Hallo,
wie sieht es rechtlich aus, wenn man beim Discounter geparkt hat und dort einen Strafzettel von einem Privatem Unternehmen an der Windschutsscheibe vorgefunden hat? Hier wird lediglich der Halter festgehalten. Wenn dieser nun nicht gefahren ist,kann ja eigentlich der Fahrer nicht mehr festgestellt werden, gerade wenn der Vorfall schon ca. 2 Monate her ist und der Wagen von mehreren Personen genutzt wird.
Kann man einer Strafe umgehen, wenn man den Fahrer nicht genau bestimmen kann?
Zudem wird jetzt eine Höhere gebür gefordert, da ein Inkassounternhmen eingeschaltet wurde. Es kam lediglich zum Hinweiszettel an der Windschutzscheibe. Danach kam keine neue Mahnung, es wurde sofort mehr Geld gefordert.
Hi,
das sieht rechlich so aus:
„Einen Sonderfall gibt es, wenn man nicht selbst gefahren ist – aber anhand des Kennzeichens von einem Supermarkt zur Zahlung aufgefordert wird. Im Gegensatz zu offiziellen Knöllchen von der Stadt gibt es hier keine Halterhaftung. Bei städtischen Knöllchen ist der Halter des Fahrzeugs dran, wenn der Fahrer nicht gefunden werden kann. Bei privaten Knöllchen dagegen ist nur der Vertragspartner das Geld schuldig – nicht derjenige, dessen Auto dabei zufällig gefahren wurde. So richtig verlassen kann man sich auf diese Rechtsauslegung allerdings nicht; Gerichte entscheiden manchmal auch in privaten Fällen auf Halterhaftung.“ http://www.wdr2.de/service/quintessenz/parkplatz108…
Also kann man es ja wegen 20 EUR auf einen Prozess ankommen lassen der dann u.U. verloren wird und einen dann mehr als das 100-fache kostet.
Gruss
K
Also kann man es ja wegen 20 EUR auf einen Prozess ankommen
lassen der dann u.U. verloren wird und einen dann mehr als das
100-fache kostet.
Kannst Du bitte mal vorrechnen, wie Du bei einem Knöllchen von 20 Euro auf Prozesskosten von mehr als 2000 Euro kommst?
Zudem wird jetzt eine Höhere gebür gefordert, da ein
Inkassounternhmen eingeschaltet wurde. Es kam lediglich zum
Hinweiszettel an der Windschutzscheibe. Danach kam keine neue
Mahnung, es wurde sofort mehr Geld gefordert.
Der Hinweiszettel war aber sicher „die Rechnung“. Dann ist keine neuerliche Mahnung notwendig, wenn Ersteres mit Fälligkeit versehen war.
Ansonsten wie oben geschrieben: Zahlen oder nicht. Die Chancen sind nicht schlecht, dass man nicht zahlen muss. Aber die Gefahr besteht - in Einzelfällen wurde schon gegen die Autofahrer entschieden.