Hallo !
Vielleicht weiss jemand Rat zu folgender Frage :
Bei uns gibt es einen großen Supermarkt mit wirklich großem Parkplatz. Neulich wurden Schilder aufgestellt mit " … hier gilt sinngemäß die StVO …"
Wie sind die Schilder zu bewerten ? Es handelt es sich ja um ein Privatgelände und nicht um eine öffentliche Strasse. Kann der Eigentümer auf seinem Gelände die StVO nach Gutsherrenart für verbindlich erklären ?
Nehmen wir an, es kommt zu einem Unfall „rechts vor links“ , wie wäre hier die Schuldfrage - es ist ja ein Privatgelände, die StVO greift nicht …
Es würde mich interessieren wie hier Recht gesprochen würde.
Vielen Dank & Grüße
N.