staat könnte sowas wie eine lohnpfändung
vornehmen, da würde nur der arbeitgeber etwas von seinem
arbeitnehmer erfahren, nicht aber die ganze nachbarschaft.

Ja, aber aus Erfahrung als Gläubigervertreter sage ich dir, es ist für den Schuldner idR schlimmer, wenn es der Arbeitgeber erfährt.

Gruß
Tom

Hallo,

mal zur Klarstellung:
Die Kraftfahrzeugsteuer wird von den Landes-Finanzämtern erhoben.
Der Halter (Steuerschuldner) muß mittlerweile eine „Einzugsermächtigung“
abgeben,um ein Fahrzeug überhaupt zugelassen zu bekommen.
(inwieweit dieses Verfassungskonform ist,steht mal auf einem anderen Blatt…Stichwort: Personen mit Konten auf Guthaben-Basis).

Die „Beitreibung“ fälliger Steuerschulden im Kfz.-Bereich wird von den
Ordnungsämtern der Städte durchgeführt,in denen das Fahrzeug zugelassen ist.
Zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kommmt es aber auch erst nach mehrmaliger Zahlungsaufforderung.Dabei wird unter anderem in vielen Städten hier in NRW bereits die sogenannte „Parkkralle“ angewendet.

Dieses Verfahren der „Parkkralle“ hat übrigens für den Betroffenen schon Vorteile…
Die Ordnunsgämter wären nämlich nach dem Gesetz und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen befugt,die Kennzeichen zu „entstempeln“…
DAS würde für den Betroffenen nämlich noch viel teuerer…

Insoweit ist daher die Parkkralle noch das „Kleinere Übel“ und außerdem im Gegensatz zum „Kukuck“ des GVZ auch nicht als solches zu erkennen,da Parkkrallen in diesem Städten ohnehin für „Parksünder“ im Einsatz sind…von einem „Modernen Pranger“ kann man also nicht sprechen…

mfg

Frank

Mit einer Citroenhydraulik kann man sich erheben und aus einer Parkkralle rausfahren. Kann ich nur weiterempfehlen :wink:

Mit einer Citroenhydraulik kann man sich erheben und aus einer
Parkkralle rausfahren. Kann ich nur weiterempfehlen :wink:

Bevor man sich ein neues Auto kauft, sollte man lieber seine Schulden bezahlen

Mit einer Citroenhydraulik kann man sich erheben und aus einer
Parkkralle rausfahren. Kann ich nur weiterempfehlen :wink:

Bevor man sich ein neues Auto kauft, sollte man lieber seine
Schulden bezahlen

Vielleicht hast Du Recht.
Ich hatte in Gibraltar mein Auto geparkt und war ein paar Tage unterwegs. Zwischenzeitlich hat man dort Schilder aufgestellt und weil ich solange parkte hat man mein Auto gekrallt. Glücklicherweise damals ein Citroen. Weil ich in solchen Dingen trotzig bin und nicht eingesehen habe zu zahlen, bin aus der Kralle rausgefahren und würde es wiedertun:wink:

also, erst einmal vielen dank für die vielen meinungsäußerungen zu diesem thema. ich sehe schon, dass es da unterschiedliche ansichten zu diesem problem gibt.
ich bin weiterhin der ansicht, dass der staat sich wehren darf und es auch können muss. aber gibt es nicht die möglichkeit der gerichtlichen durchsetzung? im vorfeld könnte das auto sichergestellt werden, d.h. abschleppen und verwerten, den überzähligen betrag könnte der steuersünder ausgezahhlt bekommen.
vielleicht stelle ich mich etwas blauäugig an, aber das wäre doch auch eine möglichkeit.
richard

Hi,

Der Halter (Steuerschuldner) muß mittlerweile eine
„Einzugsermächtigung“
abgeben,um ein Fahrzeug überhaupt zugelassen zu bekommen.
(inwieweit dieses Verfassungskonform ist,steht mal auf einem
anderen Blatt…Stichwort: Personen mit Konten auf
Guthaben-Basis).

Was hindert einen daran, das Fahrzeug zuzulassen und am nächsten Tag die Einzugsermächtigung zu widerrufen?

