Angenommen es gibt nur einen Parkplatz für einen Kindergarten der von der Kindertagesstättenleiterin genutzt wird und sonst keinen, wie sieht es dann mit einem Parkplatz aus? Gibt es irgenwie die möglichekeit auch Anwohnerparkplätze zu nutzen, wenn diese nicht einzeln mit Nummerschilder o.ä. versehen sind?
Gibt es eine Parkplatzpflicht?
Hi!
Ich kann es mir einfach als Anwohner eines Kindergarten und einer Grundschule nicht verkneifen:
Kinder haben nicht nur Beine, um selbige in benetton-Jeans zu stecken. Man kann Kinder mit dem Rad oder zu Fuß in den KiGa bringen, man braucht dafür keinen Audi Q7…
Angenommen es gibt nur einen Parkplatz für einen Kindergarten
der von der Kindertagesstättenleiterin genutzt wird und sonst
keinen, wie sieht es dann mit einem Parkplatz aus?
Es gibt dann wohl keinen.
Gibt es
irgenwie die möglichekeit auch Anwohnerparkplätze zu nutzen,
wenn diese nicht einzeln mit Nummerschilder o.ä. versehen
sind?
Klar. Aber die Anwohner können diese Besitzstörung dann rechtlich verfolgen lassen. Ich glaube nicht, dass ich meinen Privatparkplatz mit einem Schild versehen muss um zu verhindern, dass andere Leute in benutzen.
Gibt es eine Parkplatzpflicht?
Es gibt eine Pflicht, nicht anderen Leuten die Einfahrt zuzuparken, die Straße nicht zu blockieren und nicht andere Kinder beim Überqueren der Straße zu gefährden, weil man mit seinem quer geparkten Jeep die ganz Sicht versperrt…
Sollte Deine Anreise zum KiGa zu weit sein, um ein Fahrrad zu nutzen, wird jedoch kaum ein Anwohner ein Problem damit haben, wenn Du die 2 Minuten die es dauert, ein Kind im KiGa abzuliefern, auf seinem Parkplatz stehst…
Eine Pflicht zum Einrichten von Parkplätzen gibt es in manchen Städten nun bei Neubauten.
Grüße,
Mathias
Angenommen es gibt nur einen Parkplatz für einen Kindergarten
der von der Kindertagesstättenleiterin genutzt wird und sonst
keinen, wie sieht es dann mit einem Parkplatz aus?
Wenn kein Parkplatz da ist, kann man auch keinen nutzen.
Gibt es
irgenwie die möglichekeit auch Anwohnerparkplätze zu nutzen,
wenn diese nicht einzeln mit Nummerschilder o.ä. versehen
sind?
Anwohnerparkplätze bleiben Anwohnerparkplätze. Man darf sie nur mit der entsprechenden Berechtigung benutzen, können kann man natürlich alles, aber in diesem Falle halt nicht legal.
Gibt es eine Parkplatzpflicht?
Wenn Wohnhäuser gebaut werden, habe ich gehört, dass ausreichend Parkplätze dazu geschaffen werden müssen, ja. Aber im Falle bestehender Kindergarten? Glaube ich nicht. Wieso auch?
In diesem Falle sucht man sich halt einen weiter entfernten Parkplatz und plant die zusätzliche Zeit zum Laufen ein und steht morgens entsprechend früher auf. Sollte wohl kein Problem darstellen und ist sowieso besser, wenn der Parkraum eher knapp bemessen ist, damit nicht alle Eltern zur gleichen Zeit mit ihren Autos vorfahren, wo sowieso kein Platz ist.
Gruß,
-Efchen
Hallo Mathias,
ich gehe davon aus, das es sich bei der Astamaus nicht um eine verzweifelte Mutter auf Parkplatzsuche handelt, sondern um eine Kindergärtnerin, die einen Parkplatz während der Arbeitszeit sucht.
Zudem denke ich, dass sie am Straßenrand stehen will, wo Anwohner mit von der Stadt oder Gemeinde ausgestellten Parkausweis stehen dürfen. - Dann sollte die Ausschilderung klären ob und wann Fremdpersonen dort parken dürfen.
