Parkplatz Auffahrunfall

Hallo Experten
Ein stehendes Fahrzeug wir durch ein rückwärts fahrendes Fahrzeug
an der Kühlerhaube Stoßstange Scheinwerfer u.a.beschädigt.
Eine erstmal klare Schuldfrage.
Der Geschädigte tauscht nur gegenseitig Adressen aus.
Keine Polizei,keine Fotos,keine Zeugen.
Danach unmittelbare Meldung an die Versicherungsgesellschaft.
Der Verursacher schildert SEINER Versicherung den Vorfall aber
völlig anders.
Er sei von hinten angefahren worden.
Was nun ?
Auf Grund dieser Sachlage hat die Polizei den Unfallort besichtigt
und die Schilderung des Vorgang im nachhinein aufgenommen.
Wie verhält man sich jetzt richtig.
Was ist zu tun.
Danke für Antworten
MfG Wolfgang

hallo,
klarer fall von: wer hat die besten zeugen. ich verweise auch dazu auf den fall weiter unten : fahrradunfall in beziehung von verlassen des unfallortes und beseitigen von beweismaterial.

genaugenommen steht der ausgang offen. auf jeden fall anwaltlich vertreten lassen.

hauptmann

hallo

genaugenommen steht der ausgang offen. auf jeden fall
anwaltlich vertreten lassen.

der ausgang ist nicht offen, der steht fast.
keine zeugen, nichts schriftliches: das sagt doch alles. da braucht man auch keinen anwalt mehr.

nur sollte man erwägen, herauszufinden, ob der rückwärtsfahrer das ding schon einmal durchgezogen hat.

justin

…da ficht es Euch wohl nicht an, dass durchaus eine Chance besteht, den Unfallhergang über ein Sachverständigen-Gutachten klären zu lassen.

Anwalt ist ratsam.

M.

klar, kann man alles machen lassen , wenn man genügend geld und zeit hat.
aber mal ehrlich, das sind doch genau diese dinge, weswegen es sich immer empfielt, die pol hinzuzuziehen oder zumindest ein unfallprotokoll anzufertigen mit fotos und allem pi pa po.
wenn der gegner das pertu nicht will seine daten herauszugeben, dann ist sowieso was foul.und wenn er dann losfährt, na wem wird wohl der richter glauben am ende???

hauptmann

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wenn der gegner das pertu nicht will seine daten
herauszugeben, dann ist sowieso was foul.und wenn er dann
losfährt, na wem wird wohl der richter glauben am ende???

Genau so funktioniert es aber nicht vor Gericht, weil das Gericht einer Partei nicht per se glauben darf oder nicht. Ist der Unfallhergang streitig, bedarf es der Beweisaufahme, gibt es keine Beweise, bleibt es bei 50/50.

Zwar kann das Gericht bei Fehlen jeglicher Zeugen auch die Parteien informatorisch anhören, aber nur zum Unfallgeschenen, und wenn die gegenteiliges sagen, dann wirds auch nicht besser.

Ob ein Sachverständigengutachen hier wird weiterhelfen können, ist fraglich, aber nicht augeschlossen. Denn der Sachverständige kann insb. die auf die jeweiligen Fahrzeuge wirkenden Kräfte und deren Richtigungen, sowie das hieraus bedingte Schadensbild feststellen. Wenn diese 3 aber an sich klar sind, nur nicht erkennbar ist, von welchem Fahrzeug die Kraft ausging, könnte es schwer werden.

Gruß
Dea

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Moin!

klar, kann man alles machen lassen , wenn man genügend geld
und zeit hat.

Im Zweifel kümmert sich die Versicherung darum.
Was den Zeitaufwand betrifft: die Gutachter arbeiten, ohne dass Du daneben stehst.

aber mal ehrlich, das sind doch genau diese dinge, weswegen es
sich immer empfielt, die pol hinzuzuziehen oder zumindest ein
unfallprotokoll anzufertigen mit fotos und allem pi pa po.

Das würde in diesem Falle wohl auch nicht viel ändern, denn der Unfallgegner lügt ja im hiesigen Fall, dass sich die Balken biegen.

wenn der gegner das pertu nicht will seine daten
herauszugeben, dann ist sowieso was foul.und wenn er dann
losfährt, na wem wird wohl der richter glauben am ende???

Das stand hier m.W. nicht zur Debatte.

Mir war wichtig zu widerlegen, dass derjenige generell vor Gericht gewinnt, der die „besseren“ oder die „meisten“ Zezugen anschleppt und einen Weg aufzuzeigen, wie sich die Aussage des TE faktisch untermauern liesse.

M.

klar, kann man alles machen lassen , wenn man genügend geld
und zeit hat.

Im Zweifel kümmert sich die Versicherung darum.
Was den Zeitaufwand betrifft: die Gutachter arbeiten, ohne
dass Du daneben stehst.

also ich musste immer protokolle ausfüllen,zum gutachter hin fahren usw . alles zeitaufwand.

aber mal ehrlich, das sind doch genau diese dinge, weswegen es
sich immer empfielt, die pol hinzuzuziehen oder zumindest ein
unfallprotokoll anzufertigen mit fotos und allem pi pa po.

