Es ist immer wieder das Gleiche. Einseitig nach einem Motorradunfall beinamputiert und Ausländer. Sobald man mit einem Kfz., egal ob deutsche oder ausländische Kfz. Nummer auf einen Behindertenparkplatz fährt, hagelt es einerseits mit Strafzetteln, obwohl am Kfz. ein Behindertenzeichen angebracht ist, oder dumme Worte von Bürgern, welche oft aggressiv sind. Gelten Parkplätze für Schwerbehinderte nur für deutsche Schwerbehinderte? Ein ausländischer Schwerbehinderter hat nun mal keinen und bekommt auch keinen deutschen Schwerbehindertenausweis. Ist dies Dummheit oder haben ausländische Schwerbehinderte weniger Wert? Danke für informative Antworten. Gruß roxi5
Hallo,
Ist dies Dummheit oder haben ausländische Schwerbehinderte weniger Wert?
Weder noch, eher Desinformation deinerseits. Mit minimalem Zeitaufwand kann man nachlesen, dass man einen besonderen Parkausweis braucht, den man meist beim Ordnungsamt erhält.
http://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz
Gruss
Guten Tag, danke für Ihre Antwort. Nur…Theorie und Praxis unterscheiden sich hier gewaltig. Man könnte denken, dass Sie ein Beamter in Brüssel sind. Ja, von Staat zu Staat und von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen. Da fährt z.B. ein Pole übers Wochenende in die BRD und schon ist es auf dem nächsten Behindertenparkplatz passiert. Da fährt ein Ukrainer in die BRD, obwohl er der deutschen Sprache nicht mächtig ist und weiß nur Bahnhof, weil man von dort telefonieren kann, und wieder ist es passiert… Alles vorgeschoben? Nein, Realität! Und ganz gewiß geht der Pole oder Ukrainer am Wochenende zum nächsten Ordnungsamt, legt seine Prothese, sofern er eine hat auf den Tisch und fragt in deutsch und möglich mit dem entsprechenden Paragraph, dass er einen deutschen Parkausweis braucht, obwohl er nicht wissen kann, wie Ordnungsamt oder Rathaus in deutsch heissen und wo diese Ämter sind. Jedenfalls, ich kenne fast ganz Europa und seit fast 20 Jahren den Ostblock. Dort hat es schon immer genügt, bei Problemen auf meine Prothese zu klopfen und dann war die Geschichte ohne Paragraphen in einer fremden Sprache, erledigt. Nur hier, in dem Multi Kulti Land, ist man mehr unmenschlich, als menschlich. Ein gesundes Auge und ein gesunder Menschenverstand bei den Wächtern der Gerechtigkeit, würde hier mehr lösen, als das Pochen auf verschiedene Erlasse, Gesetze, in verschiedenen Bundesländern. Manchen Uneinsichtigen mußte ich schon sagen, besser ein Holzfuß, als ein Holzkopf. Wo bleibt in der BRD die Realität, wo der gesunde Menschenverstand? Mfg. Roxi5
Hallo,
der Ausweis ist inzwischen EU-einheitlich, also kann auch der erwähnte Pole die Behindertenparkplätze in Deutschland mit seinem in Polen ausgestellten Ausweis nutzen.
Ob ein amtlicher (in Deutschland geht nun mal ohne amtlichen Stempel wenig) Ausweis aus einem Nicht-EU-Land anerkannt wird, dürfte Ermessenssache sein.
Nur eine Frage - woher soll die nette Dame, die die Zettel anbringt wissen, wer das Fahrzeug genutzt hat? Später jemanden zum Amt zu schicken, der einen Ausweis hat, kann jeder. Daher gibt es eben ausdrücklich die Pflicht den Ausweis gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen. Wer in einem fremden Land zu Gast ist, sollte sich auch über die dort geltenden Vorschriften informieren. Als deutscher fahre ich im Ausland ja auch keine 250 km/h auf der Autobahn, nur, weil das in Deutschland erlaubt ist und mein Sportwagen das hergibt. Wenn ich das doch mache, dann muß ich auch damit rechnen dafür einiges bezahlen zu müssen.
Cu Rene
Hallo roxi5,
hättest du doch gleich sagen können, dass du gar keine Antwort willst, sondern nur deinen Frust loswerden.
Kann ich schon verstehen. Von vielen Dingen krieg ich auch soooo nen Hals.
Zum richtig abkotzen über alles und noch was am Besten ins Plauderbrett, da gibt es immer ein paar unterstützende oder aufmunternde Worte. 
Trotz alledem, noch einen schönen Tag
Hallo,
bisher gab es durchaus Probleme mit der wechselseitigen Anerkennung nationaler Parkausweise für Schwerbehinderte, da die nationalen Berechtigungsgrundlagen sehr unterschiedlich waren.
Das von Dir geschilderte Problem gab es nämlich auch in anderer Richtung, daß nämlich deutsche Parkausweise nicht im Ausland anerkannt wurden.
Mittlerweile gibt es aber für Schwerbehinderte, einen neuen EU-Parkausweis, der innerhalb der EU sowie den EWR-Ländern (Norwegen, Island, Liechtenstein) gilt.
Dieser Parkausweis kann von der Behörde ausgestellt werden, die auch den nationalen Ausweis ausgestellt hat.
&Tschüß
Wolfgang
Wenn
ich das doch mache, dann muß ich auch damit rechnen dafür
einiges bezahlen zu müssen.
Mit viel Pech wirste auch noch eingeknastet oder der Führerschein vor Ort abgenommen. Aber zum Glück kann es nur italienischen Staatsbürgern passieren, dass ihnen in Italien gleich das ganze Auto weggenommen wird.
Ein Hoch auf Deutschland.
Greetz
S_E