Jens-Uwe
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Hi
ich gehe davon aus, das es sich bei der Astamaus nicht um eine
verzweifelte Mutter auf Parkplatzsuche handelt, sondern um
eine Kindergärtnerin, die einen Parkplatz während der
Arbeitszeit sucht.
Lies mal die Vika von Astamaus und dann wirst Du sehen, daß Du mit Deiner Vermutung vermutlich unrecht hast. 
Gruß
Edith
Hi!
Ich kann es mir einfach als Anwohner eines Kindergarten und
einer Grundschule nicht verkneifen:
Kinder haben nicht nur Beine, um selbige in benetton-Jeans zu
stecken. Man kann Kinder mit dem Rad oder zu Fuß in den KiGa
bringen, man braucht dafür keinen Audi Q7…Angenommen es gibt nur einen Parkplatz für einen Kindergarten
der von der Kindertagesstättenleiterin genutzt wird und sonst
keinen, wie sieht es dann mit einem Parkplatz aus?Es gibt dann wohl keinen.
Gibt es
irgenwie die möglichekeit auch Anwohnerparkplätze zu nutzen,
wenn diese nicht einzeln mit Nummerschilder o.ä. versehen
sind?Klar. Aber die Anwohner können diese Besitzstörung dann
rechtlich verfolgen lassen. Ich glaube nicht, dass ich meinen
Privatparkplatz mit einem Schild versehen muss um zu
verhindern, dass andere Leute in benutzen.Gibt es eine Parkplatzpflicht?
Es gibt eine Pflicht, nicht anderen Leuten die Einfahrt
zuzuparken, die Straße nicht zu blockieren und nicht andere
Kinder beim Überqueren der Straße zu gefährden, weil man mit
seinem quer geparkten Jeep die ganz Sicht versperrt…Sollte Deine Anreise zum KiGa zu weit sein, um ein Fahrrad zu
nutzen, wird jedoch kaum ein Anwohner ein Problem damit haben,
wenn Du die 2 Minuten die es dauert, ein Kind im KiGa
abzuliefern, auf seinem Parkplatz stehst…Eine Pflicht zum Einrichten von Parkplätzen gibt es in manchen
Städten nun bei Neubauten.Grüße,
Mathias
Hallo Mathias,
ich gehe davon aus, das es sich bei der Astamaus nicht um eine
verzweifelte Mutter auf Parkplatzsuche handelt, sondern um
eine Kindergärtnerin, die einen Parkplatz während der
Arbeitszeit sucht.
Da war man schneller als ich.
Ich habe mich an der ViKa orientiert und meine Schlüsse gezogen.
Zudem denke ich, dass sie am Straßenrand stehen will, wo
Anwohner mit von der Stadt oder Gemeinde ausgestellten
Parkausweis stehen dürfen. - Dann sollte die Ausschilderung
klären ob und wann Fremdpersonen dort parken dürfen.
Es heisst dann immer noch „Anwohnerparkplatz“ und nicht „Anliegerparkplatz“ oder „ParkplatzfürMütterdiekeineLustzumRadfahrenhaben“…
Grüße,
Mathias
Es geht hier um eine Mutter die Ihr Kind in den Kindergarten bringen möchte und der Kindergarten ist leider zu weit weg um ihn zu Fuß zu erreichen geschweige denn mit dem Fahrrad.
Ein weit entfernter Parkplatz bietet sich nicht an, da sonst die Arbeitszeit nicht mehr mit den Öffnungszeiten vom Kindergarten übereinstimmt.
Es gibt keinen Anwohner der sich beschwert, nur eine Politesse die dort Ihre Strafzettel verteilt.
Ich verstehe es das sich Leute gestört fühlen, aber man braucht keine Stunde um ein Kind in den Kindergarten zu bringen. Gibt es sowas wie eine „Sonderregelung“ für Kurzparker oder be- und entladen?
Die Mutter wäre ja gewillt mit dem Kind ein Stück zu Fuß zu gehen, aber es müsste ja auch eine Möglichkeit geben sein Kind halbwegs „normal“ in den Kindergarten zu bringen.