Grüßle
Frank K.

keine Sorge - aus „deutschen Krallen“ hebst du kein Auto raus.
Die umfassen den Reifen von drei Seiten - abschrauben geht auch nicht, da die Schrauben verdeckts sind

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Namensvetter,

ich hatte schon darauf hingewiesen,das diese „Regelung“ des Kfz.-Steuer-
Durchführungsgesetzes wohl kaum Verfassungskonform sein kann,da immer mehr Menschen in Deutschland ein Girokonto nur noch auf „Guthabenbasis“ bekommen und sie daher eine „Einzugsermächtigung“ eigentlich überhaupt nicht abgeben können…
Von daher stellt sich diese Frage also gar nicht…

mfg

Frank

Hi!

Mit einem wirklich guten Akkuschrauber und sehr hochwertigen Bohrern kriegt man die Dinger schon auf.
Das Problem ist nur, dass das Kennzeichen sowieso bekannt ist und man um das Zahlen nicht herumkommt.

Einzig im Ausland kann das noch Sinn machen, aber überall dort, wo man üblicherweise noch mit dem PKW hinfährt, gibt es schon Amtshilfeabkommen mit Deutschland. So ein Ärger aber auch…

Zum Thema Parkkralle für Steuersünder:
das ist durchaus ein gewisses Stigma in der Nachbarschaft, denn weshalb sollte ein Auto sonst auf einem offiziellen Parkplatz mit einer Kralle versehen werden…?
Allerdings ist das Auto für viele Menschen ein unabdingbares Mittel zum Broterwerb. Daher ist eine Parkkralle hier i.m.A. nicht verhältnismässig.
Zudem stellt sich die Frage, weshalb die KfZ-Steuereintreiber hier mehr Mittel zum Eintreiben der Schulden haben sollten, als andere Gläubiger.
Schließlich stellt sich noch die Frage, wie man das bei Garagenfahrzeugen löst…?

Grüße,

Mathias

Hi!

Mit einem wirklich guten Akkuschrauber und sehr hochwertigen
Bohrern kriegt man die Dinger schon auf.

interessant, wieviel kriminelle Energie einige hier aufbringen :wink:

1 Like

Rückfrage
Hallo,

da immer mehr Menschen in Deutschland ein Girokonto nur
noch auf „Guthabenbasis“ bekommen und sie daher eine
„Einzugsermächtigung“ eigentlich überhaupt nicht abgeben
können…

Verstehe ich nicht. Ich hab’ auch noch nie mein Girokonto überzogen und kann eine Einzugsermächtigung abgeben. Warum sollte das nicht gehen?

Und wenn das Konto überzogen werden dürfte, wer würde die Abgabe einer Einzugsermächtigung verhindern, wenn das Limit bereits ausgeschöpft wäre? Ist doch nur eine Verschiebung des Grundproblems: man kann nur holen, was da ist - egal ob als Guthaben oder als erlaubter Kreditrahmen.

Gruß
Axel

2 Like

interessant, wieviel kriminelle Energie einige hier aufbringen
:wink:

Wenn es ums rechthaben geht, wird oftmals vor nix zurückgeschreckt :wink:

Hi,

Und wenn das Konto überzogen werden dürfte, wer würde die
Abgabe einer Einzugsermächtigung verhindern, wenn das Limit
bereits ausgeschöpft wäre? Ist doch nur eine Verschiebung des
Grundproblems: man kann nur holen, was da ist - egal ob als
Guthaben oder als erlaubter Kreditrahmen.

so einfach ist es wirklich nicht.
Wer dauerhaft das Girokonto am Kreditlimit hält handelt fahrlässig. Diese Situation kann der Kontoinhaber vermeiden.

Ein Guthabenkonto ist aber gerade darauf angelegt, „am Limit“ gehalten zu werden. Und wenn dann eine Abbuchung zum falschen Zeitpunkt (kurz vor neuem Geldeingang) kommt, ist diese ohne Verschulden des Kontoinhabers ungedeckt und wird zurückgewiesen.
Nur, wer trägt die damit verbundenen (nicht unerheblichen) Kosten? Der Staat sicher nicht…

Gruß Stefan