Parkplatzfalle!?

Hallo liebe Experten,

ich habe eine Frage:

Angenommen ein „böser“ Mensch „b“ besitzt ein Grundstück mitten im Zentrum einer mittelschönen deutschen Stadt und umzäunt dieses komplett. Die Abgrenzung ist an einer Stelle etwas eingerückt, so dass genau ein Auto hinpasst. Dort stellt er auch ein Schild auf: „Privatgrundstück - wer hier sein Auto parkt wird abgeschleppt“.

Nun stellt sich ein Autofahrer A auf dieses kleine nicht eingezäunte Fleckchen direkt neben das Schild.
„b“ bestellt (privat) einen Abschleppdienst, welcher das Auto direkt einsackt.
A holt sein Auto vom Hof des Abschleppunternehmens ab - Vorlage des Personalausweises reicht, denn die Rechnung geht an „b“.
Nun bekommt A wie erwartet eine Schadensersatzforderung vom Anwalt des „b“ mit der Aufforderung die entstandenen Kosten zu begleichen.

Da dieses Grundstück für nichts genutzt wird, sein Auto niemanden behindert hat, und nicht zuletzt weil der geschaffene aber verbotene Platz wie eine „Falle“ aussieht, fühlt sich A abgezockt und durchsucht das Internet nach Hinweisen zur Rechtslage.
Prinzipiell ist sich die Internetgemeinschaft einig: „b“ hat den „Abschlepper“ bestellt und er wird schlechte Karten haben, sein Geld wieder zubekommen. Dies ist natürlich voll im Sinne des A, jedoch fragt er sich, wie er dem Anwalt des „b“ klar machen kann, dass es bei ihm kein Geld zu holen gibt.
Außerdem fragt er sich, wie seine Chancen bei dem bereits angekündigten gerichtlichen Verfahren sind, falls er nicht zahlt?

Ich bedanke mich für eure Hilfe
LG
R.

Servus!

Vorweg: ich würde um meinen Parkplatz auch keinen Zaun ziehen.

Grundsätzlich muss ein Grundeigentümer natürlich keinerlei Besitzstörung dulden. Ein Gericht müßte dann klären, ob das Abschleppen die angemessene Reaktion war. Und hier ist die große Frage: Woher will der Falschparker denn wissen, dass er tatsächlich „niemanden behindert“ hat? Wenn schon ein Schild da steht, dann ist die Besitzstörung wohl vorsätzlich.

Meine Justitia-Waage schlägt da eher in Richtung Grundbesitzer, aber Gegenauffassungen sind durchaus vertretbar.

Schlechte Karten
Hallo Rainer,

aus Erfahrung (nicht aus eigener) kann ich Dir sagen dass die Abschleppkosten wohl zu zahlen sind.
Hier in einer mittelhessischen Kleinsatdt hat auf diese Weise ein Unternehmer sein Grundstück jahrelang zu Gold gemacht. Da es offensichtlich war, daß es eine „Parkplatzfalle“ war und die Beziehung des Grundstückbesitzers zum Abschleppunternehmer stadtbekannt sind einige Abgezockte vor Gericht gezogen. Letztendlich hat der Grundstücksbesitzer alle Prozesse gewonnen. Die Einschätzung meines Vorschreibers kann dadurch nur bestätigt werden.
Gruß elmore