Das würde in diesem Falle wohl auch nicht viel ändern, denn
der Unfallgegner lügt ja im hiesigen Fall, dass sich die
Balken biegen.

ja der unfallgegner äußert sich ja auch und das steht ja im protokoll.
meistens entwickeln sich solche lügerein erst später am stammtisch. dann sagen die kumpels: also sag doch einfach das wäre so und so gewesen.andere sagen dann geh doch zur pol und mach noch ne anzeige usw. usw.

wenn der gegner das pertu nicht will seine daten

herauszugeben, dann ist sowieso was foul.und wenn er dann
losfährt, na wem wird wohl der richter glauben am ende???

Das stand hier m.W. nicht zur Debatte.

stand das nicht oben keine pol wir regeln das so??

Mir war wichtig zu widerlegen, dass derjenige generell vor
Gericht gewinnt, der die „besseren“ oder die „meisten“ Zezugen
anschleppt

es wird immer der gewinnen, der die besten zeugen hat.

hauptmannfuchs

ja ok, stand nicht drin keine pol…

es wird immer der gewinnen, der die besten zeugen hat.

Unsinn!

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Zwar kann das Gericht bei Fehlen jeglicher Zeugen auch die
Parteien informatorisch anhören, aber nur zum Unfallgeschenen,
und wenn die gegenteiliges sagen, dann wirds auch nicht
besser.

aachhh … eben wird noch behauptet gute zeugen sind nichts wert und hier schreibt man ganz anders…

man man … ein glück das ich nen guten anwalt habe…

Zwar kann das Gericht bei Fehlen jeglicher Zeugen auch die
Parteien informatorisch anhören, aber nur zum Unfallgeschenen,
und wenn die gegenteiliges sagen, dann wirds auch nicht
besser.

aachhh … eben wird noch behauptet gute zeugen sind nichts
wert und hier schreibt man ganz anders…

Und was genau steht da anders, bzw. widerspricht der Aussage (Sie haben schon bemerkt, dass es um den Begriff „gut“, nicht um „Zeuge“ ging)?

mit guten zeugen meine ich welche, die auch wirklich dabei waren, und nicht die, die gerne mal zeugen sein wollen.
ist ja auch jetzt egal… völlig weg vom thema…

schöne weihnachten

mit guten zeugen meine ich welche, die auch wirklich dabei
waren, und nicht die, die gerne mal zeugen sein wollen.

Das ist natürlich richtig. Das Problem ist nur, und das meinte ich, dass gerade bei Autounfällen immer die jeweiligen Beifahrer (oder Fahrer, wenn das Auto wem anders gehört) tatsächlich dabei waren und dennoch die Zeugen beider Seiten im was anderes sagen.

Auch schöne Weihnachten
Dea

Moin!

klar, kann man alles machen lassen , wenn man genügend geld
und zeit hat.

Im Zweifel kümmert sich die Versicherung darum.
Was den Zeitaufwand betrifft: die Gutachter arbeiten, ohne
dass Du daneben stehst.

also ich musste immer protokolle ausfüllen,zum gutachter hin
fahren usw . alles zeitaufwand.

Das Verfassen eines schlüssigen Unfallberichtes dürfte in einem solchen Fall keine 5 min. dauern.
Der Gutachter kam bei meinen Feindberührungen stets ins Haus oder in die Werkstatt.

Einmal weniger Werbung bei RTL geguckt, schon hat man die Zeit wieder rausgeholt…

aber mal ehrlich, das sind doch genau diese dinge, weswegen es
sich immer empfielt, die pol hinzuzuziehen oder zumindest ein
unfallprotokoll anzufertigen mit fotos und allem pi pa po.

Das würde in diesem Falle wohl auch nicht viel ändern, denn
der Unfallgegner lügt ja im hiesigen Fall, dass sich die
Balken biegen.

ja der unfallgegner äußert sich ja auch und das steht ja im
protokoll.
meistens entwickeln sich solche lügerein erst später am
stammtisch. dann sagen die kumpels: also sag doch einfach das
wäre so und so gewesen.andere sagen dann geh doch zur pol und
mach noch ne anzeige usw. usw.

Keine Ahnung, habe da keine Erfahrung.

wenn der gegner das pertu nicht will seine daten

herauszugeben, dann ist sowieso was foul.und wenn er dann
losfährt, na wem wird wohl der richter glauben am ende???

Das stand hier m.W. nicht zur Debatte.

stand das nicht oben keine pol wir regeln das so??

Ich habe den text so verstanden, dass die Daten herausgegeben worden sind.

Mir war wichtig zu widerlegen, dass derjenige generell vor
Gericht gewinnt, der die „besseren“ oder die „meisten“ Zezugen
anschleppt

es wird immer der gewinnen, der die besten zeugen hat.

Blödsinn.

M.

aber mal ehrlich, das sind doch genau diese dinge, weswegen es
sich immer empfielt, die pol hinzuzuziehen

Die Pol muß gar nicht kommen, wenn es keine Personenschäden gibt und die Sachlage klar ist. Und die ist hier mehr als klar. Das Beteiliget lügen, ändert nichts daran, daß können sie auch bei der Pol.

:oder zumindest ein

unfallprotokoll anzufertigen mit fotos

Auf Fotos sieht man nur das Resultat, nicht die Entstehung.

wenn der gegner das pertu nicht will seine daten
herauszugeben, dann ist sowieso was foul.

Davon war aber gar keine Rede.

und wenn er dann
losfährt, na wem wird wohl der richter glauben am ende???

Von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort war erst recht keine Rede. Was konstruierst Du denn da zusammen?