Hallo,
an einem Kfz, das vorschriftsmässig auf gekennzeichneter Fläche geparkt wurde, ist in der Nacht bei Sturm durch einen herabfallenden Ast ein Blechschaden entstanden. Bei dem Ast handelt es sich um Totholz.
Haftet in diesem Fall der Grundstückeigentümer wegen der vernachlässigten Verkehrssicherungspflicht oder trägt der Kfz-Besitzer die Reparaturkosten wegen der Naturgewalt, die niemand gerne versichern will ?
Netti
bei mir wars die haftpflichtversicherung fürs grundstück,die den schaden übernommen hat.
bei mir wars die haftpflichtversicherung fürs grundstück,die
den schaden übernommen hat.
Hallo,
bei uns hatte sich vor ca. 4 Jahren eine Blechabdeckung gelöst und ein KFZ beschädigt. Damals hat die Kaskoversicherung des Autobesitzers den Schaden übernehmen müssen. (Blech war ausreichend gesichert, also kein verschulden unsererseits).
Gruß
Tinchen