Parkplatz Wohngebiet : 1,5 Tonnen

Hallo zusammen

in einer Wohngegend mit mehreren grösseren Mehrfamilienhäuser gibt es zu den Häusern eine Zufahrt zu einem grösseren Parkplatz wo etwa 60 Autos der Anwohner , bzw deren Besuch abgestellt werden.

seit ein paar Wochen hängt jetzt vor der Einfahrt das Schild : Durchfahrt Verboten 1,5 Tonnen.
( siehe Link , jedoch nicht 3,5 sondern 1,5 )

http://www.mathe-online.at/materialien/ppvo/files/ge…

gestern Abend gab es einen riesen tummult um die Häuser , gut die hälfte aller Fahrzeuge hatten einen Knollen .
Darunter alle grösseren Fahrzeuge wie Mercedes , Audi , BMW deren Leergewicht die 1,5 Tonnen übersteigen , beispielweise der Citroen C5 mit 1,7 Tonnen.

frage : müssen jetzt alle grösseren Auto’s vorne an der Hauptstrasse Parken ? oder handelt es sich hier um einen Schildbürgerstreich der Ortsgemeinde ?

Toni

( der Parkplatz gehört zu den Wohnhäusern , ist aber öffentliches Gelände , könnte also eigentlich von jedermann genutzt werden , der weiss das es ihn gibt )

hallo,

( der Parkplatz gehört zu den Wohnhäusern , ist aber
öffentliches Gelände , könnte also eigentlich von jedermann
genutzt werden , der weiss das es ihn gibt )

ist das nun privatparkplatz oder öffentlicher grund?

frage : müssen jetzt alle grösseren Auto’s vorne an der
Hauptstrasse Parken ? oder handelt es sich hier um einen
Schildbürgerstreich der Ortsgemeinde ?

ich gehe mal davon aus, dass der parkplatz bzw. die zufahrt öffentlicher grund ist. natürlich kann die gemeinde dort eine beschränkung auf 1,5 t machen und dementsprechend strafzettel verteilen.
die große frage ist warum.

lg

Hallo

seit ein paar Wochen hängt jetzt vor der Einfahrt das Schild :
Durchfahrt Verboten 1,5 Tonnen.
gestern Abend gab es einen riesen tummult um die Häuser , gut
die hälfte aller Fahrzeuge hatten einen Knollen .
Darunter alle grösseren Fahrzeuge wie Mercedes , Audi , BMW
deren Leergewicht die 1,5 Tonnen übersteigen , beispielweise
der Citroen C5 mit 1,7 Tonnen.

Das wird kaum rechtens sein, denn es kann ja sein, dass die Fahrzeuge schon dort standen, als das Schild noch nicht ausgetauscht war. Und auch wenn bei einer Einrichtung eines Haltverbots der Fahrzeugführer nur drei Tage Schonfrist bekommt, bin ich mir nicht sicher, ob dasselbe dann gilt, wenn er sich erst mal alle drei Tage die Hacken ablaufen müsste, um zu sehen, ob er jetzt noch dort wegfahren darf. Und das ist auch schon der zweite Gesichtspunkt: Das Durchfahrtsverbot wendet sich gar nicht an den ruhenden Verkehr, der kann also nicht belangt werden. Und wenn doch: Wenn das Befahren der Straße plötzlich verboten wird und ich grade drin parke, darf ich mein Auto ja trotzdem gar nicht mehr wegbewegen und noch nicht mal abschleppen lassen.

(Abgesehen davon haben natürlich alle Fahrer der großen Spritfresser allein schon dafür jegliche Strafzettel verdient und sicher auch das Geld, diese zu bezahlen.) :smile:

frage : müssen jetzt alle grösseren Auto’s vorne an der
Hauptstrasse Parken ? oder handelt es sich hier um einen
Schildbürgerstreich der Ortsgemeinde ?

Ja (Frage 1) bzw. nein (Frage 2, sofern sich der Schildbürgerstreich auf das Schild bezieht, was der Name des Streichs vermuten lässt) bzw. ja (Frage 2, sofern sich der Schildbürgerstreich auf das Verteilen der Knöllchen bezieht).

Gruß
smalbop

Hallo,

(Abgesehen davon haben natürlich alle Fahrer der großen
Spritfresser allein schon dafür jegliche Strafzettel verdient
und sicher auch das Geld, diese zu bezahlen.) :smile:

also ist ein rechtswidriger Eingriff in ein fremdes Vermögen grundsätzlich in Ordnung, wenn der Geschädigte über hinreichendes Vermögen verfügt?

Gespannt

Christian

Hallo

(Abgesehen davon haben natürlich alle Fahrer der großen
Spritfresser allein schon dafür jegliche Strafzettel verdient
und sicher auch das Geld, diese zu bezahlen.) :smile:

also ist ein rechtswidriger Eingriff in ein fremdes Vermögen
grundsätzlich in Ordnung, wenn der Geschädigte über
hinreichendes Vermögen verfügt?

