Parkplatz Kündigung

Hallo

angenommen Person A hat in der nähe ihres Arbeitsplatzes einen Parkplatz gemietet,
um dort während der Arbeitszeit zu parken. Ein schriftlicher Mietvertrag existiere nicht.
Angenommen Person A wird nun binnen einer Woche von einer Filliale in eine andere Filliale iherer Arbeit versetzt und möchte jetzt kurzfristig ihren Parkplatz kündigen.
Welche Kündigungsfristen gibt es für „Nicht-Wohnraum“?
Der Parkplatzvermieter behaupte, es wären drei Monate. Dazu findet Person A allerdings keine Paragraphen.
Kann Person A durch die doch sehr kurzfristige Versetzung Ansprüche bezüglich der Parkplatzmiete beim Arbeitgeber geltend machen?

gruß
Myrcle

Hallo,

das ist eine sehr gute Frage. Normalerweise gelten für separate Stellplätze bzw. Garagen die normalen im Mietrecht gebräuchlichen Kündigungsfristen nicht. Beide Parteien können ohne besondere Frist kündigen.

Aaaber: Es hat auch schon Gerichtsurteile gegeben, die den § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB in Ansatz gebracht haben und damit genau die 3-monatige Kündigungsfrist.

Eine wasserdichte Ablehnung aufgrund § XYZ an den VM des Parkplatzes sähe ich im Realfall nicht gegeben.

Gruß
Nita

Hallo,

das ist eine sehr gute Frage. Normalerweise gelten für
separate Stellplätze bzw. Garagen die normalen im Mietrecht
gebräuchlichen Kündigungsfristen nicht. Beide Parteien können
ohne besondere Frist kündigen.

Ähm - und warum gibt es dann den doch von Dir genannten

§580a Abs. 1 Nr. 3 BGB

(siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/580a.html) überhaupt? Lies doch mal die ersten Sätze und probier die mal auf einen Stellplatz anzuwenden. Ich habe da genau gar keinen Zweifel, dass der hier passt. Und http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietrecht-Garage-ohn… sieht das auch so.

Gruß
loderunner (ianal)

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