Parkplätze, Rollerstellplatz und unerlaubte Treppe

Guten Tag liebe wer-weiss-was freunde. Ich habe einige Fragen.
Vieleicht hat ja jemand eine passende Antwort dazu bzw hat erfahrung mit sowas.
Selbstverständlich weiss ich auch, das das hier keine Rechtshilfe ist… sondern alles rein hypotetischer natur ist.

Nehmen wir mal an jemand hat eine Hoffläche die aus Steinen und Erde besteht. Dieser jemand hat sich nun entschlossen diese Fläche als Parkplätze zu nutzen . Darf der das einfach von heute auf morgen?
Oder benötigt man dafür eine spezielle Genehmigung?
Muss man die Hoffläche vorher versiegeln, damit z.B kein Benzin oder Öl ins Erdreich gelangt, oder dürfen die Autos einfach auf der Erde parken?

Zweite Frage:

An einer Hauswand grenzt das Grundstück eines Nachbarn. Er hat direkt an der Wand, unter einem Fenster das Grundstück als Roller Stellplatz vermietet. Das Ganze hat maximal 30 cm Abstand von der Hauswand.
Ist das so rechten oder ist ein gewisser abstand einzuhalten?

Meine dritte Frage betrifft mich selber und zwar habe ich ein Haus gekauft dessen unterste Stufe der Eingangstreppe auf einem fremden Grundstück ist.
Mein Nachbar möchte das ich diese Stufe entferne, was ich natürlich nicht machen kann,… da die nächste Stufe viel zu hoch wäre.
Ich müsste dann die komplette Treppe neu bauen.
Muss ich das tatsächlich? Ich habe schliesslich das Haus so gekauft, wie ich es sehe… und nicht mit einer Treppe weniger

Ich hoffe ihr könnt mir bei den vielen Fragen helfen. Danke

Meine dritte Frage betrifft mich selber und zwar habe ich ein
Haus gekauft dessen unterste Stufe der Eingangstreppe auf
einem fremden Grundstück ist.
Mein Nachbar möchte das ich diese Stufe entferne, was ich
natürlich nicht machen kann,… da die nächste Stufe viel zu
hoch wäre.
Ich müsste dann die komplette Treppe neu bauen.
Muss ich das tatsächlich?

Ja sieescher, wenn es der böse Nachbar so will. In dem Fall völlig berechtigt.Man hätte sich vor dem Kauf schlau machen sollen…ob evtl. solche Grenstreitigkeiten zu erwarten sind

Ich habe schliesslich das Haus so

gekauft, wie ich es sehe… und nicht mit einer Treppe weniger

Ich hoffe ihr könnt mir bei den vielen Fragen helfen. Danke

büdde
Der Kater

Hallo,

meines Wissens und ohne Gewähr folgendes…

Oder benötigt man dafür eine spezielle Genehmigung?
Muss man die Hoffläche vorher versiegeln, damit z.B kein
Benzin oder Öl ins Erdreich gelangt, oder dürfen die Autos
einfach auf der Erde parken?

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß ein Fahrzeug ordentlich gewartet wird und nicht rumtropft. Und dagegen würde auch die bloße Befestigung nichts helfen, weil der Getropfe durch Fugen, Abläufe und über die Ränder weggespült würde letztlich irgendwo in der Natur landen würde.
Dagegen hilft nur eine absolut dichte Fläche mit Ablauf in einen Leichtflüssigkeitsabscheider. Und solches wird nur dort verlangt, wo Benzin und Öl anfallen können, also z.B. Werkstätten und Tankstellen.
Für normale Parkplätze gibt es diesbezüglich keine Vorschriften.

Aber bei der Befestigung von Flächen handelt es sich um Bodenversiegelung gemäß Naturschutzgesetz. In vielen Gemeinden wird das bei der Berechnung von Gebühren mit angesetzt. Auch wäre zu prüfen, ob dafür ein Bauantrag notwendig ist.

An einer Hauswand grenzt das Grundstück eines Nachbarn. Er hat
direkt an der Wand, unter einem Fenster das Grundstück als
Roller Stellplatz vermietet. Das Ganze hat maximal 30 cm
Abstand von der Hauswand.
Ist das so rechten oder ist ein gewisser abstand einzuhalten?

Solange keine bauliche Anlage errichtet wird (z.B. Überdach) kann man an in Grenznähe abstellen (lassen) was man will. Und selbst ein Überdach wäre wohl im Rahmen des Gesetzes, daß in den meisten Fällen eine Grenzbebauung für solche „Nebengebäude“ zuläßt.

Meine dritte Frage …

… ist bereits korrekt beantwortet worden.

Gruß Steffi

Guten Tag liebe wer-weiss-was freunde.

Meine dritte Frage betrifft mich selber und zwar habe ich ein
Haus gekauft dessen unterste Stufe der Eingangstreppe auf
einem fremden Grundstück ist.
Mein Nachbar möchte das ich diese Stufe entferne, was ich
natürlich nicht machen kann,… da die nächste Stufe viel zu
hoch wäre.
Ich müsste dann die komplette Treppe neu bauen.
Muss ich das tatsächlich? Ich habe schliesslich das Haus so
gekauft, wie ich es sehe… und nicht mit einer Treppe weniger

Ich hoffe ihr könnt mir bei den vielen Fragen helfen. Danke

Hallo!

§ 912 Abs. 1 BGB lautet:
Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.

Das einmal entstandene Überbaurecht steht auch einem Rechtsnachfolger des Grundstückseigentümers zu, der überbaut hat.

Warum verlangt der Nachbar jetzt von dem neuen Grundstückseigentümer die Entfernung des Überbaus? Warum hat er die Entfernung nicht schon von dem früheren Grundstückseigentümer verlangt?

Der frühere Grundstückseigentümer müsste wissen, was los ist. Hat der frühere Eigentümer verschwiegen, dass die unterste Treppenstufe auf dem Nachbargrundstück steht?

Gruß, Franz