Parkplatz Kleingartenverein gilt die StVo unbewacht, besteht Beschilderungspflicht und Anzeigepflic

Auf einem Parkplatz der auch von Gästen benutzt wird soll eine Parkplatzordnung in Kraft gesetzt werden. Besteht damit eine Beschilderungspflicht. Im weiteren Sinne ist damit zB. bei einem Auffahrunfall zur Klärung die Polizei zuständig.

Auf einem Parkplatz der auch von Gästen benutzt wird soll eine
Parkplatzordnung in Kraft gesetzt werden. Besteht damit eine
Beschilderungspflicht. Im weiteren Sinne ist damit zB. bei
einem Auffahrunfall zur Klärung die Polizei zuständig.

Wenn öffentlicher Verkehr auf dem Grundstück gestattet werden soll -d.h. ein unbestimmter Personenkreis darf die Fläche befahren und beparken-damit auch die Polizei dort regelnd eingreifen kann, muss die Beschilderung von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden. Man spricht dann auch von tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum.
Soll hingegen nur einem bestimmten eingrenzbaren Personenekreis das Befahren gestattet werden, würde ich ein Hinweisschild mit „Privatgrundstück“ aufstelllen, damit ein Dritter dies ohne jeglichen Zweifel erkennen kann. Schäden oder Unfälle sind dann nach dem Privatrecht zu regeln, die StVO gilt dann nicht.

Danke das ist die Antwort die ich gesucht habe!