Parkplatz bei der Bahn

Hallo,

habe am Bahnhof gesehen, daß die Bahn offenes Park-Gelände mit Parkscheinautomaten versieht. Kannte bisher nur Parkplätze mit Schranke, wenn man raus will muß man am Automat zahlen.
Da das gelände nicht eingezäunt ist, verwechselt man das leicht mit öffentlichem parken und öffentlichen Parkautomaten (die sind meist nur tagsüber gebührenpflichtig)
Was passiert, wenn man jetzt dort aufgeschrieben wird? Ein Mensch vom Ordnungsamt kann das ja nicht sein, es ist ja „Privater Anbieter“.
Wenn man dann nicht zahlt, müsste die Bahn dies zivilrechtlich einklagen - oder ein Inkassounternehmen mit "schläger-"Typen beauftragen.
Wie stehen die Chancen, daß solche Strafzettel bezahlt werden?

Gruß,
Michael

hi,

zumindest bei den mir nur hypotetisch bekannten Parkplätzen bei einem Bahnhof handelt es sich immer um ein Angebot der jeweiligen Stadt oder Gemeinde - ist also ein öffentlicher Parkplatz!

Grüße
Wolfgang

Hallo,
im hypothetischen Beispiel ist es bahngelände, daß als solches dirch ein kleines weisses Schild an der Zufahrt (quadratisch, mit DB Zeichen und so klein beschrieben, daß man es im Fahren/vom Auto aus nicht lesen kann) gekennzeichnet ist. Die BlauenParkzeichen/ ParkScheinautomaten sehen wie die im öffentl. Verkehr aus. Doch die Parkplätze werden von einer privaten Firma: Contipark/Berlin kontrolliert. Habe das im Web mal recherchiert.
Es werden auch horrende Strafen gefordert: Ohne ParkSchein Parken: ca 25,- Die Ordnungsämter wollen da lediglich 5 -10Euros.
Daher die Frage: Wie könenn (generell) private Unternehmen diese Strafen eintreiben?

Gruß,
Michael

Hallo,

Zuständig ist die Bundespolizei…

Wie kommst du eigentlich auf die Irrige Annahme,nur weil das „Bahn“ ist,wäre da „Selbstbedienung“ ??..

Dir als Hauseigentümer würde es doch wohl auch gegen den Kragen gehen,wenn wildfremde Leute dein Grundstück als Parkplatz mißbrauchen
würden…