Parkplatz und Halteverbotsschilder im wechsel?

Hallo

Mal eine Frage zur Beschilderung bei Parkplätzen bzw Halteverbot entlang der Straße.

Ich war letztens an einer Straße, wo mir nicht ganz klar war, wo man nun Parken darf und wo nicht.

Es standen entlang der Straße abwechselnd Schilder mit Parkplatz, und Halteverbot mit Zusatz Feuerwehrzufahrt. Die Schilder standen nicht wie sonst oft üblich in der Ausrichtung parallel zur Straße, sondern so, daß man in Fahrtrichtung direkt auf das Schild gesehen hat. Pfeile die hinweise geben in welchem Bereich die Schilder gelten, waren weder an den P Schildern noch an den Halteverbotsschildern angebracht. Fahrbahnmarkierungen, zB eingezeichnete Parkplätze oder so, gab es auch nicht. an den parkenden Fahrzeugen konnte ich mich auch nicht orientieren, weil die ganze Straße komplett zu geparkt war, ohne Lücke.

Gut damit hatte sich die Frage des Parkens erledigt, aber die Frage blieb: Von wo bis wo, darf man bei so einer Beschilderung denn parken?

Moin,

ohne Pfeile gilt: ab dem Schild in Fahrtrichtung bis zum nächsten Schild bzw bis zur nächsten Kreuzung.

Gruß
Ralf

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