Darf man laut Gesetz einen freistehenden Parkplatz (der der Allgemeinheit gehört) mit etwas behindern bzw. blockieren??
Hallo,
probieren kann man es schon, aber so lange man es nicht amtlich z.B. als Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums genehmigt hat, kann jeder andere das „Etwas“ auch „umparken“.
Böswillige Zeitgenossen reagieren dann aber schon mal mit einem zerkratzen Auto o.ä. Es im Auge zu behalten ist vielleicht nicht schlecht.
Cu Rene
Hallo,
Darf man laut Gesetz einen freistehenden Parkplatz (der der
Allgemeinheit gehört) mit etwas behindern bzw. blockieren??
Die relativ eindeutige Rechtsprechung hierzu wäre doch ganz leicht mithilfe von Suchmaschinen herauszufinden.
Und die erste Frage ( Klassentausch ) könnte Parallelen zum Arbeitsrecht ziehen.
Daher s.o. ( Stichwort: nicht jeder muß Spaß verstehen… )
mfg
nutzlos
Hallo,
Die relativ eindeutige Rechtsprechung hierzu wäre doch ganz
leicht mithilfe von Suchmaschinen herauszufinden.
Ich habe neulich hier etwas nettes gelesen: Das ist ein Expertenforum und kein zu-google-weiterleit-Forum…
Und die erste Frage ( Klassentausch ) könnte Parallelen zum
Arbeitsrecht ziehen.
Daher s.o. ( Stichwort: nicht jeder muß Spaß verstehen… )
Was auch immer das mit dem Parkplatz zu tun hat O_o
LG
ausnahmefall
Hallo
probieren kann man es schon, aber so lange man es nicht
amtlich z.B. als Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums
genehmigt hat, kann jeder andere das „Etwas“ auch „umparken“.
Böswillige Zeitgenossen reagieren dann aber schon mal mit
einem zerkratzen Auto
Welches Auto? Ein Auto wäre so ziemlich das einzige, was „böswillige Zeitgenossen“ nicht deshalb zerkratzen oder „umparken“, weil es einen öffentlichen Parkplatz „blockiert“.
smalbop
ich würde schätzen:
das auto, was auf dem parkplatz steht, nachdem man das „etwas“ „umgeparkt“ hat.
und nun mal dazu eine frage. darf man das etwas, was einem anderen gehört so einfach umparken, müsste man nicht eigentlich umparken lassen?
Hallo @ Ausnahmefall,
es hat doch allgemein schon Reaktion bewirkt.
( Leider auch so etwas wie Deine Antwort )
Lass mal nachzittern…
mfg
nutzlos
Hallo,
irgendwie verstehe ich deine kryptischen Antworten nicht.
LG
ausnahmefall
Hallo
ich würde schätzen:
das auto, was auf dem parkplatz steht, nachdem man das „etwas“
„umgeparkt“ hat.
Wer hat hier wann was umgeparkt? Der UP fragte, ob man einen öffentlichen Parkplatz mit ETWAS blockieren dürfe. Rene antwortete, dass das dazu führen könne, dass böswillige Zeitgenossen einem das Auto zerkratzen. An ein Auto als Blockademittel hat der UP aber wohl am allerwenigsten gedacht, da es einem öffentlichen Parkplatz sozusagen wesenseigen ist, dass er, wenn überhaupt, von einem Auto und nichts anderem blockiert wird.
und nun mal dazu eine frage. darf man das etwas, was einem
anderen gehört so einfach umparken, müsste man nicht
eigentlich umparken lassen?
Auf einem öffentlichen Parkplatz hat überhaupt niemand außer der Ordnungsbehörde irgendwen „umzuparken“.
smalbop
ich hab vorsichtshalber ja noch mal gelesen, aber nein, ich bin nicht begriffstutzig.
also:
- A blockiert parkplatz mit xyz (KEIN AUTO! xyz = „etwas“)
- B nimmt „etwas“ weg und stellt ein (vermutlich B’s) AUTO auf den parkplatz
- mögliche folge: A, dessen „etwas“ man weggenommen hat, zerkratzt B das AUTO.
so weit waren rene und ich und verständlicher bekomm ich das nicht hin!
und die frage von mir - lass die bitte wen anders beantworten oder lies es noch mal gaanz aufmerksam durch, denke und tu es dann noch einmal, ich würde es dir danken!
