Parkplätze für Mieter

Moin zusammen, mich würde mal interessieren ob ein VERMIETER einem MIETER Parkplätze zur Verfügung stellen muß, oder ob der Mieter dafür zuständig ist. Bei uns in der Strasse ist es leider so, das hier ständig Fahrzeuge von entfenten Wohnungen abgestellt werden. Wie sind hier die gesetzlichen Bestimmungen.?

Hallo,

Moin zusammen, mich würde mal interessieren ob ein VERMIETER
einem MIETER Parkplätze zur Verfügung stellen muß,

was steht darüber im Mietvertrag?
Wurde ein Stellplatz mitvermietet?

Gruß,
Woody

Ich weiss nicht was in deren Mietvertrag steht. Die Frage war allgemein gehalten.
MUSS ein VERMIETER allgemein einem MIETER oder einer WOHNUNG einen Parkplatz zuweisen. Darf er eine Wohnung überhaupt OHNE Parkplatz vermieten?

Hallo!

Nein,muss er nicht !

Im Baurecht der Länder sind die Anzahl der Stellplätze bei Bauvorhaben vorgeschrieben. Das ist eine Genehmigungsauflage, die man auch durch Geldzahlung abgelten kann(also man schafft eben keine/weniger Plätze).
Das kuriose an den zu schaffenden Stellplätzen ist aber, niemand kontrolliert das später, ob dort auch Mieter des Hauses parken(dürfen). Die Plätze können auch extern vergeben werden und die Hausbewohner parken dann wieder auf der öffentlichen Straße.

Hamburg z.B. schafft diese Stellplatzpflicht gerade ab weil man sich davon Vorteile beim Neubau von Wohnungen verspricht(es wird für Bauherrn einfach preiswerter, mehr Anreiz zu bauen und zu vermieten).

MfG
duck313

Ein Parkplatz ist kein zwingender Bestandteil einer Wohnung. Wenn man einen eigenen festen Parkplatz zur Wohnung haben möchte dann muss man sich eine solche Wohnung suchen.

Auf bzw. an öffentlichen Plätzen darf immer jedermann parken wenn es keine Einschränkungen z.B. durch entsprechende Verkehrszeichen gibt. Anwohner/Anlieger haben hier keinerlei Vorrechte.

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Moin zusammen, mich würde mal interessieren ob ein VERMIETER
einem MIETER Parkplätze zur Verfügung stellen muß,

Nein.

der ob der
Mieter dafür zuständig ist.

Ja.

Das Baurecht sieht mancherorts vor, dass je nach Anzahl der Wohneinheiten Stellplätze geschaffen werden müssen. Von dieser Pflicht darf der Bauherr sich aber freikaufen.
Hintergedanke: Wer Wohnraum schafft, der soll auch Platz für die mutmaßliche Anzahl PKW schaffen. Macht er es nicht, dann wird der öffentliche Verkehrsraum stärker belastet, so dass die Stadt mehr Geld bekommt. Dieses Geld muss aber die Stadt NICHT in den Parkplatzbau investieren! Und wenn genügend Stellplätze vom Vermieter geschaffen wurden, dann stehen diese nicht automatisch / kostenlos / exklusiv den Mietern zur Verfügung.
In meiner Nachbarschaft wurden zu einem 12-FH Haus auch 12 Stellplätze geschaffen. Diese werden aber kostenpflichtig vermietet.
Als Folge sind nur 6 Stellplätze vermietet, die anderen PKW stehen nun an der Straße.

Sinnvol? Nun ja, …

Ich schliesse mich an

MUSS ein VERMIETER allgemein einem MIETER oder einer WOHNUNG einen Parkplatz zuweisen.

nein

Darf er eine Wohnung überhaupt OHNE Parkplatz vermieten?

ja

Letztendlich hängt es im Einzelfall davon ab, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Es steht dem Vermieter aber frei eine Wohnung auch ohne Stellplatz zu vermieten.

Baurecht und Mietrecht haben da rein gar nichts miteinander zu schaffen. Der Vermieter könnte z.B. auch Stellplätze, die er im Rahmen der Baugenehmigung für eine Wohnung schaffen oder nachweisen/ablösen musste, auch anderweitig vermieten.

Es wäre für die Forderung nach günstigen Wohnraum ja auch völlig kontraproduktiv, wenn Vermieter auch den Preis für den jeweiligen Stellplatz (den der Mieter vllt gar nicht will) noch aufschlagen würde.