Liebe/-r Experte/-in,
ich habe heute einen Strafzettel kassiert und bin mir nicht sicher, ob dies rechtlich so korrekt ist:
Es handelt sich grundsätzlich um eine Parkverbots-Zone (Zeichen 290.1). Diese endet in einer Fußgängerzone. Die unklare Stelle ist eine einmündende Straße, an deren Beginn ein Parkplatz-Schild (Zeichen 314) ohne weitere Zusatzzeichen steht. Direkt dahinter sind zwei Parkflächen markiert. Anschließend zweigt rechts nochmals eine kleine Gasse ab, die genau wie der geradeaus weiterführende Straßenteil nach kurzer Strecke in die Fußgängerzone mündet. An deren Ende habe ich kurz vor Beginn der Fußgängerzone geparkt.
Ist es tatsächlich so, dass das allgemeine Parkplatzzeichen trotz Fehlen eines Zusatzschildes sich nur auf die zwei markierten Flächen beziehen kann? Meines Erachtens würde dieses Schild eigentlich bedeuten, dass ab hier kein Parkverbot mehr herrscht, sondern quasi am kompletten Straßenrand geparkt werden darf.
Ich freue mich auf aufschlussreiche Antworten!
Viele Grüße,
Marius