Parkplatz

Hi Folks,

eigentlich keine richtige Mieterfrage, aber diese Brett erscheint mir am naheliegensten.
Also…
Nehmen wir mal an jemand hat eine Wohnung gekauft. Vor dessen Balkon und Wohnzimmerfenster ist im Abstand von ca. 5Meter eine Garage bzw die Seitenwand davon.
Jetzt hat die (fiktive) Wohnungsgesellschaft, welcher der Grund gehört den Platz neben Garage zu einem Stellpaltz für KFZ’s gemacht und ihn verkauft. Der Park/Stellplatz ist nun direkt vor dem Balkon bzw. Wohnzimmerfenster. Um genau zu sein 3,5Meter davon entfernt.
Ist das rechtens?

TNX & Fr@nkie,

I Want To Believe… ;o)

Hallo,

aus den Ausfuehrungen kann ich nicht entnehmen, wer den Parkplatz anlegte und wem das Grundstueck gehoert.

Nehmen wir mal an jemand hat eine Wohnung gekauft.

Man kauft einen Teil eines Grundstueckes mit Sondereigentum (meist Wohnung, Garage…) und Gemeinschaftseigentum (meist freie Grundstuecksflaeche, Keller, Heizung…)

Vor dessen Balkon und Wohnzimmerfenster

auf dem eigenen Grundstueck oder auf einem fremden Grundstueck

ist im Abstand von ca. 5Meter
eine Garage bzw die Seitenwand davon.
Jetzt hat die (fiktive) Wohnungsgesellschaft, welcher der
Grund gehört

eher doch ein fremdes Grundstueck, oder die eigene Wohnanlage?

den Platz neben Garage zu einem Stellpaltz für
KFZ’s gemacht und ihn verkauft.

Wenn es ein fremdes Grundstueck ist, gelten Baurechte an Grenzen, und Stellplatz darf meist sein, Nachbarn werden gehoert.
Wenn innerhalb der eigenen Wohnanlage Gemeinschaftseigentum umgewandelt wurde in Sondereigentum oder in verkaufbares Grundstueck, dann gab es dazu einen Eigentuemer-Beschluss, an dem der „Wohnungskaeufer“ mitwirkte.
Und der Balkon ist wahrscheinlich weit genug von der Grundstuecksgrenze weg, meist muessen es 3 Meter sein.

Bei Verkaeufen sind Aemter beteiligt, denen waeren Unrechtmaessigkeiten wahrscheinlich aufgefallen.

Gruss Helmut