Hallo zusammen,
mal angenommen der Hugo Schlagmichtot würde in der Schweiz in einem Kuhdorf bei einer kleinen Firma arbeiten. Nun stelle er bei seiner ersten Lohnabrechnung fest, dass ihm umgerechnet 50 Euro für den Parkplatz abgerechnet wurden.
Dürfte Hugos Arbeitgeber das tun
- wenn das im Vertrag steht
- wenn das zwar im Vertrag steht aber nur allgemein „Parkplatzmiete“, kein Betrag (und Hugo, der Schnarchsack hätte verpennt nachzufragen)
- wenn nix im Vertrag steht
- wenn das zwar im Vertrag steht (ohne konkrete Summe) aber erst nach Beendigung seiner Probezeit erstmals abgezogen wird
Achja, es wäre nicht so, dass Hugo beim Vorstellungsgespräch explizit darauf hingewiesen worden oder so. Ferner ist es nicht so, dass es nicht „drumrum“ ausreichend legale und kostenlose Langzeitparkplätze gäbe (wie gesagt, wir reden hier von „Kuhnest am Ende der Welt“ nicht „Zürich, Nähe Hauptbahnhof“ - bei entsprechend aufwendiger Erreichbarkeit mit Öffis.). Es gibt aber für dieses Geld keinen „zugewiesenen“ Parkplatz, aber die sind dort echt in rauhen Mengen vorhanden.
Also, darf dem Hugo sein Arbeitgeber das? Ganz davon abgesehen, dass das bei Personalkosten im Bereich von hochqualifizierten Fachkräften wenig verhältnismässig scheint - ist das rechtlich überhaupt erlaubt? Hugo sei ganz normaler Angestellter ohne irgendwelche Spezialitäten im Vertrag.
*wink*
Petzi