Parkplatz anbieten: Einen Platz zum

… gebührenpflichtigen Parken anbieten.
Hallo,in einer Stadt ist demnächst eine Riesenveranstaltung für 3 Tage. Direkt dort liegt ein großes Stück Land welches mitten in der Innenstadt dieser Kleinstadt liegt.
Nun würde der Eigentümer gerne ausnahmsweise dort mal Autos parken lassen weil es wohl zu einem großen Mangel an PP kommen wird.
Nun meine Frage:

  1. Muss er das anmelden?
  2. Er möchte 2 Euro Parkgebühr nehmen
  3. Haftet der Eigentümer da irgendwie oder ist es möglich dieses auszuschließen?
  4. Muss er Quittungen ausstellen?

Hoffe auf Eure Antworten.

Danke und Grüße

Martha

Hallo,

Nun meine Frage:

  1. Muss er das anmelden?

Bauantrag auf Nutzungsänderung stellen. Gewerbe anmelden

  1. Er möchte 2 Euro Parkgebühr nehmen

Er sollte bedenken, dass die 2 Euro brutto sind, da die Mehrwertsteuer darin enthalten ist, die an das Finanzamt abzuführen ist.

  1. Haftet der Eigentümer da irgendwie oder ist es möglich
    dieses auszuschließen?

Er kann AGB einbeziehen. Sinnvollerweise lässt man diese von einem Anwalt erstellen.

  1. Muss er Quittungen ausstellen?

Ja, muss er: http://dejure.org/gesetze/BGB/368.html

Hoffe auf Eure Antworten.

Ein erwirtschafteter Gewinn muss versteuert werden und es empfiehlt sich eine Versicherung, die für Umweltschäden haftet.

Kurzum: Einfach ein Schild aufstellen, für´s Parken in bar kassieren und alles schwarz in die Tasche stecken, geht nicht.

Näheres erfährt man bei Bauamt, Finanzamt und Anwalt.

Gruß

S.J.