Ja
Hallo,
Darf man laut Gesetz einen freistehenden Parkplatz (der der
Allgemeinheit gehört) mit etwas behindern bzw. blockieren??
ja. Zum Beispiel mit einem PKW, so lange keine unerlaubte Dauernutzung vorliegt.
Gruß
S.J.
wobei eine rechtsmässige nutzung keine behinderung oder blockierung da stellt.
Es gibt solche, die für jemand anderes den Parkplatz freihalten wollen. Dafür stellen die sich auf den Parkplatz. Nach diversen Urteilen ist es nicht erlaubt. Fremde Autofahrer dürfen den Parkplatzbesetzer allerdings auch nicht anfahren.
Hallo,
irgendwie verstehe ich deine kryptischen Antworten nicht.
Übersetzung:
Frustrierter Schüler will Lehrer ärgern!
VG René

ich hab vorsichtshalber ja noch mal gelesen, aber nein, ich
bin nicht begriffstutzig.
Nein, ich habs jetzt begriffen und zermartere mir seither das Gehirn, wieso ich es falsch gelkesen habe. Bin zu dem Schluss gekommen, dass es eben sehr unüblich ist bzw. nicht zu erwarten war, dass der UP davor gewarnt wird, was er selbst, gesetzt den Fall, er sei ein bösartiger Mensch, mit dem Auto des Umparkers tun könnte.
und die frage von mir - lass die bitte wen anders beantworten
oder lies es noch mal gaanz aufmerksam durch, denke und tu es
dann noch einmal, ich würde es dir danken!
Ich stehe unverändert auf dem Standpunkt, dass kein Privatmensch etwa Omas Sofa von einem damit blockierten öffentlichen Parkplatz entfernen darf, weil er da hinparken will. Er kann sich wohl beim Amt für ordentliche Öffnung beschweren, die werden dann schon einschreiten, wenn das Sofa illegal dort steht. Immerhin kann ja auch eine Sondernutzungserlaubnis vorliegen…
smalbop
hach, ich drück dich und grinse dabei frech!
was musste ich gerade schmunzeln, als kopfkino einsetzte und ich omas sofa nebst tischchen und stehlampe sowie die dazugehörigen häkeldeckchen und pflänzchen (kekstellerchen und milchglas nicht zu vergessen!) auf dem parkplatz vor der haustür sah. auch eine art der wohnraumbeschaffung, wobei ich denke, ein carport wäre dann angebrachter, weil das wetter ja noch nicht so konstant ist.
aber ich ging nicht gleich vom sofa aus. bliebter sind ja eimer oder stühle wahlweise mit leerraum, latte oder bändchen dazwischen. auch gings nicht direkt um die komplettentsorgung sondern eher um ein beiseite stellen.
Hallo,
sorry, daß ich vielleicht einen Gedankenschritt ausgelassen hatte niederzuschreiben. Ich hatte mehr in die Frage reininterpretiert, als gefragt war.
Ich stehe unverändert auf dem Standpunkt, dass kein
Privatmensch etwa Omas Sofa von einem damit blockierten
öffentlichen Parkplatz entfernen darf, weil er da hinparken
will. Er kann sich wohl beim Amt für ordentliche Öffnung
beschweren, die werden dann schon einschreiten, wenn das Sofa
illegal dort steht.
Bei uns wird es gerne gesehen, wenn man den Müll, den andere Leute im öffentlichen Verkehrsraum hinterlassen ordnungsgemäß entsorgt. Einmal jährlich sogar als großer „Aktionstag“. Andererseits schert sich dieses Amt einen …, wenn es um unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums geht. Da stehen als Beispiel Werbeanhänger auch schon mal „ewig“, von Parken im Halteverbot etc. ganz zu schweigen.
Immerhin kann ja auch eine
Sondernutzungserlaubnis vorliegen…
Das herauszufinden ist in der Tat das größte Problem. Das hatte ich ja erwähnt.
Cu Rene