Parkplätze anders nutzen, freie Sicht!

Hallo zusammen. Ich bin freischaffende Künstlerin im eigenen Atelier in einem alten Ortskern. Direkt vor meinem Fenster sind zwei Parkplätze, nur 50 cm vom Haus entfernt. Stehen da zwei Vans kommt keiner zu mir. Mein Schaufenster fällt auf, wenn kein Auto da steht kommen viele Interessenten rein. Ist es zugeparkt, kommt niemand. Die Leute laufen in der Mitte der Straße, anstatt sich durch den engen Bordstein zu quetschen und sehen mein Atelier nicht. Jetzt ist meine Idee, ein Mini- Cafe zu eröffnen auf diesem Parkplatz. Ein Tisch, vier Stühle und Pflanzen. Toiletten gibts im Nebenhaus, eine Kneipe. Wie gehe ich vor, (Nutzungsänderung der Parkplätze?). Wie wäre das möglich, OHNE ein Gewerbe anzumelden, da ich das als freie Künstlerin nicht muß. Oder gibt es ganz andere Möglichkeiten, diese zwei Parkplätze zu pachten?

Hallo,

und sehen mein Atelier nicht. Jetzt ist meine Idee, ein Mini-
Cafe zu eröffnen auf diesem Parkplatz. Ein Tisch, vier Stühle
und Pflanzen. Toiletten gibts im Nebenhaus, eine Kneipe. Wie
gehe ich vor, (Nutzungsänderung der Parkplätze?). Wie wäre das
möglich, OHNE ein Gewerbe anzumelden, da ich das als freie
Künstlerin nicht muß.

Für die Tätigkeit als Künstlerin vielleicht nicht, aber der Betrieb eines Cafes ist schon eine gewerbliche Tätigkeit! Das muss man voneinander getrennt betrachten.

Oder gibt es ganz andere Möglichkeiten,
diese zwei Parkplätze zu pachten?

Nun, eventuell als „Ausstellungsfläche“ für deine künstlerischen Produkte?
Aber ich fürchte, die Gemeinde (die vermutlich Eigentümer der Fläche ist) wird sich darauf nicht einlassen, da sie meist die Parkplätze benötigt.

Beatrix

hi,

wem gehört denn der parkplatz, dass du so einfach drüber verfügen kannst?

warum malst du dann nicht einfach was auf diese fläche, entweder einen kunstvollen hinweis auf dein atelier oder etwas anders passendes, wo sich ein auto dann nicht so gern draufstellt.

alternativ würden mir (nutzungsrechte des parkplatzes immer vorausgesetzt) blumenkübel einfallen.

musst eben mal ein bisschen kreativ sein :smiley:

gruß
ann

Hallo,

wenn es ein oeffentlicher Parkplatz ist darf man doch drauf parken, oder?

Man sollte sich zwei guenstige kleine Autos kaufen und diese kuenstlerisch gestalten. Wenn sie angemeldet sind kann niemand was dagegen sagen, oder?

Ich kenn mich da jetzt nicht so genau aus (vielleicht jemanden kundigen fragen), aber man darf doch auch mit Motorrollern auf oeffentlichen Parkplaetzen parken.

Ciao! Bjoern

Hallo,

wie schon erwähnt, die Parkplätze werden vermutlich der Stadt gehören und öffentlich sein, deshalb nicht gemietet/gepachtet werden können. Wenn ja, dann wäre es sicher einfacher, wenn die Kneipe nebenan die Plätze nimmt, dann hast Du das ganze Theater nicht mit der Gastronomie (hätte ich Bedenken, dass man bei Toiletten z.B. auf die im Nachbarhaus verweisen kann).

Ansonsten erinnere ich mich an eine Geschichte in Hamburg, da war es anderesrum. Dort hat die Anlieger der Lärm einer Gastronomie im Freien gestört und sie habe auf die Parkplätze davor zwei große Transporter gestellt, so dass sich niemand mehr gerne hinter diese Autos setzen wollte. Sprich: Wenn keine Beschränkung in der Parkzeit besteht, könntest Du die Parkplätze ja belegen. Mit Anhängern oder Rollern (wie schon erwähnt).

Viel Erfolg
Richard

Dankeschön erst einmal. Wie schon geschrieben, ( an AnnJabusch)kann ich eben nicht über diese Parkplätze verfügen. Dann hätte ich ja keine Frage.
Die Parkplätze gehören der Stadt, und diese mit einem Roller zu belegen, wäre eine gute Idee. Nur ist das hier ein putziger alter Ortskern, Parkplätze sind knapp. Die Nachbarn würden sich ärgern, wenn sie merken, daß ich den Roller nicht nutze. Aber da denke ich auf jeden Fall drüber nach.
Hat noch jemand von Euch eine Idee? Und was hat es mit einer Nutzungsänderung auf sich? Danke Euch

Jede Art von „Parkplatznutzung“, die über den Gebrauch der Parkflächen im Rahmen des üblichen Straßenverkehrs hinausgeht - also Straßenkaffee, Blumenkübel, auf ewig „geparkte“ Fahrzeuge (womöglich noch mit Werbeaufdruck) - ist Sondernutzung, die erlaubnis- und (gerade im Innenstadtbereich) meist auch gebührenpflichtig ist. Dort, wo Parkraum ohnehin knapp ist, wird die Stadt eine Erlaubnis für eine wie auch immer geartete langfristige Sondernutzung höchstwahrscheinlich auch nicht erteilen.

Sondernutzung ohne Sondernutzungserlaubnis kann die Stadt in der Regel und wenn es sein muß auch ganz schnell abstellen und/oder mit Bußgeld bedenken.

Dass auf einem dafür vorgesehen Parkplatz jemand parkt und dadurch womöglich ein dahinter liegendes Schaufenster verdeckt, muß der prinzipiell Straßenanlieger hinnehmen. Das ist einfach so, wenn man an einer Straße liegt.

Schon mal daran gedacht …

… ein paar Meter weiter ein Schild/einen Aufsteller/eine Außenvitrine zu errichten?

… mit der Stadt über eine Verlegung der Parkplätze zu reden, gegen Kostenbeteiligung wenn es sein muß?

Mit Spiegeln Schaufenster ‚‚kopieren‘‘
Hi !

Kenne mich in dem Bereich nicht so aus. Aber wäre es denn nicht grundsätzlich möglich, über eine Arbeit mit Spiegeln das Schaufenster auch dann sichtbar zu machen. wenn Autos auf den Parklplätzen stehen?

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Wenn das Schaufenster also sein Licht in den unteren Spiegel wirft und dieser die Strahlen in den oberen Spiegel reflektiert, dann müßte doch eigentlich das Schaufenster wieder 1:1 richtigrum zu sehen sein. Wenn man sich dann auf eine Größe der Spiegel festgelegt hat, muss man nur noch die Winkel der Spiegel richtig einstellen.

Wenn man die Idee erst mal durchdacht hat, ließe sich sicherlich auch mit Konkav-, Konvexspiegeln oder Lupen etc. arbeiten. Natürlich immer die Genehmigung der Bauämter vorausgesetzt.

BARUL76