Parkplatz Bauernhof Gewohnheitsrecht?

Hallo,
folgendes: Auf einem Bauernhof mit mehreren Mietern parken die Fahrzeuge der Mieter auf dem Hof. Nun hat ein Besitzerwechsel des Bauernhofes stattgefunden. Ein Fahrzeug stört den neuen Besitzer, weil es abgemeldet ist (seit ca. 1 Woche) und verlangt nun die Entfernung des Fagrzeuges innerhalb von DREI Tagen, sonst läßt er es abschleppen. Der Parkplatz wird seit über 10 Jahren vom Mieter genutzt.
Ist das rechtens, vor Allem auf Hinsicht der 3-Tages-Frist?
Welche Fristen gelten da normalerweise bei Eigentümerwechsel?
Ein Grundbucheintrag oder Ähnliches wurde vom neuen Besitzer noch nicht vorgelegt. Auch gibt es keinen schriftlichen Vertrag über einen Parkplatz, wurde also vom ehemaligen Vermieter geduldet.

Auch Benutzt ein Mieter eine Hoffläche ohne schriftlichen Vertag für Baumaterial, Schrott, Bauschutt und soll Diese nun innerhalb von 10 Tagen beräumen.
Darf der neue Mieter

Ich kann mir schon vorstellen wie das da aussieht:
altes abgemeldetes Auto, Baumaterial, Schrott, Bauschutt.
Kein Wunder, dass ein neuer Eigentümer da mal aufgeräumt haben will. Wer will schon so einen Müllhaufen auf dem Hof.

Ob der neue VM das darf? Was ist die Alternative? Kündigung des Stellplatzes in den vom Gesetz vorgegebenen Fristen und im Zweifel, wenn die Kündigung der Hofflächennutzung alleine nicht möglich ist, Abmahnung und Kündigung des Wohnraummietvertrages. Ratten, Ungeziefer, Unfallgefahr. Da kommt schon was zusammen, was einen solchen Schritt rechtfertigen könnte.

Wenn es zeitlich nicht passt, würde ich mal mit dem neuen VM reden. Rechthaberisches ‚Sie sind ja noch gar nicht im Grundbuch eingetragen‘ wird langfristig nicht wirklich zu einem erquicklichen M-VM Verhältnis führen.

vnA

Hier geht es dem Mieter hauptsächlich um die Fristen, da er sowieso vor hat, auszuziehen. Schrott und Bauschutt werden ohnehin immer bei entsprechender Menge (Transporterladung) weggebracht.
Das Fahrzeug zum Beispiel wurde erst vor einer Woche abgemeldet und steht zum Verkauf. Das geht nicht unbedingt von Heute auf Morgen.

Dann hilft vermutlich: Reden

vnA

Hallo,

Hallo, ( für Laien wie mich wird es das schwer )

folgendes: Auf einem Bauernhof mit mehreren Mietern parken die
Fahrzeuge der Mieter auf dem Hof.

Gab es Mietverträge vom Vorbesitzer, wo es z.B.schriftlich mit der Parkplatznutzung geregelt war.

Nun hat ein Besitzerwechsel
des Bauernhofes stattgefunden. Ein Fahrzeug stört den neuen
Besitzer, weil es abgemeldet ist (seit ca. 1 Woche) und
verlangt nun die Entfernung des Fagrzeuges innerhalb von DREI
Tagen, sonst läßt er es abschleppen. Der Parkplatz wird seit
über 10 Jahren vom Mieter genutzt.

So wie die letzte Antwort meines Vorredners in diesem Thread…

Mit dem Nutzer zunächst mal reden…Es muß ja Gründe haben, warum das FZG. abgemeldet wurde.

Ist das rechtens, vor Allem auf Hinsicht der 3-Tages-Frist?

Könnte vermutlich auch ein Fachmann nur beantworten, wenn Details bekannt wären.

Welche Fristen gelten da normalerweise bei Eigentümerwechsel?
Ein Grundbucheintrag oder Ähnliches wurde vom neuen Besitzer
noch nicht vorgelegt. Auch gibt es keinen schriftlichen
Vertrag über einen Parkplatz, wurde also vom ehemaligen
Vermieter geduldet.

Gütliche Einigung wäre zwischenmenschlich schon mal ein guter Ansatz.
Evtl. fände sich ja ein anderes Plätzchen für das abgemeldete KFZ auf einem Privatgrundstück.

Auch Benutzt ein Mieter eine Hoffläche ohne schriftlichen
Vertag für Baumaterial, Schrott, Bauschutt und soll Diese nun
innerhalb von 10 Tagen beräumen.

Wie schon gesagt, wäre einerseits schon mal eine Rechtsberatung angebracht.
Dem Einem will man da nicht im " A**** " treten, weil er aus welchen Gründen auch immer ein KFZ abmeldete ( und es evtl. nur an einem ungünstigem Ort stehen könnte )

Sperrgut / Müllablagerung eines anderen Mieters wäre eine andere Frage. Aber so wie mein Vorredner ebenfalls anklingen ließ, blieben auch da die Aspekte " mögliche Umweltgefährdung , mögliches Risiko auf Schädlingsbefall und optische Beeinträchtigung."

Auch da wäre fachliche Rechtsberatung angemessen.

Darf der neue Mieter

Hmmm…
Die Beine fürs " Geschäft " wie jeder Andere krumm machen und zum Beendigen Klopapier benutzen ?

mfg

nutzlos