Parkplatzbau im garten

guten tag.
ich weiß nicht,ob sie mir kostenlos eine kleine frage beantworten können,aber trotzdem versuch ich es mal,da ich nicht weiß,an wen ich mich richten könnte.
wir wohnen in einem 3-parteien-haus.alle 3 parteien sind miteinander befreundet.
zu dem haus gehört ein kleiner garten.dieser garten wird von 3 kleinkindern,die zu den mietern gehören,genutzt.
jetzt möchte ein mieter einfach gut 1/3 des gartens zum parkplatz umbauen,weil er „zu faul“ ist,ein paar meter zu seinem momentanen parkplatz zu gehen.
der vermieter hat an sich nichts gegen diesen umbau des gartens. was die 3.mietpartei darüber denkt,wissen wir nicht.
nun ist es so,dass ich und mein mann (zu uns gehört eins der 3 kleinkinder) das eigentlich nicht wollen mit dem parkplatz-bau auf dem garten-grundstück,da der eh schon kleine garten dann viel zu klein wird für 3 kleinkinder.
meine frage: kann die mietpartei einfach den parkplatz aufs grundstück bauen,wenn der vermieter an sich damit einverstanden ist,aber 1 von 3 parteien NICHT damit einverstanden ist???
das problem ist,wir sind mit der besagten mietpartei befreundet und wollen nicht ohne hintergrund-wissen einen streit vom zaun brechen.
sollten sie mir auf meine frage informativ antworten können und dürfen,wäre ich ihnen sehr dankbar.

Hallo,

man könnte der parkplatz-bauen-wollenden Mietpartei den Wink geben, dass das bestimmt Ärger mit dem kommunalen Bauamt gibt, wenn im Bebauungsplan kein Parkplatz an dieser Stelle vorgesehen ist.

Viele Grüße
Lumpi

danke schonmal für ne schnelle antwort.
die betreffende mietpartei weiß,dass sie ihr vorhaben dem baumamt unterbreiten und auf genehmigung warten muss.
es geht mir an sich schon ums prinzip:wie kann man aufgrund eigener bedürfnisse so rücksichtlos gegenüber anderen mietern sein, die aufgrund von vorhandenen kindern eigentlich nicht mit der baumaßnahme einverstanden sind.
wir haben durch die blume schon mal bei der betreffenden mietpartei durchscheinen lassen,dass wir den umbau nicht besonders „fair“ gegenüber den anderen mietern (insbesondere den kindern) finden,doch darauf wurde nicht reagiert.ich habe mir überlegt,mit dem vermieter zu reden.aber was ist,wenn der vermieter meint:„mir ist es egal,regelt das unter euch.“ mit welchem argument könnte ich gegen den umbau vorgehen?

wie kann man aufgrund
eigener bedürfnisse so rücksichtlos gegenüber anderen mietern
sein, die aufgrund von vorhandenen kindern eigentlich nicht
mit der baumaßnahme einverstanden sind.

Na ja, wie kann man nur so rücksichtslos sein, dass man mit seinen Kleinkindern den gesamten Garten für sich haben will?

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Guten Tag,
es ist ja nicht so,dass der garten nur für die kinder ist.der garten wurde die ganze zeit und auch weiterhin von allen mietern genutzt,für alles wozu ein garten gedacht ist.jetzt auf einmal ist es der mietpartei egal,dass der garten zu üblichen tätigkeiten genutzt wird und es nur noch um das eigene bedürfnis geht.zumal die mietparteien mit den kindern u.a. wegen dem garten dort eingezogen sind.
zudem möchte ich erwähnen, dass der vermieter im falle eines parkplatzbaus die kosten nicht übernimme,da es nichts notwendiges ist.das heißt, der garten wird aufgerissen und „verunstaltet“ und alles bleibt chaotisch liegen, da die besagte mietpartei an sich nicht das geld für ein solches vorhaben hat. selbst wenn man einen kompromiss findet in der situation (z.b meiter fahren ihre autos weg,wenn kinder spielen wollen), dann wirds daruf hinauslaufen,dass die kinder eweig auf ner baustelle spielen werden.
hm,nun ja.ich denke,in dieser situation wirds viele verschiedene ansichten geben.

Hallo

  1. Welches Baujahr?
  2. Welches Bundesland?
  3. FAQ:1129 beachten

Gruß
smalbop

Off Topic
Hallo,

  1. Welches Baujahr?
  2. Welches Bundesland?
  3. FAQ:1129 beachten

Hast Du nicht vergessen: „Was steht im Mietvertrag bezüglich Gartennutzung?“

lg, N3

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Hallo

Hast Du nicht vergessen: „Was steht im Mietvertrag bezüglich
Gartennutzung?“

Nein, denn so wie der derzeitige Stand ist, funktioniert es doch und ist es dem Fragesteller ja offenbar recht.

Das Problem ist allein, als Hausbewohner rechtzeitig beim Bauamt dafür zu sorgen, dass kein Parkplatz gebaut wird, sondern der Garten Spielfläche für die Kinder im Haus ist und bleibt - ob mit oder ohne ausdrückliches vertragliches Nutzungsrecht. Die Landesbauordnungen nebst Durchführungsverordnungen nennen da nämlich durchaus dem Umfang nach konkrete (und individualvertraglich nicht abdingbare, da öffentlich-rechtliche) Pflichten der Hauseigentümer gegenüber den Bewohnern. Daher meine Rückfrage nach Details.

Gruß
smalbop

hallo.
danke an alle,die sich an mit ihrer meinung und ihrem wissen an diesem „problem“ beteiligt haben.
nun ist es so,dass ich eben mit dem vermieter telefoniert habe und dieser mir mitgeteilt hat,dass er und seine familie schon vor längerem das thema „parkplatz“ besprochen haben und einstimmig dieses vorhaben abgelehnt haben. weshalb die besagte mietpartei die entscheidung nicht weiß, kann er sich auch nicht erklären.
somit ist dieses thema erledigt.

hallo.
danke an alle,die sich an mit ihrer meinung und ihrem wissen an diesem „problem“ beteiligt haben.
nun ist es so,dass ich eben mit dem vermieter telefoniert habe und dieser mir mitgeteilt hat,dass er und seine familie schon vor längerem das thema „parkplatz“ besprochen haben und einstimmig dieses vorhaben abgelehnt haben. weshalb die besagte mietpartei die entscheidung nicht weiß, kann er sich auch nicht erklären.
somit ist dieses thema erledigt.

Ironie?
Wenn ja bitte als solche kennzeichnen, wenn nein, derart unqualifizierte Antworten in einem Rechtsbrett unterlassen!
Von Kinderfeindlichkeit und elementarer Unkenntnis des Baugesetzes mal ganz abgesehen!

Na ja, wie kann man nur so rücksichtslos sein, dass man mit
seinen Kleinkindern den gesamten Garten für sich haben will?

ramses90