*seufz*

  1. das Adjektiv „rechtswidrig“ impliziert doch schon die von dir gewünschte Antwort, oder? „Rhetorische Frage“ nennt man sowas wohl.

  2. Ich kann’s auf Wunsch auch noch deutlicher als Ironie markieren als nur mit :smile:

  3. Ja klar, denn ohne hinreichendes Vermögen wäre ein Eingriff in selbiges ja überhaupt nicht möglich, kann also nur dann überhaupt erst als „in Ordnung“ diskutiert werden :wink:

Gruß
smalbop

2 „Gefällt mir“

bevor sich der kopf zerbrochen wird, mal fragen, wozu dieses schild dienen soll. ( ordnungsamt)
1,5 t so wurden früher straßen beschildert, um nur pkw die zufahrt zu ermöglichen . heutzutage haben pkw teileise gewichte wie kleine lkw.

ich glaube vor kurzer zeit gabs genau den gleichen eintrag hier…

hauptmann

Hallo,

seit ein paar Wochen hängt jetzt vor der Einfahrt das Schild :
Durchfahrt Verboten 1,5 Tonnen.
( siehe Link , jedoch nicht 3,5 sondern 1,5 )

Wer denkt sich soetwas für eine Parkplatzzufahrt aus?
Wenn man mal nachsieht: VW Golf VI: Leergewicht: je nach Modell: 1399 kg
Hinzu kommen: ca. 50 Liter im Tank + ca. 80 kg Fahrer, schon überschreitet man die 1,5 Tonnen.

Oder der Fahrer muss immer nur mit fast leerem Tank fahren oder sich ein Leichtgewicht suchen, um den Wagen zu parken :smile:

Ich kann mir höchstens vorstellen, dass der Straßenbelag extrem schlecht ist und die Gemeinde Angst hat, ihn kurzfristig erneurn zu müssen, wenn die Q7 und Tuareg drüberrollen.

gestern Abend gab es einen riesen tummult um die Häuser , gut
die hälfte aller Fahrzeuge hatten einen Knollen .
Darunter alle grösseren Fahrzeuge wie Mercedes , Audi , BMW
deren Leergewicht die 1,5 Tonnen übersteigen , beispielweise
der Citroen C5 mit 1,7 Tonnen.

Wenn das Schild am Anfang der Straße steht, gilt es ab dort und dann wohl auch für den öffentl. Parkplatz.

( der Parkplatz gehört zu den Wohnhäusern , ist aber
öffentliches Gelände , könnte also eigentlich von jedermann
genutzt werden , der weiss das es ihn gibt )

Wenn die Ordnungsbehörde keine Ausnahme für die Anwohner macht, würde ich bei so einer großen Gruppe mal mit dem Bürgermeister sprechen.
Evtl. gibt es die Ausnahme „Anlieger frei“. Dann könnten Bewohner und deren Besucher wenigstens durchfahren und hätten sogar den Vorteil, dass Fremde, die dort nur parken wollen, um dann anderswo einkaufen zu gehen, nicht mehr parken können.

Einen Bürgermeister, der da nicht einlenkt, wäre für mich zumindest bei der nächsten Wahl nicht wählbar, was ich ihm auch sagen würde.
Zusätzlich kann man natürlich über entsprechende Leserbriefe in lokaler Presse Druck ausüben.

Viele Grüße

Holygrail

Leergewicht
Hallo,

Wenn man mal nachsieht: VW Golf VI: Leergewicht: je nach
Modell: 1399 kg
Hinzu kommen: ca. 50 Liter im Tank + ca. 80 kg Fahrer, schon
überschreitet man die 1,5 Tonnen.

Beim angegebenen Leergewicht ist bereits Fahrer und Sprit miteingerechnet!

Zitat VW:
„Fahrzeugleergewicht mit Fahrer 68 kg, 7 kg Gepäck und Kraftstoffbehälter zu 90 % gefüllt, ermittelt nach der RL 92/21/EWG in der gegenwärtig geltenden Fassung.“

Siehe auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Leergewicht

Grüße,
Tinchen

1 „Gefällt mir“

Hallo,

  1. das Adjektiv „rechtswidrig“ impliziert doch schon die von
    dir gewünschte Antwort, oder? „Rhetorische Frage“ nennt man
    sowas wohl.

nein, denn es soll ja Menschen geben, die rechtswidrige Taten billigen, solange sie die richtigen treffen.

  1. Ich kann’s auf Wunsch auch noch deutlicher als Ironie
    markieren als nur mit :smile:

Ich halte nicht viel von Smilies, denn nicht selten werden sie gesetzt, um genau so argumentieren zu können, wie Du das gerade machst.

  1. Ja klar, denn ohne hinreichendes Vermögen wäre ein Eingriff
    in selbiges ja überhaupt nicht möglich, kann also nur dann
    überhaupt erst als „in Ordnung“ diskutiert werden :wink:

Ersetze „hinreichend“ durch „groß“.

Gruß
C.